Verwirrung rund um das Thema Parken
Bei Autofahrern sorgt das Thema Parken oftmals für Ärger. Mal ist es der Streit um den anvisierten Parkplatz, mal ein Knöllchen an der Windschutzscheibe oder das Fahrzeug wurde abgeschleppt. Einige Fahrzeugführer sind im Hinblick auf Parkregeln nicht sattelfest oder ignorieren diese. Hier erfahren Sie, was die häufigsten Irrtümer sind.


Wann parkt und wann hält man?
Parken liegt dann vor, wenn der Fahrer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält. Das simple Aussteigen aus einem Pkw reicht dabei nicht aus. Solange der Fahrzeugführer weiterhin sein Auto im Blick hat, jederzeit einsteigen und ins Verkehrsgeschehen eingreifen kann, spricht man weiterhin vom Halten.
Dabei ist es wichtig zu beachten, dass in jedem Fall die Drei-Minuten-Regel gilt. Das bedeutet, wer sich länger als drei Minuten außerhalb seines Wagens befindet oder darin sitzen bleibt, parkt.
Wo gilt generell ein Parkverbot?
Immer wieder hört man, dass das Parken überall erlaubt sei, wo kein Halteverbot-Schild aufgestellt ist. Doch das stimmt so nicht. Wer in der Fahrschule aufgepasst hat, weiß nämlich, dass an vielen Orten ein grundsätzliches Parkverbot gilt. Ein entsprechendes Schild muss dafür nicht vorhanden sein.
So schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in §12 Absatz 3 vor:
„Das Parken ist unzulässig
- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
- wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
- über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
- vor Bordsteinabsenkungen.“
Es gibt auch weitere Stellen, an denen Parken verboten ist, ohne dass ein entsprechendes Verkehrszeichen dort stehen muss:
- Haltestellen (Parkverbot 15 Meter vor und hinter dem Halteschild)
- Fußgängerzonen
- Vorfahrtsstraßen außerorts (innerorts erlaubt)
- Kreisverkehre
- Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- Fußgängerüberwege (außerdem fünf Meter davor)
- Andreaskreuze (innerorts herrscht bis fünf Meter und außerhalb bis 50 Meter vor Andreaskreuzen ein Parkverbot)
Diese Strafen drohen Falschparkern
Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit teilweise drastischen Strafen rechnen. Der Bußgeldkatalog sieht nämlich für Falschparker unter Umständen hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg vor. Welche Sanktionen drohen können, erfahren Sie hier.
Wird der Fahrer oder der Fahrzeughalter zur Kasse gebeten?
In Deutschland gilt bei Geschwindigkeitsverstößen stets die Fahrerhaftung. Bei Parkverstößen hingegen kann auch der Halter zur Verantwortung gezogen werden. Allerdings nur, so die StVO, wenn der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden konnte oder „seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern“ würde.
Männer dürfen nicht auf einem Frauenparkplatz parken
Es herrscht eine große Unsicherheit darüber, ob man als Autofahrer sein Fahrzeug auf einen sogenannten „Frauenparkplatz“ oder „Familienparkplatz“ stellen darf. Die Antwort: Im öffentlichen Verkehrsraum ist das als Bitte zu verstehen. Das heißt, jeder Fahrzeugführer, ganz gleich ob mit oder ohne Kinder im Auto, kann es dort rein rechtlich gesehen abstellen.
Allerdings muss man unter Umständen mit bösen Blicken anderer Verkehrsteilnehmer rechnen. Solche Parkflächen sollen nämlich Eltern mit Kleinkindern entlasten und dazu beitragen, Frauen vor Gewalt, Übergriffen und Überfällen zu schützen.
Anders verhält es sich bei privaten Parkhäusern und -plätzen, wie bei einem Supermarkt. Es könnte nämlich der Fall sein, dass man mit dem Parken auf solchen Flächen gegen die Hausordnung des Betreibers verstößt.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
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Quellen: kreiszeitung.de, gesetze-im-internet.de