Tempolimit im Straßenverkehr als zivilisatorischer Fortschritt?
Ein vor kurzem erschienener Artikel der FAZ.net berichtet, dass der Fraktionschef der Grünen, Anton Hofreiter, in einem Interview das Tempolimit nicht als zwingende Bedingung für die Unterzeichnung eines Koalitionsvertrages sieht.
Da manche Argumente für ein Tempolimit nur bedingt überzeugen, fände der Autor ein „klein beigegeben“ der Grünen in diesem Punkt nachvollziehbar. Denn, es gegen alle Widerstände durchzudrücken, wäre eine Steilvorlage für die politischen Gegner der sogenannten „Verbotspartei“.
Wirklich lesenswert ist der Argumentation des Autors, warum aus seiner Sicht das Tempolimit dennoch wünschenswert wäre. So führt er an, dass in Europa neben Deutschland nur die Isle of Man kein Tempolimit besitzt. Um keine positiven Assoziationen aufkommen zu lassen, verweist er auf die damit verbundene Störung des jährlichen Rennens auf der Insel den „Mad Sunday“. Die folgende Aufzählung weiterer Staaten steigert sich von weitgehend bedeutungslos zu inakzeptabel und endet mit Afghanistan und Nordkorea.
Es folgen persönliche Erfahrungen auf den Autobahnen im Ausland, welche als entspannter empfunden wurden. In der historischen Betrachtung fehlt nicht der Verweis auf das Scheitern des Versuches der Einführung eines Limits in den 70ern. Das Scheitern wird nicht etwa dem Willen der Bürger zugeschrieben, sondern auf den ehemaligen ADAC-Slogan „Freie Bürger fordern freie Fahrt!“ und die Lobbyarbeit zurückgeführt.
Der Autor endet mit dem Bedauern („traurig“) eines möglichen Rückziehers. Da das „Ende der Autobahnraserei“ eine „Errungenschaft des zivilisierten Umgangs miteinander“ wäre.
Hilfe im Bußgeldverfahren über Geblitzt.de
Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit zwei großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung. Haben auch Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Melden Sie sich auf www.geblitzt.de an.
Quelle: FAZ.net