Wo muss man seinen Führerschein abgeben?
Der achte Punkt in Flensburg wegen zahlreicher Geschwindigkeitsverstöße oder ein einmaliges Verkehrsvergehen in Form einer groben Ordnungswidrigkeit wie Alkohol am Steuer – und schon kann man sein Auto für mehrere Monate in der Garage stehen lassen. Doch ganz gleich, ob Fahrverbot oder Führerscheinentzug - wo gibt man seinen Führerschein eigentlich ab? Hierbei stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl.
Kurz und knapp
Und wo bekommt man den Führerschein wieder zurück?
Nach Ablauf des Fahrverbots wird Ihnen der Führerschein entweder zurückgeschickt oder kann persönlich abgeholt werden. Wer seinen Führerschein nicht freiwillig abgibt, muss mit einer kostenpflichtigen Beschlagnahme rechnen. Bitte beachten: Nur bei einem verhängten Fahrverbot gelangt der Führerschein nach ein bis drei Monaten wieder in den eigenen Besitz. Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, müssen Sie diese neu beantragen – und erhalten Ihren Führerschein in der Regel erst nach einer bestandenen medizinisch-psychologischen-Untersuchung (MPU) und erneuter Führerscheinprüfung wieder.
Nach Fahrverbot oder Führerscheinentzug kann dieser persönlich oder auf dem Postweg bei der zuständigen Behörde abgegeben werden.
Fahrverbot und Führerscheinentzug verhindern …
Beim Fahrverbot dürfen Sie für höchstens drei Monate nicht mehr Auto fahren, der Entzug des Führerscheins gilt mindestens für die Dauer eines halben Jahres. Doch wie kann man Fahrverbot und Führerscheinentzug verhindern? Neben der Konsultierung eines Anwalts gibt es auch andere Wege, ein volles Punktekonto im Fahreignungsregister zu vermeiden.
Zum einen spielt der Faktor Zeit eine Rolle, denn Punkte verjähren. Je nach Schwere der Tat liegt die Tilgungsfrist allerdings in einem Zeitraum zwischen 30 Monaten und zehn Jahren. Wenn Sie noch nicht mehr als fünf Punkte gesammelt haben, können Sie zudem einmal in fünf Jahren einen Punkt durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abbauen. Wo Sie sich im Falle eines drohenden Punktes helfen lassen können, erfahren sie im folgenden Absatz.
Bußgeldvorwürfe anfechten mit Geblitzt.de
Wer geblitzt wurde und einen möglichen Führerscheinentzug verhindern möchte, kann die ihm zur Last gelegten Vorwürfe dank des kompetenten Service von Geblitzt.de prüfen lassen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
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