Elektroroller sollen Fahrrädern verkehrsrechtlich gleichgestellt werden
Gegenteil-Tag im Bundesverkehrsministerium? Überall in Deutschland werden die Regeln für Elektroroller verschärft. Nur im politischen Berlin sieht man das anders. Hier sorgen von Tretrollern gesäumte Bürgersteige und steigende Unfallzahlen sogar für einen Vorstoß zur Stärkung der Rechte von E-Rollerfahrern. Das zeigt ein aktueller Referentenentwurf, der E-Scooter und Fahrräder in ganz Deutschland verkehrsrechtlich gleichstellen will – auch beim Blinken.
Immer mehr Einschränkungen
In Berlin waren bereits zum Jahresbeginn verschärfte Regeln für E-Scooter in Kraft getreten. Demnach dürfen etwa im Bezirk Mitte E-Scooter nur auf gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Auch die Gesamtzahl der Elektroroller in der Hauptstadt wurde gedeckelt und das Mitführen in den BVG-Öffis untersagt.
Damit wollte der Senat dem Problem verkehrswidrig und gefährlich abgestellter E-Scooter begegnen. Aber auch andere Städte in Deutschland haben in diesem Jahr restriktivere Regeln für die Strom-Tretroller eingeführt. In Gelsenkirchen wurden die notorischen Falschparker-Scooter aus der Stadt verbannt. Und auch in Leipzig ist die Mitnahme im öffentlichen Nahverkehr nicht mehr erlaubt.
Unfallzahlen steigen
Dass sich einige Städte dazu entschlossen haben, mit den Elektrokleinstfahrzeugen weniger locker umzugehen, liegt sicherlich auch an den Unfallzahlen. So soll sich laut Angaben des Statistischen Bundesamts die Zahl der Todesopfer bei Unfällen mit E-Scootern im vergangenen Jahr auf 22 verdoppelt haben. Die Gesamtzahl der Fälle mit Personenschaden, insgesamt 9425, sei um 14 Prozent gestiegen. Als häufigste Unfallursache nennt die Polizei die falsche Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen.
Lockerung der Verkehrsregeln?
Nichtsdestotrotz sehen die neuen Vorschläge aus dem Hause von Verkehrsminister Wissing (FDP) eher eine Stärkung der Rechte von E-Rollerfahrern vor. In einem aktuellen Referentenentwurf mit dem Titel „Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ werden hierzu Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und dem Bußgeldkatalog aufgeführt.
Ziel dieser Anpassungen ist die verkehrsrechtliche Gleichstellung von Elektrokleinstfahrzeugen mit Fahrrädern. Dies betrifft beispielsweise einzuhaltende Mindestabstände, Park- und Abstellregelungen oder das Nebeneinanderfahren. E-Scooter sollen ab 2027 – wie auch für Fahrräder geplant – nur noch mit funktionierenden Blinkern für den Straßenverkehr zugelassen werden.
Die neue Regelung hätte aber auch zur Folge, dass E-Scooter auf einem Gehweg mit dem Zusatzzeichen Radverkehr frei (1022-10) fahren dürfen – wenn auch nur in Schrittgeschwindigkeit.
Geteiltes Echo
Ob das tatsächlich funktionieren kann und sicher ist, sollen die Kommunen innerhalb einer Übergangsfrist von einem Jahr, die voraussichtlich mit Inkrafttreten der neuen Verordnung im April 2025 beginnen wird, selbst entscheiden. Die neue Verordnung muss allerdings noch vom Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat gebilligt werden.
Derweil stoßen die Vorschläge des Bundesverkehrsministers sowohl auf Lob als auch auf Kritik. Während der TÜV-Verband die Einführung von Pflicht-Blinkern begrüßt, spricht der Fachverband Fuss von einer „groben Attacke“ auf Fußgänger. Der Bundesverkehrsminister wolle die Elektro-Tretroller auf mehr Bürgersteigen und in mehr Fußgängerzonen zulassen und den Überholabstand von 1,5 Metern aufheben. Das Problem mit falsch abgestellten E-Scootern werde zudem nicht gelöst, sondern durch Einräumen des Parkrechts in der StVO eher verschärft.
Auch der ADAC sieht Nachholbedarf bei den neuen Regeln für E-Scooter. Besonders gravierend sei laut dem Automobilclub das Fehlen eines Opferschutzes. Fahrer von E-Scootern sind bei Unfällen oft nicht haftbar zu machen, da sie mit einer Geschwindigkeit von nur 20 Kilometern pro Stunde unterwegs sind.
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Quellen: spiegel.de, destatis.de, rbb24.de