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Die Verant­wort­lichen werden hier hart zur Rechen­schaft gezogen

bild urteil im kasseler bussgeldskandal verantwortliche werden noch haerter zur rechenschaft gezogen 01

Berlin, 05.November 2018 - Am vergan­genen Freitag verschärfte das Kasseler Landge­richt im Berufungs­prozess das am 06.09.2018 gefällte Urteil für die Protago­nisten der Blitzer-Affäre. Der Rathaus­mit­ar­beiter bekam eine Bewäh­rungs­strafe von einem Jahr und drei Monaten sowie eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro. Der Firmenchef muss 13.000 Euro zahlen. Der 54-jährige Mitar­beiter der Stadt wurde wegen Falsch­be­ur­kundung im Amt verur­teilt, der 64-jährige Geschäfts­führer eines Dienst­leisters für Geschwin­dig­keits­mes­sungen wegen Beihilfe. Durch die Weitergabe von bereits unter­schrie­benen Blanko­mess­pro­to­kollen im Jahr 2012 wurde ca. 16.000 Verwar­nungen und Bußgeld­be­scheiden die Beweis­grundlage entzogen. Doch viele der betrof­fenen Verkehrs­teil­nehmer hatten ihr Bußgeld bereits ohne Aussicht auf Rückerstattung bezahlt. Auf diese Weise nahm die Stadt rund 260.000 Euro ein.

Der Vorsit­zende Richter prangerte die mangelnde Einsicht der Angeklagten an und wies darauf hin, dass diese mit ihrem straf­baren Handeln das Vertrauen der Bevöl­kerung in die Beweis­kraft von Blitzer­mes­sungen beschädigt hätten. Dazu sagt Jan Ginhold als Geschäfts­führer der Berliner Coduka GmbH, die ihren Kunden auch als Prozess­kos­ten­fi­nan­zierer zur Seite steht: “Fehler sind in einem Bußgeld­ver­fahren immer möglich. Wie auch dieser Fall in Kassel zeigt, macht es Sinn, Bußgeld­vor­würfe stets überprüfen zu lassen. Die Kosten der Prüfung werden sogar übernommen. Wichtig ist nur, dass innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Bußgeld­be­scheid eingelegt wird, da dieser sonst rechts­kräftig wird.”

Die Coduka GmbH arbeitet für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit zwei großen Anwalts­kanz­leien, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.