• Lesedauer:3 min Lesezeit

Richtiges Fahrver­halten bei Blitzeis im Winter

Der Winter ist da und hat Teile Deutschland bereits fest im Griff. Viele Straßen sind vereist. Folglich steigt auch die Unfall­gefahr. Was man als Autofahrer bei Blitzeis sowohl vor Fahrt­an­tritt als auch beim Fahren beachten sollte, weiß der ADAC zu berichten.

Was Sie bei Blitzeis beachten sollten
Lubo Ivanko / shutterstock.com

Wie Blitzeis entsteht

Wenn Regen oder Nebel auf eine gefrorene Fahrbahn treffen, gefriert das Wasser augen­blicklich, sodass eine harte Eisschicht entsteht. Dieses sogenannte Blitzeis, das mit Vorliebe an schat­tigen Orten wie in Wäldern oder auf Brücken entsteht, ist nicht sofort erkennbar und nicht immer ist die Gefah­ren­stelle durch Schilder gekennzeichnet.

Maßnahmen vor Fahrtantritt

Als Autofahrer sollte man sich durch Radio­mel­dungen oder im Internet vorab infor­mieren, ob auf der Straße Blitzeis droht. Gerade bei schwan­kenden Tempe­ra­turen um den Gefrier­punkt ist die Gefahr groß. Hat sich erst einmal Blitzeis gebildet, sind auch Winter­reifen, Antiblo­ckier­system (ABS), Elektro­ni­sches Stabi­li­täts­pro­gramm (ESP) oder auch Ketten kein Garant mehr für Sicherheit im Straßenverkehr.

Dennoch sind Winter­reifen bei Schnee und Eis natürlich Pflicht. Erlaubt sind laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eigentlich nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpik­to­gramm mit Schnee­flocke). M+S-Reifen sind jedoch noch bis zum 30. September 2024 zulässig, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 herge­stellt worden sind.

Was die Minde­strei­fen­pro­fil­tiefe betrifft, so beträgt diese sowohl für Sommer-als auch für Winter­reifen 1,6 Milli­meter. Der TÜV rät aber, im Winter eine Reifen­pro­fil­tiefe von mindestens 4 Milli­metern zu verwenden. Ein Verstoß gegen die Winter­rei­fen­pflicht kann grund­sätzlich mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktio­niert werden.

Auch sollte man im Winter Eiskratzer, Handbesen und eine Abdeck­folie für die Windschutz­scheibe im Auto mit sich führen. Zudem muss die Schei­ben­wisch­anlage mit ausrei­chend Frost­schutz­mittel aufge­füllt sein. Wichtig ist auch, dass die Scheiben eisfrei sind. Dafür sollte man aber nicht den Motor warmlaufen lassen, da das sowohl den Sprit­ver­brauch steigert als auch ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro nach sich ziehen kann.

Fahrver­halten bei Blitzeis

Wer bereits auf einer eisglatten Straße unterwegs ist, muss umsichtig fahren. Dazu gehören ein ausrei­chender Abstand zu voraus­fah­renden Fahrzeugen sowie behut­sames Bremsen und Lenken. Achtet man hingegen nicht darauf, seine Geschwin­digkeit anzupassen, haftet man unter Umständen bei einem Unfall. Auch daher ist es bei plötzlich auftre­tendem Eisregen ratsam, das Auto zu parken, bis unter Umständen der Streu­dienst seine Arbeit erledigt hat, um so die Gefahr einer Kollision präventiv zu vermeiden.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: adac.de