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Was tun, wenn die Blase drückt?

Viele werden es kennen, man steht im Stau und dann muss man auch noch auf die Toilette. Doch was tut man in solch einer Situation? Darf man in solchen Fällen aussteigen?

bild notdurft auf der autobahn 1

Ein Stau, insbe­sondere, wenn er sehr lange dauert, ist schlimm genug, drückt dann aber auch noch die Blase, ist die Versu­chung oftmals groß, kurz auszu­steigen. Die Autobahn zu betreten ist aller­dings verboten. Das gilt auch für eine kurze Pinkel­pause. Als Konse­quenz kann ein Bußgeld von zehn Euro drohen. Es kann aber auch teurer werden. Lässt man beispiels­weise sein Auto stehen, um sich zu erleichtern und es geht im Stau voran, kann das als Halten auf der Autobahn angesehen werden. Das Bußgeld dafür beträgt 35 Euro. Blockiert das Fahrzeug den Verkehr länger als 3 Minuten, kann es sogar zu einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt kommen. 

Ähnlich streng ist das Gesetz übrigens, wenn man zu schnell fährt, weil man die Toilette nutzen muss. Um das Tempo ohne Konse­quenz zu überschreiten, muss ein recht­fer­ti­gender Notstand vorhanden sein. Eine Notdurft ist in aller Regel noch kein Notstand. So hat das beispiels­weise das Amtsge­richt Lüding­hausen 2014 schmerz­haften Druck im Darm nicht als Begründung für eine Tempo­über­schreitung gelten lassen. Die Probleme waren dem Betrof­fenem bekannt und er hätte Zwischen­halte einplanen können, so das Gericht. Es gibt aller­dings auch Entschei­dungen zugunsten der Betrof­fenen. Für die Annahme des recht­fer­ti­genden Notstandes muss immer der Einzelfall betrachtet werden. 

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Quelle: T-Online