Darauf sollten Sie achten
Je nach Kfz-Versicherung werden unterschiedliche Kosten im Falle eines Schadens am Auto übernommen. Eine Kfz-Haftpflicht muss jeder Autofahrer haben. Zudem gibt es aber noch die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Doch wer zahlt was?
Beulen und Kratzer kommen gar nicht so selten vor. Doch nur wer eine Vollkaskoversicherung hat, kann den Schaden ersetzt bekommen. Zahlt die Versicherung, kann es aber sein, dass der Betroffene in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft wird und anschließend einen höheren Beitrag zahlen muss. Im Falle eines Sturms mit der Windstärke acht greift oftmals auch die Teilkaskoversicherung.
Ähnlich sieht es bei Vandalismus aus. Die Teilkasko zahlt in diesem Fall nicht. Für Vollkaskoversicherte sieht es schon besser aus. Allerdings kann hier ebenfalls sein, dass die Selbstbeteiligung oder die Einstufung erhöht wird. Aus diesem Grund zahlen Betroffene oftmals den Schaden selbst. Hat ein Fahrzeugbesitzer nur die verpflichtende Kfz-Haftpflicht, muss er immer selbst zahlen.
Kommt es zu einem Wildunfall übernehmen oftmals sowohl die Teilkasko- als auch die Vollkaskoversicherung den Schaden. Verkehrsteilnehmer sollten hier aber genau in die Bedingungen schauen. Oftmals übernimmt die Versicherung Unfälle mit sogenanntem Haarwild. Dazu gehören Rehe, Hirsche, Wildschweine oder Hasen. Hunde oder Vögel gehören beispielsweise nicht dazu. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, sollte in den Konditionen zu stehen haben, dass Unfälle mit Tieren aller Art gedeckt sind.
Stiehlt jemand etwas aus dem Auto, ist dies durch die Teilkasko oder Vollkaskoversicherung abgedeckt, sofern dies einen festen Gegenstand betrifft. Dazu gehören beispielsweise ein festverbautes Navigation System, der Airbag oder das Lenkrad. Wertsachen wie Smartphones oder Kameras zahlt eventuell die Hausratsversicherung.
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Quelle: t-online.de