Sanktionen im Straßenverkehr
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie weiteren Gesetzen finden sich nicht nur die Regeln für den Straßenverkehr, sondern auch zugleich die im Falle eines Verstoßes zu erwartenden Sanktionen. Im Bußgeldkatalog sind drei verschiedene Arten von Sanktionen festgelegt. Bei geringen Verstößen wird zunächst eine Geldbuße, das sogenannte Verwarngeld, verhängt. Je nach Ausmaß der Ordnungswidrigkeit kann dies zu einem Bußgeld (Geldbuße bis 60 €) werden. Zusätzlich zur Geldstrafe können noch ein bis drei Punkte in Flensburg anfallen. Auch besteht die Möglichkeit, dass der Betroffene ein Fahrverbot erhält.
In der Kategorie „Sanktionen im Straßenverkehr“ erfahren Sie, was es mit Verwarngeldern, Bußgeldern, Punkten ins Flensburg und Fahrverboten auf sich hat. Zusätzlich zu den drei bekanntesten Sanktionen finden Sie hier weitere Themen wie die Probezeitverlängerung, die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung und die Fahrtenbuchauflage.
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Geringfügige Vergehen im Straßenverkehr ahndet der Gesetzgeber - im Gegensatz zum Bußgeldverfahren - mit einem Verwarngeld.
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Das Bußgeld ist eine Möglichkeit, Ordnungswidrigkeiten zu sanktionieren. Begehen Verkehrsteilnehmer schwerere Verstöße gegen die Regeln der StVO, können weitere Sanktionen die Folge sein.
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Das Fahrverbot ist ein zeitlich befristeter Verlust der Fahrberechtigung und erfolgt nach mehreren Vergehen im Straßenverkehr.
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Eine Probezeitverlängerung wird nach mehrmaligen Vergehen für Fahranfänger im Straßenverkehr ausgesprochen.