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Geblitzt.de mahnt mehr Sorgfalt in Bußgeld­ver­fahren an

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Berlin, 15. Juni 2016 - Nieder­sachsens Innen­mi­nister Boris Pistorius (SPD) fordert in einem Interview mit der Neue Osnabrücker Zeitung eine drastische Erhöhung von Strafen bei Verkehrs­ver­stößen. Neben Bußgeldern von 1.000,- Euro bei Geschwin­dig­keits­ver­stößen sollen Fahrverbote eher ausge­sprochen, sowie Strafen für Verstöße in Baustel­len­be­reichen verdoppelt werden. Einen entspre­chenden Antrag will Nieder­sachsen auf der aktuellen Konferenz der Innen­mi­nister von Bund und Ländern einbringen.

Jan Ginhold, Geschäfts­führer des Portals Geblitzt.de, mahnt in diesem Zusam­menhang mehr Sorgfalt bei der Beweis­führung in Bußgeld­ver­fahren an. Aktuell werden noch immer zu Unrecht Verkehrs­teil­nehmer belangt, obwohl die zugrunde gelegten Beweise häufig falsch sind. “Die Ergeb­nisse der Prüfung der Bußgeld­ver­fahren durch die Partner­kanz­leien in den letzten 3 Jahren belegt, über ein Drittel der Verfahren wurden entweder fälschlich einge­leitet oder waren zumindest fehlerhaft.”

“Bei einer Verschärfung der Sanktionen, hätten diese Fehler noch gravie­rendere Folgen für zu Unrecht beschul­digte Verkehrs­teil­nehmer.” Ohne den Service von Geblitzt.de ist es leider den meisten Betrof­fenen finan­ziell nicht möglich, gegen Bußgeld­ver­fahren vorzugehen.

“Wenn die Strafen für Verkehrs­ver­stöße erhöht werden sollten, müssten die Bußgeld­stellen ebenfalls auch sorgfäl­tiger arbeiten”, findet Ginhold.

Über Geblitzt.de

Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA GmbH. Seit Mai 2013 ermög­licht Geblitzt.de Betrof­fenen, ihre Bußgeld­vor­würfe prüfen zu lassen und gegen die Verfahren vorzu­gehen. Darunter fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Überschreitungen, Abstands-Verstöße, Überhol-Verstöße, Halte- sowie Park-Vergehen und Mobiltelefon-Nutzung während der Fahrt.

Geblitzt.de koope­riert hierfür mit unabhän­gigen Rechts­an­walts­kanz­leien, die den gesamten Vorgang für die Betrof­fenen bearbeiten. Zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Betroffene regis­trieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und reichen ihre Unter­lagen ein. Anschließend prüfen die Partner­an­wälte die erhobenen Vorwürfe. Ist das Bußgeld­ver­fahren rechtlich anfechtbar, versuchen sie, eine Verfah­rens­ein­stellung oder Straf­mil­derung zu erwirken. Erlassene Bußgeld­be­scheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam.

Betroffene müssen somit keine Bußgelder zahlen sowie eventuelle weitere Sanktionen (z.B. Fahrverbot oder Punkte im Fahreig­nungs­re­gister) hinnehmen.

Sollten Verfahren nicht einge­stellt werden, behalten die Bußgeld­be­scheide ihre Gültigkeit. Erfolgs­un­ab­hängig übernimmt entweder die Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Geblitzt.de alle entstan­denen Kosten im Rahmen einer Prozessfinanzierung.

Die Kosten der Prüfung werden für die Betrof­fenen übernommen.