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Verwirrung rund um das Thema Parken

Bei Autofahrern sorgt das Thema Parken oftmals für Ärger. Mal ist es der Streit um den anvisierten Parkplatz, mal ein Knöllchen an der Windschutz­scheibe oder das Fahrzeug wurde abgeschleppt. Einige Fahrzeug­führer sind im Hinblick auf Parkregeln nicht sattelfest oder ignorieren diese. Hier erfahren Sie, was die häufigsten Irrtümer sind.

Park-Mythen im Check: Diese Irrtümer können teure Bußgelder nach sich ziehen
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Wann parkt und wann hält man?

Parken liegt dann vor, wenn der Fahrer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält. Das simple Aussteigen aus einem Pkw reicht dabei nicht aus. Solange der Fahrzeug­führer weiterhin sein Auto im Blick hat, jederzeit einsteigen und ins Verkehrs­ge­schehen eingreifen kann, spricht man weiterhin vom Halten.

Dabei ist es wichtig zu beachten, dass in jedem Fall die Drei-Minuten-Regel gilt. Das bedeutet, wer sich länger als drei Minuten außerhalb seines Wagens befindet oder darin sitzen bleibt, parkt.

Wo gilt generell ein Parkverbot?

Immer wieder hört man, dass das Parken überall erlaubt sei, wo kein Halteverbot-Schild aufge­stellt ist. Doch das stimmt so nicht. Wer in der Fahrschule aufge­passt hat, weiß nämlich, dass an vielen Orten ein grund­sätz­liches Parkverbot gilt. Ein entspre­chendes Schild muss dafür nicht vorhanden sein.

So schreibt die Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) in §12 Absatz 3 vor:

„Das Parken ist unzulässig

  1. vor und hinter Kreuzungen und Einmün­dungen bis zu je 5 m von den Schnitt­punkten der Fahrbahn­kanten, soweit in Fahrt­richtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmün­dungen bis zu je 8 m von den Schnitt­punkten der Fahrbahnkanten,
  2. wenn es die Benutzung gekenn­zeich­neter Parkflächen verhindert,
  3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
  4. über Schacht­de­ckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflä­chen­mar­kierung das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
  5. vor Bordstein­ab­sen­kungen.“

Es gibt auch weitere Stellen, an denen Parken verboten ist, ohne dass ein entspre­chendes Verkehrs­zeichen dort stehen muss:

  • Halte­stellen (Parkverbot 15 Meter vor und hinter dem Halteschild)
  • Fußgän­ger­zonen
  • Vorfahrts­straßen außerorts (innerorts erlaubt)
  • Kreis­ver­kehre
  • Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Fußgän­ger­überwege (außerdem fünf Meter davor)
  • Andre­as­kreuze (innerorts herrscht bis fünf Meter und außerhalb bis 50 Meter vor Andre­as­kreuzen ein Parkverbot)

Diese Strafen drohen Falschparkern

Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit teilweise drasti­schen Strafen rechnen. Der Bußgeld­ka­talog sieht nämlich für Falsch­parker unter Umständen hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg vor. Welche Sanktionen drohen können, erfahren Sie hier.

Wird der Fahrer oder der Fahrzeug­halter zur Kasse gebeten?

In Deutschland gilt bei Geschwin­dig­keits­ver­stößen stets die Fahrer­haftung. Bei Parkver­stößen hingegen kann auch der Halter zur Verant­wortung gezogen werden. Aller­dings nur, so die StVO, wenn der tatsäch­liche Fahrer nicht ermittelt werden konnte oder „seine Ermittlung einen unange­mes­senen Aufwand erfordern“ würde.

Männer dürfen nicht auf einem Frauen­park­platz parken

Es herrscht eine große Unsicherheit darüber, ob man als Autofahrer sein Fahrzeug auf einen sogenannten „Frauen­park­platz“ oder „Famili­en­park­platz“ stellen darf. Die Antwort: Im öffent­lichen Verkehrsraum ist das als Bitte zu verstehen. Das heißt, jeder Fahrzeug­führer, ganz gleich ob mit oder ohne Kinder im Auto, kann es dort rein rechtlich gesehen abstellen.

Aller­dings muss man unter Umständen mit bösen Blicken anderer Verkehrs­teil­nehmer rechnen. Solche Parkflächen sollen nämlich Eltern mit Klein­kindern entlasten und dazu beitragen, Frauen vor Gewalt, Übergriffen und Überfällen zu schützen.

Anders verhält es sich bei privaten Parkhäusern und -plätzen, wie bei einem Super­markt. Es könnte nämlich der Fall sein, dass man mit dem Parken auf solchen Flächen gegen die Hausordnung des Betreibers verstößt.

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Quellen: kreiszeitung.de, gesetze-im-internet.de