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Bußgeld­falle Autobahn

SUVs werden immer beliebter und auch Autos von Tesla sind keine Seltenheit mehr. Beim Fahren auf der Autobahn können diese Fahrzeuge aber Probleme bereiten. Im schlimmsten Fall droht SUV- und Tesla-Fahrern ein Bußgeld.

bild suv und tesla fahrer wissen oftmals nicht von diesem problem 1

SUV und Gelän­de­wagen haben in Deutschland bereits einen Marken­anteil von 35 Prozent. Dennoch wissen wenige Fahrer dieser Fahrzeuge, dass es auf deutschen Autobahnen zu einem Bußgeld kommen kann. Das Problem ist die Breite der Autos. Ist das Fahrzeug zu breit, sind einige Fahrspuren tabu, so focus.de.

Insbe­sondere bei Autobahn­bau­stellen kann die Fahrzeug­breite des Autos von Bedeutung sein. Oftmals sind an Baustellen die Fahrbahnen verengt. Meist handelt es sich um die linke Spur, die auf zwei Meter begrenzt ist. Ist das Auto also breiter als zwei Meter, darf das Fahrzeug nicht auf der linken Spur gefahren werden. Wichtig ist dabei die tatsäch­liche Breite des Wagens und nicht die Breite, die im Fahrzeug­schein steht. Dort wird beispiels­weise die Breite ohne Außen­spiegel angegeben. Relevant ist aber die breiteste Stelle des Autos. Wenn man Glück hat, findet man diese auf der Inter­net­seite des Herstellers oder in der Gebrauchs­an­weisung. Ansonsten muss man selbst nachmessen.

Fährt man trotzdem mit einem zu breiten Auto auf der verengten Fahrspur, die nur bis zu zwei Meter zugelassen ist, droht ein Bußgeld, eigentlich korrekt Verwarngeld, von 40 Euro (Nr. 142 BKatV: Verkehrs­verbot (Zeichen 262 bis 266) nicht beachtet). Kommt es zu einem Unfall, kann es sehr viel teurer werden. Denn oftmals zahlt die Kasko-Versicherung in einem solchen Fall nur einge­schränkt. Zudem kann die Versi­cherung des Gegners aufgrund einer Mitschuld den Schadens­ersatz reduzieren.

Bei den Sanktionen unter­scheidet man zwischen Verwarn- und Bußgeldern. Handelt es sich um eine gering­fügige Ordnungs­wid­rigkeit, kann die zuständige Behörde ein Verwarngeld von fünf bis 55 Euro ansetzen. Bei den Verwarn­geldern kommt hinzu, dass die Fahrer­ei­gen­schaft keine Rolle spielt. Ist die Summe höher, handelt es sich um ein Bußgeld und es entsteht eine zusätz­liche Bearbei­tungs­gebühr von 25 Euro plus Auslagen. Die Prüfung von Verwarn­geldern übernimmt Geblitzt.de nicht.

Wichtig zu wissen ist, dass nicht nur SUVs und Tesla-Fahrzeuge betroffen sind. Autos sind grund­sätzlich die letzten Jahre breiter geworden. So sind beispiels­weise auch Kompakt­wagen wie der VW ID.3, der VW Golf sowie der Opel Astra breiter als zwei Meter und müssen demnach bei einer Fahrbahn­ver­engung auf der rechten Spur fahren.

Hilfe im Bußgeld­ver­fahren über Geblitzt.de

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Quelle: focus.de