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Warum man sich mit falschem Bart oder Hexenhut nicht ans Steuer setzen sollte

Die Jecken sind los und mit der fünften Jahreszeit halten auch fanta­sie­volle Verklei­dungen Einzug. Während in diesem Jahr Goldbä­ren­kostüme, Hippie-Klamotten und Barbie-Outfits angesagt sind, sollten karne­valeske Autofahrer eines beachten: Hinter dem Steuer sind Maskie­rungen und Perücken tabu und können bei einer Verkehrs­kon­trolle ein Bußgeld nach sich ziehen. Worauf automobile Fasching-Fans auch in diesem Jahr achten sollten, weiß Christian Marnitz, Fachanwalt für Verkehrs­recht bei einer großen Partner­kanzlei von Geblitzt.de.

Karneval 2024: Keine Narrenfreiheit für Autofahrer
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Mit dem Auto zur Fastnachts-Fete?

Bei teils strömendem Regen haben in diesem Jahr Zehntau­sende in Köln, Düsseldorf oder Mainz die Karne­vals­woche einge­läutet. Da ist die Versu­chung groß, sich schnell ins Auto zu flüchten und aufzu­wärmen. Doch Vorsicht: Wer sich kostü­miert ans Steuer setzt, kann dafür belangt werden: „Die Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) verbietet Fahrzeug­führern ausdrücklich, sich so zu maskieren, dass sie nicht mehr erkennbar sind. Andern­falls droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro“, sagt Marnitz.

Das gilt auch für Acces­soires wie falsche Rausche­bärte oder Piraten­tücher, riesige Hexenhüte oder überdi­men­sio­nierte Clown­schuhe. Die Fähigkeit zur sinnlichen Wahrnehmung sowie die Bewegungs­freiheit müssen am Lenkrad gewähr­leistet sein. Aus der juris­ti­schen Praxis weiß Verkehrs­rechts­experte Marnitz: „Kommt es zu einem Unfall, droht nicht nur eine Geldbuße. Mögli­cher­weise verweigert die Kfz-Kaskoversicherung wegen grober Fahrläs­sigkeit sogar die Regulierung des Kaskoschadens.“

Schmink­tipps vom Rechtsbeistand

Was aber, wenn ich an Karneval mein Gesicht mit etwas Glitzer verzieren will? Schminke in Form von Clown-Make-up, Glitzer und Fake-Tattoos ist laut Straßen­ver­kehrs­ordnung nicht verboten. „Entsteht aller­dings ein Blitzer-Foto mit komplett geschminktem Gesicht, kann sich der Fahrzeug­halter nicht einfach darauf berufen, dass der Fahrer nicht identi­fi­zierbar ist. Die Bußgeld­stelle wird ihn mit großer Wahrschein­lichkeit auffordern, den Fahrer anzugeben.“, so Marnitz.

Wenn der Fahrzeug­halter dann bei der Feststellung des Fahrers nicht ausrei­chend mitwirkt und die Bußgeld­stelle den Fahrer nicht ermitteln kann, droht eine Fahrten­buch­auflage. Kann das Bordbuch bei einer Verkehrs­kon­trolle nicht vorgelegt werden, sei ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro die Folge, so Marnitz. Jecke Autofahrer sollten daher in Betracht ziehen, ihr Kostüm erst nach der Fahrt anzuziehen.

„Autofahrer sind zu Vorsicht und Rücksicht­nahme verpflichtet“

Zusätzlich sollte auf jede spontane Schmink-Session während der Fahrt verzichtet werden. Riskante Manöver mit der Hand am Lenkrad, die vom Verkehrs­ge­schehen ablenken, sind nicht im Sinne der StVO.

Marnitz verweist hier auf die Pflichten eines jeden Kfz-Führers und warnt vor den Folgen: „Autofahrer sind zu ständiger Vorsicht und Rücksicht­nahme verpflichtet. Außerdem dürfen sie andere Verkehrs­teil­nehmer nicht gefährden oder beläs­tigen. Führt die Ablenkung zu einem Unfall, droht mindestens ein Verwar­nungsgeld von 35 Euro. Kommt dabei ein Mensch zu Schaden, erfüllt dies mögli­cher­weise sogar den Tatbe­stand der fahrläs­sigen Körper­ver­letzung, der mit einer Geld- oder Freiheits­strafe geahndet wird.“

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quelle: rtl.de