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Verkehrs­mi­nister einigen sich auf höhere Bußgelder

Die Novel­lierung der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) vom 28. April 2020 brachte viel Ärger mit sich und die Bundes­länder setzten schluss­endlich den neuen Bußgeld­ka­talog wegen eines Formfehlers aus. Monatelang disku­tierten Politiker daher über eine neue StVO sowie mögliche Sanktionen. Heute gab es einen überra­schenden Durch­bruch. Die Verkehrs­mi­nister der Länder haben sich mit dem Bundes­ver­kehrs­mi­nister Scheuer auf einen neuen Bußgeld­ka­talog verständigt. Was das für die Verkehrs­teil­nehmer bedeutet und welche Änderungen für Fahrer von Kraft­fahr­zeugen bis 3,5 t Gesamt­ge­wicht damit einher­gehen, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de.

bild zustimmung stvo novelle

Bußgelder bis zu 800 Euro

Er ist da, der neue Bußgeld­ka­talog. Disku­tiert wurden viele Optionen, von der Rückkehr zum alten Katalog über die ausschließ­liche Besei­tigung des Formfehlers hin zu abgewan­delten Sanktionen.
Die für viele Kraft­fahrer vermutlich wichtigsten Punkte sind die Regelungen zu drohenden Fahrver­boten sowie die Bußgelder bei Tempo­ver­stößen. Wer ein 30er-Schild innerorts übersieht (Augen­blicks­ver­sagen) muss den Führer­schein, anders als in der letzten Novelle angestrebt, in Zukunft nicht sofort abgeben. Ein Fahrverbot wird erst bei einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h innerorts und ab 36 km/h außerorts fällig. Auf die erwei­terte Warnschuss-Regelung wird also verzichtet. Außerorts gilt wie bisher § 4 Absatz 2 Satz 2 BKatV. Demnach wird ein Fahrverbot in der Regel im Wieder­ho­lungsfall innerhalb eines Jahres bei einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von mindestens 26 km/h verhängt. Auch auf die angedachte Gefah­ren­stel­len­re­gelung vor Schulen, Kinder­gärten oder Baustellen aus dem letzten Vorschlag wird scheinbar verzichtet.
„Dies ist tatsächlich ein Punkt, den wir in der neuen StVO grund­sätzlich begrüßt hätten“, erklärt Jan Ginhold, Geschäfts­führer und Betreiber von Geblitzt.de. „Hier hat man die Chance vertan besonders schüt­zens­werte Gruppen vor zu schnell fahrenden Verkehrs­teil­nehmern zu bewahren. Unserer Erfahrung nach wird an diesen Stellen aber selten schwer­punkt­mäßig überwacht. Statt­dessen gibt es nun allgemein höhere Bußgelder, die für die Kommunen einen fragwür­digen wirtschaft­lichen Anreiz schaffen. Damit bleibt abzuwarten, ob zukünftig an Gefah­ren­stellen geblitzt wird oder an den Stellen, an denen sich mehr verdienen lässt.“
Die Strafen für Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen haben sich im Vergleich zum ursprüng­lichen Bußgeld­ka­talog nahezu verdoppelt, wie man auch an den Bußgeldern innerorts sieht. Punkte und Fahrverbote bleiben hingegen, wie gehabt. Bis zum Spätsommer 2021 soll der neue Bußgeld­ka­talog in Kraft treten.

Innerorts:

  • Bis zu 10 km/h - 30 Euro
  • 11-15 km/h -  50 Euro
  • 16-20 km/h -  70 Euro
  • 21-25 km/h -  1 Punkt und 115 Euro
  • 26-30 km/h -  1 Punkt, 180 Euro (1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung)
  • 31-40 km/h -  2 Punkte, 260 Euro und 1 Monat Fahrverbot
  • 41-50 km/h -  2 Punkte, 400 Euro und 1 Monat Fahrverbot
  • 51-60 km/h -  2 Punkte, 560 Euro und 2 Monate Fahrverbot
  • 61-70 km/h -  2 Punkte, 700 Euro und 3 Monate Fahrverbot
  • Über 70 km/h -  2 Punkte, 800 Euro und 3 Monate Fahrverbot

„Ein positiver Aspekt ist, wie man bereits an den Verstößen innerorts sieht, dass es keinen „Geschwin­dig­keits­rabatt“ wie beim letzten Vorschlag mehr gibt“, sagt Jan Ginhold dazu. „Damit wird der Vorwurf, dass es nur um Abzocke der „kleinen Leute“ geht, etwas gemildert. Im Unter­schied zu der fehlenden Verhält­nis­mä­ßigkeit zwischen Sanktionen bei gerin­geren und höheren Geschwin­dig­keits­ver­stößen, wurde nun die Verhält­nis­mä­ßigkeit, wie man auch an den Sanktionen außerorts sieht, wiederhergestellt.“

Außerorts:

  • Bis zu 10 km/h - 20 Euro
  • 11-15 km/h -  40 Euro
  • 16-20 km/h -  60 Euro
  • 21-25 km/h -  1 Punkt und 100 Euro
  • 26-30 km/h -  1 Punkt und 150 Euro (1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung)
  • 31-40 km/h -  1 Punkt, 200 Euro (1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung)
  • 41-50 km/h -  2 Punkte, 320 Euro und 1 Monat Fahrverbot
  • 51-60 km/h -  2 Punkte, 480 Euro und 1 Monat Fahrverbot
  • 61-70 km/h -  2 Punkte, 600 Euro und 2 Monate Fahrverbot
  • Über 70 km/h -  2 Punkte, 700 Euro und 3 Monate Fahrverbot

Download: Übersicht der Regelungen und Novellen im Bußgeld­ka­talog seit 2013

„Aller­dings reicht es leider nicht aus, die Bußgelder zu erhöhen. Die Bußgeld­stellen müssen sicher­stellen, dass Bußgeld­ver­fahren fehlerfrei sind. Denn oft genug gibt es Defizite. Es wird auch die Belastung der Gerichte steigen. Höhere Sanktionen werden zu mehr Einsprüchen führen und die Richter fordern schon jetzt mehr Personal. Vielleicht sollte man da etwas weiter­denken“, so Ginhold weiter.

Weitere Änderungen der StVO betreffen das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten in zweiter Reihe sowie auf Schutz­streifen. Dafür werden künftig 110 Euro fällig. Weiterhin wurde auch der Rettungs­gasse mehr Wichtigkeit beigemessen. Derjenige, der keine bildet, bekommt nun neben 200 Euro Bußgeld auch ein Fahrverbot aufge­drückt. Darüber hinaus wurde auch das Bußgeld für unberech­tigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz auf 55 Euro angehoben. Ein neuer Tatbe­stand für das unberech­tigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge ist ebenfalls einge­führt worden. Das Bußgeld beträgt 55 Euro.

Hilfe im Bußgeld­ver­fahren über Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwalts­kanz­leien zusammen, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte der Partner­kanz­leien ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.