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Blitzer zur Vermeidung von Lärm im Straßenverkehr

Geschwin­dig­keits­mes­sungen haben sich im Kampf gegen Tempo­ver­stöße auf deutschen Straßen längst bewährt. Das vorrangige Ziel: Raser aus dem Verkehr ziehen, um die körper­liche Unver­sehrtheit anderer Verkehrs­teil­nehmer zu gewähr­leisten. Wie aber verhindert man unnötigen Lärm durch getunte Autos? Sogenannte Lärmblitzer können Abhilfe schaffen. Doch wie funktio­nieren die Messgeräte und wo sind sie bereit im Einsatz?

Laute Autos durch unerlaubtes Tuning.
Zaltrona / shutterstock.com

Lärmin­tensive Hobbyschrauber

In der Tuning-Szene führen laut aufheu­lende Motoren oder ein knatternder Auspuff zu anerken­nenden Blicken unter Gleich­ge­sinnten. Für Außen­ste­hende ist der Sound in der Regel eher Lärmbe­läs­tigung. Gleiches gilt für Autoradio-Lautstärke auf volle Pulle drehen, Hupkon­zerte beim Autokorso und quiet­schende Reifen infolge von überflüs­sigen Wende­ma­növern. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Lautstär­kevor­gaben der StVO

Grund­sätzlich ist bewusst herbei­ge­führter Lärm laut Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) untersagt. In § 30 Absatz 1 heißt es: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgas­be­läs­ti­gungen verboten. Es ist insbe­sondere verboten, Fahrzeug­mo­toren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeug­türen übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlos­sener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.“ Bei Verstößen kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro fällig werden.

Wer sein Fahrzeug tunt, macht sich laut § 19 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schuldig, wenn dadurch „das Abgas- oder Geräusch­ver­halten verschlechtert wird.“ Tuning an sich führt bereits zum Erlöschen der Betriebs­er­laubnis. Wer dennoch fährt, muss mit einem Bußgeld von maximal 90 Euro sowie – bei wesent­licher Beein­träch­tigung der Verkehrs­si­cherheit – mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

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Grenz­werte in Deutschland

Zunächst gilt festzu­halten, dass der zulässige Pegel von Fahrzeuglärm in der Regel nicht über das zulässige Maximum von 72 dB(A) hinaus­gehen darf, wobei die Grenz­werte mancher Sport­wagen, Lkw und Motor­räder häufig höher liegen.

Angesichts der nachge­wie­senen gesund­heit­lichen Belastung – wenn Betroffene wie Anwohner an einer Autobahn dem Lärm sogar in der Nacht permanent ausge­setzt sind – soll der Wert im Zuge der mehrpha­sigen EU-Akustikgesetzgebung ab 2028 nur noch 68 dB(A) betragen dürfen.

Wegen Lärm geblitzt

Da der Poser-Lärm in deutschen Städten ein zuneh­mendes Problem geworden ist, geht die Polizei vielerorts gezielt auf Täter­suche. Dafür werden hörbar zu laute Fahrzeuge aus dem Verkehr gewunken und inspi­ziert. Finden die Beamten bzw. der hinzu­ge­zogene Experte in der Werkstatt illegal verbaute Teile, kann ein Fahrzeug sogar aus dem Verkehr gezogen werden. Bei manuellen Kontrollen werden jedoch nur punktuell lärmende Verkehrs­teil­nehmer dingfest gemacht. Effek­tiver könnte der Einsatz von spezi­ellen Messge­räten sein.

Diesbe­züglich gab es hierzu­lande lediglich eine Testphase in Berlin. Mithilfe des Prototyps eines Lärmblitzers wurde von Ende Mai bis Ende Juli 2024 bei motori­sierten Verkehrs­teil­nehmern auf dem Kurfürs­tendamm der Bundes­haupt­stadt ganz genau hingehört. Die technische Ausstattung borgten sich die Berliner Behörden in Frank­reich, wo man diese Form der Verkehrs­über­wa­chung wie auch in Großbri­tannien und in den USA bereits mehrfach getestet hat.

So funktio­niert ein Lärmblitzer

Die Blitzer-Modelle messen mit mehreren Mikro­fonen im Zehntel­se­kun­dentakt den Dezibel-Pegel der passie­renden Pkw, Lkw und Motor­räder. Wenn ein Fahrzeug den Lärmpegel überschritten hat, wird das Nummern­schild automa­tisch fotogra­fiert. In der Folge kann der Fahrzeugtyp bei der Zulas­sungs­be­hörde abgefragt werden, um einen Abgleich zwischen der gemes­senen Lärmin­ten­sität und dem jewei­ligen Grenzwert herzustellen.

Rund 2500 Fahrzeuge als Krach­macher identifiziert

Auch wenn es in Berlin zunächst nicht darum ging, ertappten Verkehrs­teil­nehmern einen Bußgeld­be­scheid auszu­stellen, sprechen die Ergeb­nisse für sich: Insgesamt 2469 Fahrzeuge überschritten die festge­legte Lärmgrenze. Mehr als die Hälfte der Verstöße wurden durch Fahrer von Kraft­rädern began­genen, rund ein Drittel der Lärmver­stöße entfielen auf Busse und Lkw und lediglich 19 Prozent der geblitzten Fahrzeuge waren Pkw. Den negativen Spitzenwert erreichte ein Auto mit 111 dB(A).

Viel Lärm um nichts?

Aller­dings ist ein regulärer Einsatz von Lärmblitzern im Berliner Straßen­verkehr momentan mehr als fraglich. Vor allem der juris­tische Aspekt dürfte einer offizi­ellen Einführung der Technik noch im Wege stehen. So gibt es in der StVO bislang keinen Passus, der es den Behörden erlaubt, lautstarke Autofahrer infolge einer maschi­nellen Lärmmessung mit einem Bußgeld zu sanktionieren.

Zudem fehlt dem Bußgeld­ka­talog eine Dezibel-Staffelung, anhand derer man die Höhe der Bußgelder zuordnen könnte. Auch die techni­schen Voraus­set­zungen – wie die Frage, ob bei einer Lärmmessung nicht auch Zweit­ge­räusche von Autos auf der Gegen­fahrbahn in die Messung einfließen – sind noch nicht abschließend geklärt.

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