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Immer mehr Städte in Deutschland und Europa verteuern das Anwohnerparken

Dürfen die Preise für Anwoh­ner­park­plätze stark verteuert werden, nur weil dort ein größeres Fahrzeug parkt? In Paris ist die Verviel­fa­chung des Parkpreises für Gelän­de­wagen oder SUVs bereits abgemacht. Nun wollen immer mehr Kommunen und Städte auch hierzu­lande die Parkge­bühren - besonders für größere Fahrzeuge - anheben. Das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt und ein Rechts­anwalt halten diese Praxis für rechts­widrig. Lesen Sie hier, warum.

Parken in der Innenstadt bald nur noch für Reiche möglich? - Schild Bewohner mit Parkausweis frei
Pixolatier / shutterstock.com

500 Prozent Preis­an­stieg für Anwoh­ner­park­aus­weise in Berlin

Einen ersten Vorge­schmack auf die Dimension der Preis­stei­ge­rungen gibt derzeit der Berliner Senat. Anwohner in der Bundes­haupt­stadt sollen demnach künftig 500 Prozent mehr für ihre Parkaus­weise zahlen als vorher.

Wie der Tages­spiegel berichtet, kostete ein Parkausweis hier bisher 20,40 Euro, war aber auch für zwei Jahre gültig. Künftig sollen es 60 Euro für ein Jahr und 100 Euro für zwei Jahre sein. Auf das Jahr hochge­rechnet bedeutet das eine Kosten­stei­gerung von fast 500 Prozent. Eventuelle Rabatte sind hier noch nicht berücksichtigt.

Weitere Städte drehen an der Preisschraube

Auch in Köln, Potsdam und Dresden plant die Politik eine Anhebung der Parkpreise. Autofahrer müssen hier künftig für das Anwoh­ner­parken mit zusätz­lichen Kosten in Höhe von 100 bis 240 Euro rechnen. Während bisher eine bundes­weite Obergrenze von 30,70 Euro galt, können seit einer Geset­zes­än­derung Ende 2020 auch höhere Anwoh­ner­park­ge­bühren verlangt werden.

Hannovers Oberbür­ger­meister Belit Onay hat bereits seine Sympa­thien für eine Verviel­fa­chung der SUV-Parkgebühren nach Pariser Vorbild bekundet. Ähnlich heftig wie in der franzö­si­schen Haupt­stadt würde dann der Tarif für das Parken eines SUV in der City-Tarifzone 1 von 2,60 Euro auf 7,80 Euro springen.

Koblenz: SUVs indirekt begünstigt?

In Koblenz soll künftig ebenfalls die Fahrzeug­länge über den Anwoh­ner­park­preis entscheiden. Mit absurdem Effekt: SUVs dürften hier künftig günstiger wegkommen als viele Kombis und Limou­sinen. Diese sind in vielen Fällen wesentlich länger als die verhassten Gelän­de­wagen. Billig wird es für die Bewohner an Rhein und Mosel jeden­falls nicht, denn für das Parken soll unabhängig von der Größe eine Mindest­gebühr von 100 Euro fällig werden.

Fallbei­spiel Freiburg

Rechts­experte Michael Winter hat Zweifel an der Recht­mä­ßigkeit dieser Gebüh­ren­praxis. Seiner Auffassung nach sind Preis­er­hö­hungen in dieser Form und Dimension nicht rechtens, was er am Beispiel der Stadt Freiburg verdeut­licht. Dort sollten die Parkge­bühren von der Länge des Fahrzeugs abhängig gemacht werden.

Eine Regelung, die das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt vergan­genen Sommer gekippt hat (Urteil vom 13.06.2023 – 9 CN 2.22). Nach § 6a Straßen­ver­kehrs­gesetz können Kommunen in Gebieten mit Parkraum­mangel zwar grund­sätzlich Gebühren erheben. Die Preis­ge­staltung muss sich jedoch am wirtschaft­lichen Wert des Parkplatzes orien­tieren und darf nur der Kosten­de­ckung dienen. Andere Zwecke, wie etwa der Klima­schutz, sind ausge­schlossen.

Straf­ge­bühren für SUVs wider­sprechen Gleichheitsgrundsatz

Das Gericht erläu­terte auch, dass höhere Gebühren für SUVs oder andere große Autos gegen den Gleich­heits­grundsatz verstoßen. Demnach ist es nicht rechtens, ein nur 50 cm längeres Fahrzeug mit doppelten Gebühren zu belegen. Zudem spiele die Fahrzeug­länge bei der Beurteilung des Werts eines Parkplatzes eine unter­ge­ordnete Rolle, da ein Anwoh­ner­park­platz an sich bereits als Privileg verstanden werden kann.

Abgaben zum Klima­schutz darf nur der Gesetz­geber erheben

Damit hat das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt nach Ansicht von Rechts­anwalt Michael Winter bestätigt, dass Regelungen wie in Freiburg rechts­widrig sind. Nur der Gesetz­geber, nicht aber die Städte und Gemeinden dürften Preis­er­hö­hungen aus Klima­schutz­gründen vornehmen.

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Quellen: focus.de, auto-motor-sport.de