Lkw-Eisschollen und Pkw-Lawinen: Rechte, Pflichten und Risiken
Wenn Eisplatten auf der Autobahn von fahrenden Lkw fallen, kann das für andere Verkehrsteilnehmer schnell mit einem Unfall enden. Erst vergangene Woche hat es in Sachsen mehrere Vorfälle mit Eisplatten-Crashs gegeben. Ein Autofahrer aus Tschechien kam etwa auf der A17 auf dem Weg nach Dresden mit nur leichten Verletzungen eher glimpflich davon, als eine vom Dach eines Trucks fallende Eisscholle die Windschutzscheibe seines Porsche durchbrach. Wie man sich vor lebensgefährlichen Eisbrocken im Straßenverkehr schützen kann, wer in einem solchen Fall haftet und welche Pflichten Fahrzeugführer haben, erfahren Sie hier.
Mehrere Eisplatten-Crashs auf Sachsens Autobahnen
Wie bild.de berichtet, hat es in den vergangenen Wochen mehrere Fälle von herunterstürzenden Eisplatten auf Autobahnen nahe Dresden gegeben, die sich während der Fahrt von Lkw-Dächern gelöst hatten. Auf der A4 prallte ein vereister Brocken auf einen Renault-Fahrer und nahe dem Dreieck Dresden erwischte es einen Mercedes Sprinter. In beiden Fällen wurden die Windschutzscheiben zerstört, verletzt wurde aber niemand.
Gefährlicher wurde es für den Tschechen Petr Kadidlo, der auf dem Weg zu einer Einkaufstour in Dresden von einer herunterfallenden Eisscholle überrascht wurde: „Die Platte hatte einen Durchmesser von etwa einem Meter, segelte direkt auf mein Auto zu“, berichtete er dem News-Portal. Er habe nicht ausweichen können, als der Eisbrocken seine Frontscheibe zerstörte. Dennoch schaffte er es, seinen Cayenne nach dem Aufprall auf dem Standstreifen abzustellen. Er erlitt lediglich leichte Verletzungen und kam mit einem Schock davon: „Gott sei Dank habe ich das überlebt.“ Der verursachende Lkw-Fahrer hielt nicht an.
Wer haftet bei einem Schaden durch stürzende Eisplatten?
Laut ADAC sei es ratsam, sich im Falle eines vom Lkw gestürzten Eisbrockens an die Haftpflichtversicherung des Lkw-Halters zu wenden. Hierzu sei aber in jedem Falle ein Nachweis des Vorfalls nötig. Der Automobilclub rat dazu, sich das Kennzeichen des Lkw zu notieren und auch mögliche Zeugen zu identifizieren. Ist all dies nicht möglich, könne man den Schaden nur über eine Kaskoversicherung geltend machen.
Um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, sollten auch die übrigen Verkehrsteilnehmer bei winterlicher Witterung einen ausreichenden Abstand zu Lkw einhalten. Unfälle mit Eisplatten wie hier beschrieben passieren zwar selten, führen aber oft zu Personen- sowie Sachschäden. Auf das Überholen von Lkw sollte bei Eis und Schnee gänzlich verzichtet werden. Des Weiteren können sich auch Schneeansammlungen auf Pkw-Dächern lawinenartig lösen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Welche Pflichten haben Fahrzeugführer?
Egal, ob Pkw oder Lkw: Prinzipiell ist jeder Fahrzeugführer für den sicheren Zustand seines Fahrzeugs im Straßenverkehr verantwortlich. Gefährliche Ansammlungen von Schnee oder Eis auf dem Dach eines Trucks oder Autos sollten vor jeder Fahrt kontrolliert werden, da sie für die übrigen Verkehrsteilnehmer ein erhebliches Risiko darstellen können. Autohöfe und Raststätten stellen daher im gesamten Bundesgebiet spezielle Räumstellen für Lkw-Dächer bereit. Dort können die Dächer der Trucks sowohl kontrolliert als auch enteist werden. Experten des ADAC empfehlen, im Sinne der Verkehrssicherheit weitere Rastanlagen mit derartigen Enteisungsstellen auszustatten.
Welche Strafen drohen bei Gefährdung durch stürzenden Schnee oder Eis?
Wer ein Fahrzeug führt, ist dazu verpflichtet, es eis- sowie schneefrei zu halten. Sonst droht ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro. Verursacht man zusätzlich einen Unfall, werden 120 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Kommt es gar zu einem Unfall mit menschlichem Schaden, sind auch Haftstrafen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung möglich.
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