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Elektro­roller sollen Fahrrädern verkehrs­rechtlich gleich­ge­stellt werden

Gegenteil-Tag im Bundes­ver­kehrs­mi­nis­terium? Überall in Deutschland werden die Regeln für Elektro­roller verschärft. Nur im politi­schen Berlin sieht man das anders. Hier sorgen von Tretrollern gesäumte Bürger­steige und steigende Unfall­zahlen sogar für einen Vorstoß zur Stärkung der Rechte von E-Rollerfahrern. Das zeigt ein aktueller Referen­ten­entwurf, der E-Scooter und Fahrräder in ganz Deutschland verkehrs­rechtlich gleich­stellen will – auch beim Blinken.

Trotz steigender Unfallzahlen: Verkehrsministerium will Vorschriften für E-Scooter lockern
Gorloff-KV / shutterstock.com

Immer mehr Einschränkungen

In Berlin waren bereits zum Jahres­beginn verschärfte Regeln für E-Scooter in Kraft getreten. Demnach dürfen etwa im Bezirk Mitte E-Scooter nur auf gekenn­zeich­neten Flächen geparkt werden. Auch die Gesamtzahl der Elektro­roller in der Haupt­stadt wurde gedeckelt und das Mitführen in den BVG-Öffis untersagt.

Damit wollte der Senat dem Problem verkehrs­widrig und gefährlich abgestellter E-Scooter begegnen. Aber auch andere Städte in Deutschland haben in diesem Jahr restrik­tivere Regeln für die Strom-Tretroller einge­führt. In Gelsen­kirchen wurden die notori­schen Falschparker-Scooter aus der Stadt verbannt. Und auch in Leipzig ist die Mitnahme im öffent­lichen Nahverkehr nicht mehr erlaubt.

Unfall­zahlen steigen

Dass sich einige Städte dazu entschlossen haben, mit den Elektro­kleinst­fahr­zeugen weniger locker umzugehen, liegt sicherlich auch an den Unfall­zahlen. So soll sich laut Angaben des Statis­ti­schen Bundesamts die Zahl der Todes­opfer bei Unfällen mit E-Scootern im vergan­genen Jahr auf 22 verdoppelt haben. Die Gesamtzahl der Fälle mit Perso­nen­schaden, insgesamt 9425, sei um 14 Prozent gestiegen. Als häufigste Unfall­ur­sache nennt die Polizei die falsche Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen.

Lockerung der Verkehrsregeln?

Nichts­des­to­trotz sehen die neuen Vorschläge aus dem Hause von Verkehrs­mi­nister Wissing (FDP) eher eine Stärkung der Rechte von E-Rollerfahrern vor. In einem aktuellen Referen­ten­entwurf mit dem Titel „Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßen­ver­kehrs­recht­licher Vorschriften“ werden hierzu Änderungen in der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO), der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und dem Bußgeld­ka­talog aufgeführt.

Ziel dieser Anpas­sungen ist die verkehrs­recht­liche Gleich­stellung von Elektro­kleinst­fahr­zeugen mit Fahrrädern. Dies betrifft beispiels­weise einzu­hal­tende Mindest­ab­stände, Park- und Abstell­re­ge­lungen oder das Neben­ein­an­der­fahren. E-Scooter sollen ab 2027 – wie auch für Fahrräder geplant – nur noch mit funktio­nie­renden Blinkern für den Straßen­verkehr zugelassen werden.

Die neue Regelung hätte aber auch zur Folge, dass E-Scooter auf einem Gehweg mit dem Zusatz­zeichen Radverkehr frei (1022-10) fahren dürfen – wenn auch nur in Schritt­ge­schwin­digkeit.

Geteiltes Echo

Ob das tatsächlich funktio­nieren kann und sicher ist, sollen die Kommunen innerhalb einer Übergangs­frist von einem Jahr, die voraus­sichtlich mit Inkraft­treten der neuen Verordnung im April 2025 beginnen wird, selbst entscheiden. Die neue Verordnung muss aller­dings noch vom Bundestag verab­schiedet und vom Bundesrat gebilligt werden.

Derweil stoßen die Vorschläge des Bundes­ver­kehrs­mi­nisters sowohl auf Lob als auch auf Kritik. Während der TÜV-Verband die Einführung von Pflicht-Blinkern begrüßt, spricht der Fachverband Fuss von einer „groben Attacke“ auf Fußgänger. Der Bundes­ver­kehrs­mi­nister wolle die Elektro-Tretroller auf mehr Bürger­steigen und in mehr Fußgän­ger­zonen zulassen und den Überhol­ab­stand von 1,5 Metern aufheben. Das Problem mit falsch abgestellten E-Scootern werde zudem nicht gelöst, sondern durch Einräumen des Parkrechts in der StVO eher verschärft.

Auch der ADAC sieht Nachhol­bedarf bei den neuen Regeln für E-Scooter. Besonders gravierend sei laut dem Automo­bilclub das Fehlen eines Opfer­schutzes. Fahrer von E-Scootern sind bei Unfällen oft nicht haftbar zu machen, da sie mit einer Geschwin­digkeit von nur 20 Kilometern pro Stunde unterwegs sind.

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Quellen: spiegel.de, destatis.de, rbb24.de