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Winter-Check: Das sollten Sie wissen

Die Tage werden dunkler und es wird kälter. Der Winter steht wieder mal vor der Tür. Autofahrer sollten daher ihr Auto winterfest machen. Worauf Sie dabei achten sollten, erklärt Geblitzt.de.

bild auto winterfest machen 1

Winter­reifen

Besonders wichtig sind die Winter­reifen nach der Richt­linie 92/23/EWG. Diese müssen zu keinem bestimmten Datum gewechselt werden. Aller­dings haben wir in Deutschland eine situative Winter­rei­fen­pflicht. Ratsam ist daher der Zeitraum von Oktober bis Ostern. Definitiv montiert sein sollten sie bei Schnee­glätte, Schnee­matsch, Glatteis sowie Reifglätte. Fährt man trotz schlechtem Wetter ohne Winter­reifen, droht ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei den Winter­reifen muss man zudem beachten, dass sie das Alpine-Symbol, auch Schnee­flo­cken­symbol genannt, aufweisen, wenn sie nach dem 21.12.2017 herge­stellt wurden. Nicht ausrei­chend ist die M+S Kennzeichnung. Ältere Modelle haben aller­dings eine Übergangs­frist bis zum 30. September 2024.

Wichtig ist auch die Profil­tiefe der Reifen. Diese muss mindestens 1,6 Milli­meter betragen. Dies gilt sowohl für Winter- als auch für Sommer­reifen. Wer sich nicht daran hält, dem drohen ebenfalls ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt. Kommt noch eine Gefährdung von Verkehrs­teil­nehmer oder ein Unfall hinzu, kann das Bußgeld auf 100 oder 120 Euro steigen.

Die Sache mit dem Aufkleber

Wer die Winter­reifen bei der Werkstatt wechseln lässt, ist vielleicht von dem Aufkleber mit der Aufschrift "190", "210" oder "240", der danach im Innenraum des Fahrzeuges klebt, irritiert. Der Aufkleber kann sich auf dem Lenkrad oder Armatu­ren­brett befinden. Das ist immer von der jewei­ligen Werkstatt abhängig. Notwendig ist der Aufkleber, wenn die zugelassene Maximal­ge­schwin­digkeit der Winter­reifen unter der im Fahrzeug­schein einge­tra­genen Geschwin­digkeit liegt. 

Liegt also die Höchst­ge­schwin­digkeit des Autos bei 210 km/h und die Maximal­ge­schwin­digkeit der Winter­reifen liegt bei 190 km/h, ist gemäß § 36 Abs. 4 und Abs. 5 StVZO der Aufkleber im Sichtfeld des Fahrzeug­führers erforderlich.

Wichtig ist, dass man die Höchst­ge­schwin­digkeit der Reifen auch einhält. Anderen­falls droht ein Bußgeld von 25 Euro. 

Sicht­barkeit im Straßenverkehr

Insbe­sondere im Winter ist die Sicht beim Autofahrer wichtig. Verkehrs­teil­nehmer sollten daher die Scheiben immer von Reif und Eis befreien, bevor es losgeht. Fährt man mit unzurei­chend freige­kratzter Windschutz­scheibe, kann es schnell gefährlich werden. Zudem kann ein Verwarngeld von 10 Euro auf einen zukommen. Kommt ein Unfall ohne Perso­nen­schaden hinzu, erhöht die Strafe auf 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

Sind die Scheiben des Autos vereist, kann die Entei­sungs­funktion oder das Gebläse Abhilfe schaffen. Eventuell hat man dann aber das Problem, dass einem ein Verwarngeld von 10 Euro wegen Warmlaufens des Autos drohen. „Hier haben wir wieder mal ein sehr gutes Beispiel dafür, wie praxisfern die Regeln im Straßen­verkehr sein können“, so Jan Ginhold, Geschäfts­führer und Betreiber von Geblitzt.de.

Für eine klare Sicht im Winter sollte man auch den Wisch­blättern Beachtung schenken. Diese sollten regel­mäßig gereinigt oder ausge­tauscht werden. Wichtig ist auch, dass Sie das Frost­schutz­mittel im Schei­ben­rei­niger nicht vergessen.

Ein weiterer wichtiger Faktor, um gut zu sehen und auch um gesehen zu werden, ist das Licht. So sollte beispiels­weise das Abblend­licht frühzeitig einge­schaltet werden. Das Tagfahr­licht reicht nicht mehr aus, sobald es etwas dunkler wird. Wer bei schlechter Sicht dennoch ohne Abblend­licht fährt, dem droht innerorts eine Strafe von 25 Euro und außerorts 60 Euro und ein Punkt.

Geschwin­digkeit reduzieren bei schlechtem Wetter

Wer bei Schnee, Glätte oder Regen unterwegs ist, sollte grund­sätzlich den Fuß etwas vom Gaspedal nehmen und langsamer fahren. Sind Verkehrs­teil­nehmer bei schlechtem Wetter nicht mit angemes­sener Geschwin­digkeit unterwegs, müssen sie mit einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei einer Sicht­weite von unter 50 Metern, darf man höchstes 50 km/h fahren. Wird ein Autofahrer bei einer schnel­leren Fahrt geblitzt, muss er mit einem Bußgeld zwischen 80 und 800 Euro rechnen.

Hilfe im Bußgeld­ver­fahren über Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwalts­kanz­leien zusammen, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte der Partner­kanz­leien ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozess­fi­nan­zierung. Haben auch Sie einen Bußgeld­be­scheid erhalten? Melden Sie sich auf www.geblitzt.de an.