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Deutsche Umwelt­hilfe gewinnt Grenzwert-Klage

Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof (VGH) hat einer Klage der Deutschen Umwelt­hilfe (DUH) und des Verkehrs­clubs Deutschland (VCD) statt­ge­geben. Die Landes­haupt­stadt habe die im Luftrein­hal­teplan festge­setzten Grenz­werte für Stick­stoff­dioxid nicht einge­halten. München müsse nun ein Diesel­fahr­verbot einführen, das auch Kfz der Abgasnorm Euro 5 umfasst. Rund 70.000 Fahrzeuge sind davon betroffen.

München: 70.000 Autofahrer wegen Dieselverbot verbannt?
franz12 / shutterstock.com

Stickstoffdioxid-Grenzwerte zu hoch

Bereits seit Februar 2023 dürfen Diesel­fahr­zeuge der Norm Euro 4 und schlechter nicht mehr auf und innerhalb des Mittleren Rings der Landes­haupt­stadt Bayerns fahren - mit wenigen Ausnahmen, etwa für Anwohner und Liefer­verkehr. Dieses Verbot sollte eigentlich ab Oktober letzten Jahres auch für Euro-5-Fahrzeuge gelten.

Nun hat der VGH entschieden, dass an den zwei betref­fenden Haupt­ver­kehrs­straßen an der Lands­huter Allee sowie an der Moosacher Straße schnelle Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die zu hohen Stickstoffdioxid-Grenzwerte wieder zu senken (Urt. v. 21.03.2024, Az. 22 A 23.40047). An beiden Messstellen wurde 2023 der Grenzwert von 40 Mikro­gramm NO₂ pro Kubik­meter Luft, gemittelt über das Jahr, überschritten.

70.000 Autofahrer betroffen

Infor­ma­tionen des Vereins „Mobil in Deutschland“ zufolge würde das aber bedeuten, dass in Zukunft rund 70.000 Autofahrer aus München ausge­sperrt würden. Wann genau die Stadt das gerichtlich erwirkte Euro-5-Verbot umsetzt, ist derzeit noch unklar. Aller­dings hat der Verwal­tungs­ge­richtshof angemahnt, eine Ausweitung des bestehenden Verbots könne ohne Verzö­gerung bereits im April per Stadt­rats­be­schluss umgesetzt werden.

Verbot trifft vor allem ältere Autos

Kritiker des Gerichts­ur­teils geben zu bedenken, dass es sich bei Euro-5-Dieseln in den meisten Fällen um ältere Fahrzeuge handelt. Daher werden von dem neuen Diesel-Verbot in München vor allem Menschen mit eher geringem Einkommen betroffen sein.

Vereins­prä­sident Michael Haberland von „Mobil in Deutschland“ hält die Diskussion um die Grenz­werte für eine Schein­de­batte: „Wir können keinen sinnvollen und nachhal­tigen Klima­schutz durch Verbote erreichen. Das zonale Diesel­fahr­verbot in München ist unver­hält­nis­mäßig, unsozial und kontraproduktiv.“

Diesel­fahr­verbot ist das Ergebnis eines langen Rechtsstreits

Die Restrik­tionen für Diesel­fahr­zeuge waren das Ergebnis eines Vergleichs in einem jahre­langen Rechts­streit zwischen der DUH, dem VCD und der Stadt München. Im Oktober 2022 hatten sich die Parteien auf ein Fahrverbot in drei Stufen geeinigt.

Die Ausweitung des Drei-Stufen-Verbots auf Diesel-5-Fahrzeuge wurde vom Stadtrat wegen einer positiven Prognose zur Schad­stoff­be­lastung aber zunächst auf Eis gelegt. Ab April 2024 sollten in einer dritten Stufe Ausnah­me­re­ge­lungen für Handwerker oder Anwohner entfallen, was auch wieder verworfen wurde.

Oberbür­ger­meister Reiter: „Ausschluss aller Diesel-5-Fahrzeuge ist unverhältnismäßig“

Für den sozial­de­mo­kra­ti­schen Oberbür­ger­meister Dieter Reiter steht der Gesund­heits­schutz der Münchner laut eigener Aussage an erster Stelle. Er kriti­siert aber auch ein generelles Diesel-5-Verbot: „Nachdem die Grenz­werte aller­dings nur noch an zwei Messstellen überschritten werden, halte ich einen Ausschluss aller Diesel-5-Fahrzeuge aus der gesamten Umweltzone nicht für verhältnismäßig.“

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Quellen: focus.de, abendzeitung-muenchen.de, sueddeutsche.de