• Lesedauer:3 min Lesezeit

Dank Infrarot-Messgeräten klingeln die Stutt­garter Bußgeldkassen

Wer sich auf der B14 in den Stutt­garter Schwa­nen­platz­tunnel begibt, sollte runter vom Gaspedal und nicht mehr als 50 km/h auf dem Tacho haben. Wurden dort doch mithilfe der seit Dezember 2021 instal­lierten Radar­fallen im vergan­genen Jahr rund 127.000 Autofahrer geblitzt.

Mehr als 120.000 Autofahrer kalt erwischt: Infrarot-Blitzer auf der B14 bei Stuttgart führen zu Bußgeldeinnahmen in Millionenhöhe

Ein Blitzer ohne Blitz-Effekt

Die beiden jeweils für eine Fahrt­richtung angebrachten Infrarot-Blitzer sind sozusagen under­cover unterwegs, denn der ausge­löste Blitz – der auch als Schwarzlicht-Blitzer bekannten Messgeräte – ist für das mensch­liche Auge nicht sichtbar. Dementspre­chend werden sich auch die in Stuttgart ertappten Fahrer wundern, wenn ein Bußgeld­be­scheid den Weg in ihren Brief­kasten findet.

Geschwin­dig­keits­ver­stöße im 4-Minuten-Takt

Laut Infor­ma­tionen von T-Online hat es acht Jahre gedauert, bis die Idee der Anbringung von Schwarzlicht-Blitzern in die Tat umgesetzt worden ist. Doch die Stutt­garter Bußgeld­be­hörden werden zufrieden sein: Durch­schnittlich wird im Schwa­nen­platz­tunnel alle vier Minuten ein Verkehrs­teil­nehmer geblitzt und täglich muss ein Fahrer sogar seinen Führer­schein wegen zu hoher Geschwin­digkeit abgeben.

Rund 20 Millionen Euro für die Stadtkasse

Auch finan­ziell ist die Anschaffung der Infrarot-Blitzer ein voller Erfolg. Aus den 2022 generierten Bußgeld­ein­nahmen der Stadt Stuttgart in Höhe von insgesamt 19,99 Millionen Euro, resul­tie­renden fünf Millionen Euro allein aus den Aktivi­täten der Blitzer im Schwa­nen­platz­tunnel. Insgesamt sind 26 stationäre Blitzer in Stuttgart nur für die Ahndung von Tempo­ver­gehen zuständig, während fünf Messan­lagen bei Rotlicht­ver­stößen blitzen. Von den im Vorjahr 137 Millionen kontrol­lierten Fahrzeugen hielten sich 0,28 Prozent der Fahrer nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung.

Pro und Contra Schwarzlicht-Blitzer

Der Einsatz von Infrarot-Messgeräten ist nicht unumstritten. Zwar haben sie die positive Eigen­schaft, Autofahrer aufgrund des nicht wahrnehm­baren Blitzes nicht zu blenden. Auf diese Weise können poten­zielle Unfälle durch eine Ablenkung des Fahrers vermieden werden.

Anderer­seits soll der Autofahrer ja gerade durch den sicht­baren Blitz auf seinen Geschwin­dig­keits­verstoß aufmerksam gemacht werden. Der verkehrspäd­ago­gische Lerneffekt ist damit nicht unmit­telbar gegeben. Erst mit Zustellung des Bußgeld­be­scheids wird der Fahrer im Nachhinein auf seine Verfehlung aufmerksam gemacht.

Darüber hinaus haben Schwarzlicht-Blitzer im Vergleich zu anderen Messge­räten auch eine ganz spezielle Fehler­an­fäl­ligkeit. Aufgrund der mangel­haften Ausleuchtung des geblitzten Fahrzeugs wird in der Regel nur das Kennzeichen, aber nicht der Fahrer fotogra­fiert. Dieser Aspekt erschwert der Bußgeld­be­hörde die Feststellung, ob es sich bei der geblitzten Person am Steuer um den Halter oder einen anderen Fahrer gehandelt hat.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quelle: t-online.de