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Die heiß umstrit­tenen Blitzer im Saarland sind wieder aktiv

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Wie das saarlän­dische Innen­mi­nis­terium am gestrigen Donnerstag, den 19. September 2019 bekannt gab, sind die zunächst still­ge­legten Blitzer Leivtec XV3 und Poliscan erneut im Einsatz. Warum diese Entscheidung nicht unpro­ble­ma­tisch ist, erklärt die Berliner Coduka GmbH. Der Prozess­fi­nan­zierer hilft Verkehrs­teil­nehmern über seinen Online-Service www.geblitzt.de, wenn sie einen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten haben.

Messungen des Blitzers TraffiStar S 350 von der Firma Jenoptik bleiben gemäß des im Juli dieses Jahres gefällten Urteils des Saarlän­di­schen Verfas­sungs­ge­richts weiterhin unver­wertbar. „Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Eine paradoxe Entscheidung, die vermutlich zugunsten der Einnahmen gefällt wurde“, so Jan Ginhold, Geschäfts­führer der Coduka GmbH. „Schließlich hat man die Messungen des Typs XV3 von Leivtec und des Poliscan Blitzers von Vitronic in Folge des TraffiStar-Urteils als nicht mehr verwertbar einge­stuft. Warum die fehlende Rohmess­da­ten­spei­cherung bei manchen Geräten weiterhin eine Prüfung von Bußgeld­vor­würfen unmöglich machen soll, bei anderen plötzlich nicht mehr, bleibt weiterhin unklar.“

Zudem hat das saarlän­dische Urteil längst Auswir­kungen auf andere Bundes­länder. In Rheinland-Pfalz zum Beispiel ist der Poliscan Blitzer aufgrund der fehlenden Messda­ten­spei­cherung aktuell auf dem Prüfstand. Im sächsi­schen Pirna wird hingegen die Verwert­barkeit von Messungen mittels der Laser­pistole LTI TruSpeed hinter­fragt. Auch in Berlin und Stralsund hat die Proble­matik mit den fehlenden Messdaten bereits die Gerichte beschäftigt oder zur Verfah­rens­ein­stellung geführt. „Da verwundert es doch sehr, dass das Innen­mi­nis­terium in Saarbrücken jetzt zurück­rudert. Zumal es keine Details darüber gibt, was die angeb­liche umfang­reiche und recht­liche Prüfung genau beinhaltet. Man kann nur hoffen, dass die saarlän­di­schen Gerichte die Entscheidung ihres Minis­te­riums noch einmal genauer unter die Lupe nehmen“, so Ginhold weiter.

Für die Überprüfung arbeitet die Coduka eng mit zwei großen Anwalts­kanz­leien zusammen, deren Anwälte für Verkehrs­recht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei über einem weiteren Drittel besteht die Möglichkeit der Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.