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Wie Körper, Geist und Charakter über die Fahrerlaubnis entscheiden

Es ist der Albtraum eines jeden Autofahrers, wenn der Staat die Fahrerlaubnis entzieht. Je nachdem, ob es sich um ein Fahrverbot oder einen Führer­schein­entzug handelt, kann die Sperre zeitlich begrenzt oder gar lebens­länglich ausfallen. Daher ist es gut zu wissen, bei welchen Vergehen oder Verstößen der „Lappen­entzug“ droht. Verkehrs­rechts­experte und Partner­anwalt von Geblitzt.de, Tom Louven, erklärt die häufigsten Ursachen.

Lebenslanger „Lappenentzug“ für Autofahrer?
Burdun Iliya / shutterstock.com

Fahrverbote gelten zeitlich begrenzt

Tom Louven zufolge sei zunächst zwischen dem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis zu unter­scheiden. Fahrverbote seien zeitlich begrenzt und werden im Bußgeld­ver­fahren für einen Zeitraum zwischen einem und drei Monaten erteilt. Zu den häufigsten Ursachen gehören hier etwa Alkohol­fahrten unter 1,09 Promille, das Überfahren von Bahnan­lagen trotz rotem Blink­licht oder das Verweigern einer Rettungsgasse.

Fahrverbot gilt nach Rechts­kraft des Bußgeldbescheids

Ist der Bußgeld­be­scheid rechts­kräftig, gilt auch das Fahrverbot. Ersttäter haben dann in der Regel vier Monate Zeit, um den Führer­schein für die festge­legte Zeit abzugeben. Ist der Zeitraum des Verbots vorbei, erhalten sie den Führer­schein, der von der zustän­digen Behörde aufbe­wahrt wird, ohne Neube­an­tragung zurück. Unter Ersttätern versteht das Straßen­ver­kehrs­gesetz (StVG) in Paragraf 25 Fahrer, die in den zwei Jahren vor dem Verstoß nicht bereits mit einem Fahrverbot sanktio­niert worden sind.

Ein Fall von mangelnder Reife?

Einen Führer­schein erhält Rechts­anwalt Louven zufolge in Deutschland nur, wer über die nötige „körper­liche, geistige und charak­ter­liche Eignung“ verfügt. Dies bedeute im Umkehr­schluss, dass demje­nigen, der nicht geeignet ist, die Fahrerlaubnis auch entzogen werden darf. Der einmalige Konsum harter Drogen oder der regel­mäßige Konsum weicher Drogen reichen bereits zum Aberkennen der Fahreignung aus.

Der „Highscore“ in Flensburg beträgt acht Punkte

Wird infolge einer Verkehrs­kon­trolle Drogen­miss­brauch festge­stellt, führt das nicht selten zu einer Auffor­derung seitens der Führer­schein­stelle, ein ärztliches Gutachten erstellen zu lassen. Kommt man dieser Auffor­derung nicht nach, kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden.

Auch ein Erreichen der 8-Punkte-Schallmauer in der Verkehrs­sün­der­kartei in Flensburg zählt zu den typischen Ursachen für das Einziehen des Führer­scheins: „Beim Erreichen von 8 Punkten und vorhe­riger Ermahnung und Verwarnung wird die Fahrerlaubnis zwingend entzogen“, so Louven. Eine Neuer­teilung könne dann frühestens nach sechs Monaten erfolgen.

Lebens­langer Führer­schein­entzug nach Straftat?

Abgesehen von der „vollen Punktzahl“ in Flensburg können die Behörden auch Fahrer, die nach einer Straftat in Zusam­menhang mit dem Verkehr zu einer Geld- oder Freiheits­strafe verur­teilt wurden, als „ungeeignet“ für das Führen eines Kraft­fahr­zeugs erachten und die Fahrerlaubnis dauerhaft entziehen.

In Paragraf 69a des Straf­ge­setz­buches (StGB) steht hierzu: „Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetz­liche Höchst­frist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht.“

Die Dauer der Sperre und ob sie für immer gilt, liegt im Ermessen des urtei­lenden Gerichts. Louven zufolge soll auf diese Weise vor allem Fehlver­halten sanktio­niert werden, das sich auf notorische Wieder­ho­lungs­täter, Konsu­menten von Betäu­bungs­mitteln oder alkohol­kranke Menschen bezieht. Zudem soll aus dem Verkehr gezogen werden, wer Autos zur Durch­führung von Verbrechen einsetzt.

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Quelle: bild.de