Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz
Viele Bußgeldverfahren sind fehlerhaft. Oft kommt es zu falschen oder nicht ausreichend belegten Vorwürfen. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat nun entschieden, dass geblitzte Verkehrsteilnehmer in einem standardisierten Messverfahren einen Anspruch auf Einsicht in die Wartungsunterlagen eines Blitzers haben (Az. VGH B 46/21).
In einem Bußgeldverfahren wurde einem Betroffenen eine Tempoüberschreitung vorgeworfen. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit dem mobilen Blitzer PoliScan Speed M1 der Firma Vitronic. Die Anwältin des Betroffenen verlangte nach der Einsicht in die Bußgeldakte die Überlassung weiterer Dokumente. Dazu gehörten sowohl die Wartungs- als auch die Instandsetzungsunterlagen des Messgeräts. Das Amtsgericht Wittich lehnte die Herausgabe der Dokumente jedoch ab und verurteilte den betroffenen Autofahrer zu 140 Euro Bußgeld. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde lehnte sowohl das Amtsgericht als auch das Oberlandesgericht Koblenz ab. Der Betroffene legte daraufhin eine Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein.
Die Verfassungsbeschwerde hatte schließlich Erfolg. Laut der Richter des Verfassungsgerichtshofs verletzten die Entscheidungen des Amts- und Oberlandesgerichts den Betroffenen in seinem Recht auf ein faires Verfahren. Dazu gehöre nämlich auch die Einsicht in die Unterlagen. Auf diese Weise werde dem Gedanken der „Waffengleichheit“ zwischen Bußgeldbehörde und Betroffenem Rechnung getragen. Dies entspreche dem Bundesverfassungsgericht. Betroffene haben somit die Möglichkeit, selbst nach Fehlern im Messverfahren zu suchen.
Dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz nach bestehe dieser Informationsanspruch allerdings nicht unbegrenzt. Der Betroffene müsse die begehrten Informationen konkret benennen können. Zudem müssten die Dokumente einen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Ordnungswidrigkeit aufweisen. Weiterhin dürften dem Anspruch keine gewichtigen verfassungsrechtlichen Interessen Dritter entgegenstehen. Im Falle des Betroffenen seien die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Dokumente aber erfüllt.
„An solchen Verfahren wird immer wieder deutlich, dass jeder Bußgeldbescheid geprüft werden sollte. Bisher galt immer das Dogma, dass bei standardisierten Messverfahren von der Richtigkeit der Messungen ausgegangen werden kann. Das ist leider falsch. Dies haben wir auch kürzlich auch am Leivtec XV3 gesehen.“, so Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de. „Viele Bußgeldverfahren sind fehlerhaft. Betroffene Verkehrsteilnehmer haben daher die Möglichkeit sich beispielsweise mit Geblitzt.de helfen zu lassen.“
Geblitzt.de hilft bei Bußgeldbescheiden
Es gibt also eine Vielzahl an Möglichkeiten, warum man Vorwürfe aus einem Bußgeldbescheid und die daraus folgenden Sanktionen nicht einfach hinnehmen sollte. Und hier kommt Geblitzt.de ins Spiel. Wenn es sich bei dem Vorwurf um einen Geschwindigkeits-, Rotlicht, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt- oder Handyverstoß handelt, können Sie Ihren Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
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Quelle: Pressemitteilung Nr. 8/2021 vom 15.12.2021