Wie Körper, Geist und Charakter über die Fahrerlaubnis entscheiden
Es ist der Albtraum eines jeden Autofahrers, wenn der Staat die Fahrerlaubnis entzieht. Je nachdem, ob es sich um ein Fahrverbot oder einen Führerscheinentzug handelt, kann die Sperre zeitlich begrenzt oder gar lebenslänglich ausfallen. Daher ist es gut zu wissen, bei welchen Vergehen oder Verstößen der „Lappenentzug“ droht. Verkehrsrechtsexperte und Partneranwalt von Geblitzt.de, Tom Louven, erklärt die häufigsten Ursachen.
Fahrverbote gelten zeitlich begrenzt
Tom Louven zufolge sei zunächst zwischen dem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Fahrverbote seien zeitlich begrenzt und werden im Bußgeldverfahren für einen Zeitraum zwischen einem und drei Monaten erteilt. Zu den häufigsten Ursachen gehören hier etwa Alkoholfahrten unter 1,09 Promille, das Überfahren von Bahnanlagen trotz rotem Blinklicht oder das Verweigern einer Rettungsgasse.
Fahrverbot gilt nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids
Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, gilt auch das Fahrverbot. Ersttäter haben dann in der Regel vier Monate Zeit, um den Führerschein für die festgelegte Zeit abzugeben. Ist der Zeitraum des Verbots vorbei, erhalten sie den Führerschein, der von der zuständigen Behörde aufbewahrt wird, ohne Neubeantragung zurück. Unter Ersttätern versteht das Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Paragraf 25 Fahrer, die in den zwei Jahren vor dem Verstoß nicht bereits mit einem Fahrverbot sanktioniert worden sind.
Ein Fall von mangelnder Reife?
Einen Führerschein erhält Rechtsanwalt Louven zufolge in Deutschland nur, wer über die nötige „körperliche, geistige und charakterliche Eignung“ verfügt. Dies bedeute im Umkehrschluss, dass demjenigen, der nicht geeignet ist, die Fahrerlaubnis auch entzogen werden darf. Der einmalige Konsum harter Drogen oder der regelmäßige Konsum weicher Drogen reichen bereits zum Aberkennen der Fahreignung aus.
Der „Highscore“ in Flensburg beträgt acht Punkte
Wird infolge einer Verkehrskontrolle Drogenmissbrauch festgestellt, führt das nicht selten zu einer Aufforderung seitens der Führerscheinstelle, ein ärztliches Gutachten erstellen zu lassen. Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden.
Auch ein Erreichen der 8-Punkte-Schallmauer in der Verkehrssünderkartei in Flensburg zählt zu den typischen Ursachen für das Einziehen des Führerscheins: „Beim Erreichen von 8 Punkten und vorheriger Ermahnung und Verwarnung wird die Fahrerlaubnis zwingend entzogen“, so Louven. Eine Neuerteilung könne dann frühestens nach sechs Monaten erfolgen.
Lebenslanger Führerscheinentzug nach Straftat?
Abgesehen von der „vollen Punktzahl“ in Flensburg können die Behörden auch Fahrer, die nach einer Straftat in Zusammenhang mit dem Verkehr zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt wurden, als „ungeeignet“ für das Führen eines Kraftfahrzeugs erachten und die Fahrerlaubnis dauerhaft entziehen.
In Paragraf 69a des Strafgesetzbuches (StGB) steht hierzu: „Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht.“
Die Dauer der Sperre und ob sie für immer gilt, liegt im Ermessen des urteilenden Gerichts. Louven zufolge soll auf diese Weise vor allem Fehlverhalten sanktioniert werden, das sich auf notorische Wiederholungstäter, Konsumenten von Betäubungsmitteln oder alkoholkranke Menschen bezieht. Zudem soll aus dem Verkehr gezogen werden, wer Autos zur Durchführung von Verbrechen einsetzt.
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Quelle: bild.de