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Darauf sollten Sie achten

Je nach Kfz-Versicherung werden unter­schied­liche Kosten im Falle eines Schadens am Auto übernommen. Eine Kfz-Haftpflicht muss jeder Autofahrer haben. Zudem gibt es aber noch die Teilkasko- und die Vollkas­ko­ver­si­cherung. Doch wer zahlt was?

bild in diesen faellen zahlt die kfz versicherung nicht 1

Beulen und Kratzer kommen gar nicht so selten vor. Doch nur wer eine Vollkas­ko­ver­si­cherung hat, kann den Schaden ersetzt bekommen. Zahlt die Versi­cherung, kann es aber sein, dass der Betroffene in der Schadens­frei­heits­klasse zurück­ge­stuft wird und anschließend einen höheren Beitrag zahlen muss. Im Falle eines Sturms mit der Windstärke acht greift oftmals auch die Teilkaskoversicherung.

Ähnlich sieht es bei Vanda­lismus aus. Die Teilkasko zahlt in diesem Fall nicht. Für Vollkas­ko­ver­si­cherte sieht es schon besser aus. Aller­dings kann hier ebenfalls sein, dass die Selbst­be­tei­ligung oder die Einstufung erhöht wird. Aus diesem Grund zahlen Betroffene oftmals den Schaden selbst. Hat ein Fahrzeug­be­sitzer nur die verpflich­tende Kfz-Haftpflicht, muss er immer selbst zahlen.

Kommt es zu einem Wildunfall übernehmen oftmals sowohl die Teilkasko- als auch die Vollkas­ko­ver­si­cherung den Schaden. Verkehrs­teil­nehmer sollten hier aber genau in die Bedin­gungen schauen. Oftmals übernimmt die Versi­cherung Unfälle mit sogenanntem Haarwild. Dazu gehören Rehe, Hirsche, Wildschweine oder Hasen. Hunde oder Vögel gehören beispiels­weise nicht dazu. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, sollte in den Kondi­tionen zu stehen haben, dass Unfälle mit Tieren aller Art gedeckt sind. 

Stiehlt jemand etwas aus dem Auto, ist dies durch die Teilkasko oder Vollkas­ko­ver­si­cherung abgedeckt, sofern dies einen festen Gegen­stand betrifft. Dazu gehören beispiels­weise ein festver­bautes Navigation System, der Airbag oder das Lenkrad. Wertsachen wie Smart­phones oder Kameras zahlt eventuell die Hausratsversicherung.

Geblitzt.de hilft bei Bußgeldbescheiden

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Quelle: t-online.de