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Höhere Strafen für falsches Parken

Durch den neuen Bußgeld­ka­talog hat sich so einiges in Sachen Sanktionen geändert. Aber nicht nur die Bußgelder für Geschwin­dig­keits­ver­stöße sind deutlich gestiegen, auch die Strafen für falsches Parken haben sich drastisch erhöht. Doch wie teuer ist das Falsch­parken mit dem neuen Bußgeld­ka­talog und wann drohen Punkte in Flensburg? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.

Ein E-Auto und ein Transporter auf der Straße parken andere Fahrzeuge zu

Am 9. November 2021 trat der neue Bußgeld­ka­talog und damit die höheren Bußgelder in Kraft. Für Verstöße vor dem 9. November gilt demnach noch der alte Bußgeld­ka­talog. Wem vorge­worfen wird, einen Verkehrs­verstoß ab dem 9. November begangen zu haben, muss mit Sanktionen des neuen Bußgeld­ka­talogs rechnen.

Höhere Bußgelder und Punkte in Flensburg fürs Falschparken

Mit dem neuen Bußgeld­ka­talog und auch insbe­sondere mit den neuen Regelungen und Sanktionen sollen schwä­chere Verkehrs­teil­nehmer wie Fahrrad­fahrer oder Fußgänger besser geschützt werden. Daher wird beispiels­weise das Parken auf Geh- sowie Radwegen deutlich teurer. Zudem können beim Falsch­parken nun sogar Punkte in Flensburg drohen.

Parken in zweiter Reihe: Das gilt!

Das Parken in zweiter Reihe ist verboten und kostet 55 Euro. Wird einem vorge­worfen, dass man unzulässig in zweiter Reihe mit zusätz­licher Behin­derung geparkt hat, erhöht sich der Betrag auf 80 Euro und es wird sogar noch ein Punkt in Flensburg fällig. Parken in zweiter Reihe mit Gefährdung oder Sachbe­schä­digung kostet nochmal mehr. Dafür fallen 90 oder 110 Euro sowie jeweils ein Punkt in Flensburg an. Erhalten Verkehrs­teil­nehmer den Vorwurf länger als 15 Minuten in zweiter Reihe geparkt zu haben, kann ein Bußgeld von 85 Euro sowie ebenfalls ein Punkt fällig werden. Kommt noch eine Behin­derung dazu erhöht sich die Strafe auf 90 Euro sowie wie ein Punkt.

Taxis bilden eine Ausnahme. Lässt es die Verkehrslage zu, dürfen sie nach § 12 Abs. 4 Satz 3 StVO in zweiter Reihe parken und Fahrgäste ein- und aussteigen lassen. Ebenfalls erlaubt ist das be- sowie entladen von Gepäck. Spätestens nach drei Minuten müssen Taxifahrer aller­dings weiterfahren.

Das kosten Parkver­stöße nach dem neuen Bußgeldkatalog

Parkverstoß

Bußgeld­ka­talog 2023 
Verstoß  Qualifizierung  Regelsatz  Punkt(e)
An einer engen oder unüber­sicht­lichen Straßen­stelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt  Parken  35 € 
… mit Behinderung  55 € 
… länger als 1 h  55 € 
… länger als 1 h mit Behinderung  55 € 
… länger als 1 h mit Behin­derung und Rettungs­fahrzeug im Einsatz behindert  100 €  1 Punkt 
Unzulässig geparkt, in den Fällen, in denen das Halten verboten ist  Parken im Halteverbot  25 € 
… mit Behinderung  40 € 
… länger als 1 h  40 € 
… länger als 1 h mit Behinderung  50 € 
Verbots­widrig auf einem Geh- und Radweg  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 €  1 Punkt 
… länger als 1 h  70 €  1 Punkt 
… länger als 1 h mit Behinderung  80 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  80 €  1 Punkt 
… mit Sachbeschädigung  100€  1 Punkt 
Vor oder in amtlich gekenn­zeich­neten Feuer­wehr­zu­fahrten geparkt  Parken  55 € 
… dadurch Rettungs­fahrzeug behindert  100 €  1 Punkt 
Unzulässig geparkt  Parken  10 € 
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt  Parken  55 € 
Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt  Parken  55 € 
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt  Parken  55 € 
Unzulässig in zweiter Reihe geparkt  Parken  55 € 
… mit Behinderung  80 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  90 €  1 Punkt 
… mit Sachbeschädigung  110 €  1 Punkt 
… länger als 15 Min.  85 €  1 Punkt 
… länger als 15 Min. mit Behinderung  90 €  1 Punkt 
Im Fahrraum von Schie­nen­fahr­zeugen geparkt  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
Unzulässig geparkt in den Fällen der Zeichen 224 (Halte­stelle), 245 (Busson­der­fahr­streifen), 299  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
… mit Gefährdung  80 € 
… mit Sachbeschädigung  100 € 
… länger als 3 h  70 € 
… länger als 3 h mit Behinderung  80 € 
… länger als 3 h mit Gefährdung  80 € 
… länger als 3 h mit Sachbeschädigung  100 € 
An einer abgelau­fenen Parkuhr, ohne vorge­schriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der Höchst­park­dauer geparkt  Parken  20 € 
… Ablauf bis zu 30 min.  20 € 
… Ablauf bis zu 1 h  25 € 
… bis zu 2 h  30 € 
… bis zu 3 h  35 € 
… länger als 3 h  40 € 
Entgegen Zeichen 239 auf einem Gehweg, Geh- und Radweg (Zeichen 240, 241, 242.1) geparkt oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 trotz Verkehrs­verbot dort geparkt  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
… länger als 3 Stunden  70 € 
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabelle für Halte­ver­stöße .

Parken auf dem Gehweg

Verkehrs­teil­nehmer dürfen nicht auf Gehwegen parken, solange ein Verkehrs­zeichen oder eine Flächen­mar­kierung dies nicht explizit zulässt. Dies gilt übrigens auch für Roller oder Motor­räder. Wer trotzdem auf dem Gehweg parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Beim Parken von über 3 Stunden oder mit einer Behin­derung fallen 70 Euro an.

E-Parkplätze: Welche Reglung gilt hier?

Mit dem neuen Bußgeld­ka­talog wurde auch der Tatbe­stand für unberech­tigte Parken auf einem Parkplatz für Elektro­fahr­zeuge einge­führt. Wer künftig mit einem Verbren­nungs­motor auf einem E-Parkplatz abstellt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen.

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