Wie sich die Klage der Deutschen Umwelthilfe auf Besitzer von Dieselfahrzeugen auswirkt
Weil die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erfolgreich gegen die sogenannten Thermofenster älterer Diesel-Modelle geklagt hat, könnten auf entsprechende Fahrzeugbesitzer in Deutschland nun Probleme zukommen. So gab das Verwaltungsgericht Schleswig am Montag laut Informationen von FOCUS Online einer Klage der DUH gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit der Folge statt, dass die Zulassung eines VW-Golf-Modells mit der besagten Software aufgehoben wird.
Manipulation mittels Thermofenster
Betroffen sind die Dieselversionen des VW Golf, die vom KBA in den Jahren 2008 und 2009 typgenehmigt wurden. Da das VW-Modell die Schadstoffgrenzwerte aber nur auf dem Prüfstand und nicht im Straßenverkehr einhielt, rüstete der Autobauer mit einem Thermofenster, also einer temperaturabhängigen Steuerung der Abgasrückführung, nach.
Doch die Software funktioniert nur innerhalb eines bestimmten Temperaturrahmens hundertprozentig. So kann es vorkommen, dass bei niedrigen Außentemperaturen mehr Stickoxide ausgestoßen werden, als die gesetzlichen Grenzwerte erlauben. Dennoch wurde die Nachrüstung 2016 vom KBA gebilligt.
Signalwirkung für weitere Verfahren
Für die Deutsche Umwelthilfe ist die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts – auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist – ein „Durchbruch gegen immer noch auf unseren Straßen fahrende Betrugs-Diesel“. So hofft die DUH, dass in vergleichbaren Fällen ähnlich entschieden wird. Immerhin sind aktuell weitere 118 Verfahren gegen diverse Hersteller von Dieselfahrzeugen anhängig.
Wird die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts in späteren Instanzen bestätigt, könnten rund 10 Millionen Dieselfahrzeuge betroffen sein. Neben VW und Audi müssten auch Autobauer wie Mercedes, BMW, Toyota, Nissan, Mazda, Hyundai, Renault und Opel mit Rückrufen oder Stilllegungen rechnen, auch da eine technische Nachrüstung der betroffenen Fahrzeuge aufgrund ihres älteren Baujahrs oftmals gar nicht möglich ist.
Rückgaberecht für Autokäufer
Fahrzeugkäufer könnten im Zuge einer neuen Klagewelle das Recht auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrags haben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Zeit, in der der Wagen bereits gefahren wurde, von der Erstattungssumme abgezogen würde. Die Rückgabe von Premium-Modellen mit hohem Restwert hingegen könnte sich finanziell lohnen.
Und wie steht es um die Verjährung der Ansprüche? Laut FOCUS-Rechtsexperte Maco Rogert, der zudem glaubt, dass künftig auch Benziner von dem Urteil betroffen sein könnten, müssten sich Kläger diesbezüglich keine Sorgen machen: „Es sind aus meiner Sicht sämtliche Dieselfahrzeuge betroffen, bei denen die absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB) seit dem Fahrzeugerwerb noch nicht abgelaufen ist und in denen eine temperaturgeführte Abschalteinrichtung verbaut ist. Nach meinem Kenntnisstand sind das vermutlich sämtliche dieser Fahrzeuge. Es dürfte auch keine Rolle spielen, ob die Fahrzeuge als Neu- oder als Gebrauchtwagen gekauft wurden. Alle diese Fahrzeuge sind gleichzeitig von der behördlichen Stilllegung bedroht.“
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Quelle: focus.de