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Tipps für das Autofahren bei Nebel, Dunkelheit und Regen

Autofahren im Herbst.

Die Tage werden kürzer und das Autofahren wird im Herbst zu einer größeren Heraus­for­derung. Dunkelheit, Regen und Nebel erfordern eine erhöhte Aufmerk­samkeit im Straßen­verkehr. Insbe­sondere die angepasste Fahrweise sowie der richtige Umgang mit den Schein­werfern sind daher besonders wichtig. Aber auch beschlagene Scheiben oder Wildwechsel stellen ein erhöhtes Risiko im Herbst dar. Worauf Autofahrer in dieser Jahreszeit achten sollten, erklärt die Berliner CODUKA GmbH - Betreiber des Portals Geblitzt.de.

Geschwin­digkeit drosseln

Ein wichtiger Faktor im Herbst ist die angepasste Geschwin­digkeit. Die Witte­rungs­be­din­gungen können sich schnell ändern und bei Nässe oder laubbe­deckten Fahrbahnen nimmt die Boden­haftung ab. Daher ist es wichtig, den Sicher­heits­ab­stand zu erhöhen sowie die Geschwin­digkeit zu drosseln. Laut Straßen­ver­kehrs­ordnung § 3 dürfen Fahrzeug­führer nur so schnell fahren, dass sie innerhalb der überseh­baren Strecke halten können. Passen Autofahrer die Geschwin­digkeit nicht an und werden dabei geblitzt, drohen 100 Euro Bußgeld, sowie ein Punkt. Mit einer Gefährdung von anderen Verkehrs­teil­nehmern erhöht sich das Bußgeld um weitere 20 Euro. Geschieht ein Unfall beträgt die Geldstrafe zusätzlich zu dem Punkt 145 Euro. Vorsicht ist insbe­sondere in Kurven und beim Überholen geboten. 

Achtung bei Nebel und Regen

Kommt es zu Nebel oder Regen, reduziert sich oftmals die Sicht­weite. Beträgt diese weniger als 50 Meter, ist laut Straßen­ver­kehrs­ordnung höchstens Tempo 50 erlaubt. Die Sanktionen im Falle eines Verstoßes hierfür sind:

Außerorts

  • Bis 25 km/h: 80 Euro und 1 Punkt
  • 26-30 km/h: 95 Euro und 1 Punkt
  • 31-40 km/h: 160 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • 41-50 km/h: 240 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • 51-60 km/h: 440 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
  • Mehr als 60 km/h: 600 Euro, 2 Punkte sowie 3 Monate Fahrverbot

Innerorts

  • Bis 20 km/h: 80 Euro und 1 Punkt
  • 21-25 km/h: 95 Euro und 1 Punkt
  • 26-30 km/h: 140 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • 31-40 km/h: 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • 41-50 km/h: 280 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
  • 51-60 km/h: 480 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
  • Mehr als 60 km/h: 680 Euro, 2 Punkte sowie 3 Monate Fahrverbot

Übrigens ist es auch verboten bei weniger als 50 m Sicht­weite mit einem Kraft­fahrzeug mit mehr als 7,5 t oder einem Gefah­ren­trans­porter zu überholen und den linken Fahrstreifen zu nutzen. Beim Überholen drohen 120 Euro Bußgeld sowie 1 Punkt in Flensburg. Bei Nutzung des linken Fahrstreifens sind es hingegen 80 Euro mit einem Punkt.

Auch bei etwas mehr Sicht­weite, kann eine Reduktion der Geschwin­digkeit ratsam sein. Denn so können Verkehrs­teil­nehmer weiterhin recht­zeitig reagieren. Bei weniger als 50 Meter Sicht­weite müssen Autofahrer zusätzlich die Nebel­schluss­leuchte einschalten.

Gute Sicht dank freier Schreiben

Neben einer gedros­selten Geschwin­digkeit helfen auch freie Scheiben die Gefahren des Herbstes zu minimieren. Denn was hilft es, wenn man trotz angestellten Schein­werfern beschlagene oder schmutzige Scheiben hat? Entfernen Sie daher vor dem Losfahren Laub, Reif und Eis. Eine weitere Gefah­ren­quelle entsteht, wenn die Scheiben beschlagen. Zudem drohen 10 Euro Verwarngeld, wenn der Sicht­be­reich nicht frei ist. Kommt es zu einem Unfall ohne eine verletzte Person drohen 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei diesem Problem sollte aller­dings die Klima­au­to­matik Abhilfe schaffen. Empfeh­lenswert ist der Automa­tik­schalter oder die Entei­sungs­funktion. Sollte keine im Auto vorhanden sein, hilft es auch das Gebläse Richtung Windschutz­scheibe auf volle Leistung zu stellen. 

Wischer­blätter reinigen

Vergessen Sie auch nicht, die Wischer­blätter zu reinigen. Denn auch verschmutzte Schei­ben­wi­scher können die Sicht erschweren. Daher lohnt sich ein Blick auf die Wischer­gummis. Die Gummi­lippen sind durch Hitze und UV-Strahlung schnell spröde. In diesem Fall müssen sie ausge­tauscht werden. Sind sie nur verschmutzt, kann man die Wischer­gummis mit einer weichen Bürste säubern und danach mit einem feuchten Lappen nachrei­nigen. Sollte dies nicht ausreichen, kann etwas Frost­schutz als Reini­gungs­zusatz helfen. Zusätzlich ist es hilfreich, wenn Frost­schutz zur Wischer­flüs­sigkeit gegeben wird, um ein Einfrieren zu verhindern.

Licht anschalten

Licht spielt im Herbst sowohl für Autofahrer als auch für andere Verkehrs­teil­nehmer eine wichtige Rolle. Autofahrer sollten daher frühzeitig das Abblend­licht einschalten. Denn sobald es etwas dunkler wird, reicht das Tagfahr­licht nicht mehr aus. Hinzu­kommt, dass das Auto hinten nicht beleuchtet ist. Fährt man bei schlechter Sicht ohne Abblend­licht drohen innerorts 25 Euro Bußgeld und außerorts 60 Euro sowie ein Punkt. Aufgrund der besseren Sicht­barkeit ist es außerdem empfeh­lenswert, das Licht auch tagsüber einzu­schalten. In einigen anderen europäi­schen Ländern wie Polen ist dies sogar Pflicht. Defekte Beleuchtung sollte schnellst­möglich ausge­tauscht oder repariert werden. Zudem gibt es noch die Möglichkeit, in der Kfz-Werkstatt einen jährlichen Lichttest zu machen. Denn wenn die Schein­werfer falsch einge­stellt sind, kann der Gegen­verkehr geblendet werden und es entstehen gefähr­liche Situa­tionen. Wichtig zu wissen ist, dass bei Nebel die Licht­au­to­matik nicht immer zuver­lässig funktio­niert. Denn Sie reagiert auf deutliche Hellig­keits­un­ter­schiede, die bei Nebel nicht mehr gegeben sind. Daher ist es besser, die Lampen manuell einzuschalten.

Hilfe im Bußgeld­ver­fahren über Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwalts­kanz­leien zusammen, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte der Partner­kanz­leien ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.