Sanktionen im Straßenverkehr

In der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) sowie weiteren Gesetzen finden sich nicht nur die Regeln für den Straßen­verkehr, sondern auch zugleich die im Falle eines Verstoßes zu erwar­tenden Sanktionen. Im Bußgeld­ka­talog sind drei verschiedene Arten von Sanktionen festgelegt. Bei geringen Verstößen wird zunächst eine Geldbuße, das sogenannte Verwarngeld, verhängt. Je nach Ausmaß der Ordnungs­wid­rigkeit kann dies zu einem Bußgeld (Geldbuße bis 60 €) werden. Zusätzlich zur Geldstrafe können noch ein bis drei Punkte in Flensburg anfallen. Auch besteht die Möglichkeit, dass der Betroffene ein Fahrverbot erhält. 

In der Kategorie „Sanktionen im Straßen­verkehr“ erfahren Sie, was es mit Verwarn­geldern, Bußgeldern, Punkten ins Flensburg und Fahrver­boten auf sich hat. Zusätzlich zu den drei bekann­testen Sanktionen finden Sie hier weitere Themen wie die Probe­zeit­ver­län­gerung, die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung und die Fahrten­buch­auflage.

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Gering­fügige Vergehen im Straßen­verkehr ahndet der Gesetz­geber - im Gegensatz zum Bußgeld­ver­fahren - mit einem Verwarngeld.

Das Bußgeld ist eine Möglichkeit, Ordnungs­wid­rig­keiten zu sanktio­nieren. Begehen Verkehrs­teil­nehmer schwerere Verstöße gegen die Regeln der StVO, können weitere Sanktionen die Folge sein.

Das Kraftfahrt-Bundesamt speichert Infor­ma­tionen über im Straßen­verkehr auffällig gewordene Verkehrs­teil­nehmer, sobald der Verkehrs­verstoß des Fahrers nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem über eine gewisse Schwere verfügt, werden Punkten ausgesprochen.

Das Fahrverbot ist ein zeitlich befris­teter Verlust der Fahrbe­rech­tigung und erfolgt nach mehreren Vergehen im Straßenverkehr.

Eine Probe­zeit­ver­län­gerung wird nach mehrma­ligen Vergehen für Fahran­fänger im Straßen­verkehr ausgesprochen.

Die medizinisch-psychologische Unter­su­chung soll die Fahreignung eines Antrags­stellers für die Erteilung bzw. Neuer­teilung der Fahrerlaubnis überprüfen.

Ein Fahrtenbuch dokumen­tiert die mit einem Fahrzeug zurück­ge­legten Fahrstrecken und den Anlass der Fahrt.