Winter-Check: Das sollten Sie wissen
Die Tage werden dunkler und es wird kälter. Der Winter steht wieder mal vor der Tür. Autofahrer sollten daher ihr Auto winterfest machen. Worauf Sie dabei achten sollten, erklärt Geblitzt.de.
Winterreifen
Besonders wichtig sind die Winterreifen nach der Richtlinie 92/23/EWG. Diese müssen zu keinem bestimmten Datum gewechselt werden. Allerdings haben wir in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Ratsam ist daher der Zeitraum von Oktober bis Ostern. Definitiv montiert sein sollten sie bei Schneeglätte, Schneematsch, Glatteis sowie Reifglätte. Fährt man trotz schlechtem Wetter ohne Winterreifen, droht ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei den Winterreifen muss man zudem beachten, dass sie das Alpine-Symbol, auch Schneeflockensymbol genannt, aufweisen, wenn sie nach dem 21.12.2017 hergestellt wurden. Nicht ausreichend ist die M+S Kennzeichnung. Ältere Modelle haben allerdings eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024.
Wichtig ist auch die Profiltiefe der Reifen. Diese muss mindestens 1,6 Millimeter betragen. Dies gilt sowohl für Winter- als auch für Sommerreifen. Wer sich nicht daran hält, dem drohen ebenfalls ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt. Kommt noch eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer oder ein Unfall hinzu, kann das Bußgeld auf 100 oder 120 Euro steigen.
Die Sache mit dem Aufkleber
Wer die Winterreifen bei der Werkstatt wechseln lässt, ist vielleicht von dem Aufkleber mit der Aufschrift "190", "210" oder "240", der danach im Innenraum des Fahrzeuges klebt, irritiert. Der Aufkleber kann sich auf dem Lenkrad oder Armaturenbrett befinden. Das ist immer von der jeweiligen Werkstatt abhängig. Notwendig ist der Aufkleber, wenn die zugelassene Maximalgeschwindigkeit der Winterreifen unter der im Fahrzeugschein eingetragenen Geschwindigkeit liegt.
Liegt also die Höchstgeschwindigkeit des Autos bei 210 km/h und die Maximalgeschwindigkeit der Winterreifen liegt bei 190 km/h, ist gemäß § 36 Abs. 4 und Abs. 5 StVZO der Aufkleber im Sichtfeld des Fahrzeugführers erforderlich.
Wichtig ist, dass man die Höchstgeschwindigkeit der Reifen auch einhält. Anderenfalls droht ein Bußgeld von 25 Euro.
Sichtbarkeit im Straßenverkehr
Insbesondere im Winter ist die Sicht beim Autofahrer wichtig. Verkehrsteilnehmer sollten daher die Scheiben immer von Reif und Eis befreien, bevor es losgeht. Fährt man mit unzureichend freigekratzter Windschutzscheibe, kann es schnell gefährlich werden. Zudem kann ein Verwarngeld von 10 Euro auf einen zukommen. Kommt ein Unfall ohne Personenschaden hinzu, erhöht die Strafe auf 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.
Sind die Scheiben des Autos vereist, kann die Enteisungsfunktion oder das Gebläse Abhilfe schaffen. Eventuell hat man dann aber das Problem, dass einem ein Verwarngeld von 10 Euro wegen Warmlaufens des Autos drohen. „Hier haben wir wieder mal ein sehr gutes Beispiel dafür, wie praxisfern die Regeln im Straßenverkehr sein können“, so Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de.
Für eine klare Sicht im Winter sollte man auch den Wischblättern Beachtung schenken. Diese sollten regelmäßig gereinigt oder ausgetauscht werden. Wichtig ist auch, dass Sie das Frostschutzmittel im Scheibenreiniger nicht vergessen.
Ein weiterer wichtiger Faktor, um gut zu sehen und auch um gesehen zu werden, ist das Licht. So sollte beispielsweise das Abblendlicht frühzeitig eingeschaltet werden. Das Tagfahrlicht reicht nicht mehr aus, sobald es etwas dunkler wird. Wer bei schlechter Sicht dennoch ohne Abblendlicht fährt, dem droht innerorts eine Strafe von 25 Euro und außerorts 60 Euro und ein Punkt.
Geschwindigkeit reduzieren bei schlechtem Wetter
Wer bei Schnee, Glätte oder Regen unterwegs ist, sollte grundsätzlich den Fuß etwas vom Gaspedal nehmen und langsamer fahren. Sind Verkehrsteilnehmer bei schlechtem Wetter nicht mit angemessener Geschwindigkeit unterwegs, müssen sie mit einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei einer Sichtweite von unter 50 Metern, darf man höchstes 50 km/h fahren. Wird ein Autofahrer bei einer schnelleren Fahrt geblitzt, muss er mit einem Bußgeld zwischen 80 und 800 Euro rechnen.
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