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Blitzer-Urteil aus Saarland nun auch mit Folgen im Freistaat Sachsen

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Die Klage­welle rollt weiter. Anfang Juli 2019 hatte der Verfas­sungs­ge­richtshof des Saarlandes entschieden, dass Messungen mit dem Blitzer TraffiStar S350 nicht verwertbar sind. Der Grund: Die Rohmess­daten werden nicht gespei­chert. Von dem Urteil inspi­riert, hat nun auch in Pirna ein geblitzter Fahrer erfolg­reich Einspruch eingelegt. In diesem Fall richtet sich die Anfechtung der Vorwürfe gegen eine Messung mittels der Laser­pistole LTI Truspeed. Die Berliner CODUKA GmbH, die über ihren Online-Service www.geblitzt.de Bußgeld­vor­würfe mit Kosten­über­nahme prüfen lässt, erklärt, wie sich dieses Urteil auf weitere Bußgeld­ver­fahren in Sachsen und ganz Deutschland auswirken könnte.

Wie das Nachrich­ten­ma­gazin TAG24 am heutigen Dienstag berichtet, ist der betroffene Verkehrs­teil­nehmer mit seinem Benz in Pirna mit 59 km/h anstatt der zuläs­sigen 30 km/h geblitzt worden. Laut Bußgeld­be­scheid waren 100 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Doch seines Zeichens Anwalt wusste sich der Mann zu helfen und legte mit Verweis auf das saarlän­dische Urteil Einspruch ein. Amtsrichter Jürgen Uhlig gab ihm recht und ließ die Vorwürfe fallen.

„Wenn jetzt weitere Betroffene klagen oder gar vor den Verfas­sungs­ge­richtshof des Freistaates Sachsen ziehen, kann das Urteil wie im Saarland für das gesamte Bundesland Folgen haben“, sagt Jan Ginhold, Geschäfts­führer der CODUKA GmbH, und ergänzt: „Die saarlän­di­schen Behörden haben mittler­weile außerdem die Messungen des Poliscan Blitzers von Vitronic und die des Typ XV3 von Leivtec als nicht mehr verwertbar einge­stuft. Solange ein Bußgeld­ver­fahren noch nicht abgeschlossen ist, könnte eine Anfechtung bei all den momentan in der Kritik stehenden Geräten zum Erfolg führen. Entspre­chende Anhörungs­bögen und Bußgeld­be­scheide können zwecks Überprüfung mit Kosten­über­nahme über www.geblitzt.de einge­reicht werden. Dass sogar der ADAC in Person von Sprecherin Birgit Schikora in Sachsen den Gang zum Anwalt empfiehlt, ist bemer­kenswert und unter­mauert die Bedeutung des Urteils.“

Und das nicht nur im Saarland und in Sachsen. Schließlich prüfen die zustän­digen Behörden anderer Bundes­länder bereits, inwieweit das Urteil aus dem Saarland Auswirkung auf die eigene Einschätzung der besagten Messver­fahren hat. „Bezüglich der Laser­pistole LTI Truspeed und weiteren Blitzern, deren fehlende Daten­spei­cherung eine recht­mäßige Vertei­digung betrof­fener Autofahrer verhindert, dürfte eine ähnliche Entwicklung zu erwarten sein“, prognos­ti­ziert Ginhold.

Für die Überprüfung arbeitet die CODUKA eng mit zwei großen Anwalts­kanz­leien zusammen, deren Anwälte für Verkehrs­recht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.