Höhere Strafen für falsches Parken
Durch den neuen Bußgeldkatalog hat sich so einiges in Sachen Sanktionen geändert. Aber nicht nur die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße sind deutlich gestiegen, auch die Strafen für falsches Parken haben sich drastisch erhöht. Doch wie teuer ist das Falschparken mit dem neuen Bußgeldkatalog und wann drohen Punkte in Flensburg? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.
Am 9. November 2021 trat der neue Bußgeldkatalog und damit die höheren Bußgelder in Kraft. Für Verstöße vor dem 9. November gilt demnach noch der alte Bußgeldkatalog. Wem vorgeworfen wird, einen Verkehrsverstoß ab dem 9. November begangen zu haben, muss mit Sanktionen des neuen Bußgeldkatalogs rechnen.
Höhere Bußgelder und Punkte in Flensburg fürs Falschparken
Mit dem neuen Bußgeldkatalog und auch insbesondere mit den neuen Regelungen und Sanktionen sollen schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fahrradfahrer oder Fußgänger besser geschützt werden. Daher wird beispielsweise das Parken auf Geh- sowie Radwegen deutlich teurer. Zudem können beim Falschparken nun sogar Punkte in Flensburg drohen.
Parken in zweiter Reihe: Das gilt!
Das Parken in zweiter Reihe ist verboten und kostet 55 Euro. Wird einem vorgeworfen, dass man unzulässig in zweiter Reihe mit zusätzlicher Behinderung geparkt hat, erhöht sich der Betrag auf 80 Euro und es wird sogar noch ein Punkt in Flensburg fällig. Parken in zweiter Reihe mit Gefährdung oder Sachbeschädigung kostet nochmal mehr. Dafür fallen 90 oder 110 Euro sowie jeweils ein Punkt in Flensburg an. Erhalten Verkehrsteilnehmer den Vorwurf länger als 15 Minuten in zweiter Reihe geparkt zu haben, kann ein Bußgeld von 85 Euro sowie ebenfalls ein Punkt fällig werden. Kommt noch eine Behinderung dazu erhöht sich die Strafe auf 90 Euro sowie wie ein Punkt.
Taxis bilden eine Ausnahme. Lässt es die Verkehrslage zu, dürfen sie nach § 12 Abs. 4 Satz 3 StVO in zweiter Reihe parken und Fahrgäste ein- und aussteigen lassen. Ebenfalls erlaubt ist das be- sowie entladen von Gepäck. Spätestens nach drei Minuten müssen Taxifahrer allerdings weiterfahren.
Das kosten Parkverstöße nach dem neuen Bußgeldkatalog
Parkverstoß
Bußgeldkatalog 2023 | |||
Verstoß | Qualifizierung | Regelsatz | Punkt(e) |
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt | Parken | 35 € | - |
… mit Behinderung | 55 € | - | |
… länger als 1 h | 55 € | - | |
… länger als 1 h mit Behinderung | 55 € | - | |
… länger als 1 h mit Behinderung und Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert | 100 € | 1 Punkt | |
Unzulässig geparkt, in den Fällen, in denen das Halten verboten ist | Parken im Halteverbot | 25 € | - |
… mit Behinderung | 40 € | - | |
… länger als 1 h | 40 € | - | |
… länger als 1 h mit Behinderung | 50 € | - | |
Verbotswidrig auf einem Geh- und Radweg | Parken | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | 1 Punkt | |
… länger als 1 h | 70 € | 1 Punkt | |
… länger als 1 h mit Behinderung | 80 € | 1 Punkt | |
… mit Gefährdung | 80 € | 1 Punkt | |
… mit Sachbeschädigung | 100€ | 1 Punkt | |
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt | Parken | 55 € | - |
… dadurch Rettungsfahrzeug behindert | 100 € | 1 Punkt | |
Unzulässig geparkt | Parken | 10 € | - |
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | Parken | 55 € | - |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | Parken | 55 € | - |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | Parken | 55 € | - |
Unzulässig in zweiter Reihe geparkt | Parken | 55 € | - |
… mit Behinderung | 80 € | 1 Punkt | |
… mit Gefährdung | 90 € | 1 Punkt | |
… mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 Punkt | |
… länger als 15 Min. | 85 € | 1 Punkt | |
… länger als 15 Min. mit Behinderung | 90 € | 1 Punkt | |
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | Parken | 55 € | - |
… mit Behinderung | 70 € | - | |
Unzulässig geparkt in den Fällen der Zeichen 224 (Haltestelle), 245 (Bussonderfahrstreifen), 299 | Parken | 55 € | - |
… mit Behinderung | 70 € | - | |
… mit Gefährdung | 80 € | - | |
… mit Sachbeschädigung | 100 € | - | |
… länger als 3 h | 70 € | - | |
… länger als 3 h mit Behinderung | 80 € | - | |
… länger als 3 h mit Gefährdung | 80 € | - | |
… länger als 3 h mit Sachbeschädigung | 100 € | - | |
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der Höchstparkdauer geparkt | Parken | 20 € | - |
… Ablauf bis zu 30 min. | 20 € | - | |
… Ablauf bis zu 1 h | 25 € | - | |
… bis zu 2 h | 30 € | - | |
… bis zu 3 h | 35 € | - | |
… länger als 3 h | 40 € | - | |
Entgegen Zeichen 239 auf einem Gehweg, Geh- und Radweg (Zeichen 240, 241, 242.1) geparkt oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 trotz Verkehrsverbot dort geparkt | Parken | 55 € | - |
… mit Behinderung | 70 € | - | |
… länger als 3 Stunden | 70 € | - | |
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabelle für Halteverstöße . |
Parken auf dem Gehweg
Verkehrsteilnehmer dürfen nicht auf Gehwegen parken, solange ein Verkehrszeichen oder eine Flächenmarkierung dies nicht explizit zulässt. Dies gilt übrigens auch für Roller oder Motorräder. Wer trotzdem auf dem Gehweg parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Beim Parken von über 3 Stunden oder mit einer Behinderung fallen 70 Euro an.
E-Parkplätze: Welche Reglung gilt hier?
Mit dem neuen Bußgeldkatalog wurde auch der Tatbestand für unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge eingeführt. Wer künftig mit einem Verbrennungsmotor auf einem E-Parkplatz abstellt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen.
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