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Wo muss man seinen Führer­schein abgeben?

Der achte Punkt in Flensburg wegen zahlreicher Geschwin­dig­keits­ver­stöße oder ein einma­liges Verkehrs­ver­gehen in Form einer groben Ordnungs­wid­rigkeit wie Alkohol am Steuer – und schon kann man sein Auto für mehrere Monate in der Garage stehen lassen. Doch ganz gleich, ob Fahrverbot oder Führer­schein­entzug - wo gibt man seinen Führer­schein eigentlich ab? Hierbei stehen zwei Möglich­keiten zur Auswahl.

Kurz und knapp

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Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Der geliebte Lappen kann persönlich abgegeben oder – am besten per Einschreiben – auf posta­li­schem Wege an die zuständige Verwal­tungs­be­hörde verschickt werden. Die Anschrift der Behörde können Sie dem Bußgeld­be­scheid entnehmen. In einigen Bundes­ländern können Sie Ihren Führer­schein auch bei der zustän­digen Polizei­dienst­stelle abgeben. Die Verwahr­dauer beginnt mit dem Eingangs­datum Ihres Dokuments bei der Behörde.

Und wo bekommt man den Führer­schein wieder zurück?

Nach Ablauf des Fahrverbots wird Ihnen der Führer­schein entweder zurück­ge­schickt oder kann persönlich abgeholt werden. Wer seinen Führer­schein nicht freiwillig abgibt, muss mit einer kosten­pflich­tigen Beschlag­nahme rechnen. Bitte beachten: Nur bei einem verhängten Fahrverbot gelangt der Führer­schein nach ein bis drei Monaten wieder in den eigenen Besitz. Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, müssen Sie diese neu beantragen – und erhalten Ihren Führer­schein in der Regel erst nach einer bestan­denen medizinisch-psychologischen-Untersuchung (MPU) und erneuter Führer­schein­prüfung wieder.

Nach Fahrverbot oder Führer­schein­entzug kann dieser persönlich oder auf dem Postweg bei der zustän­digen Behörde abgegeben werden.

Fahrverbot und Führer­schein­entzug verhindern …

Beim Fahrverbot dürfen Sie für höchstens drei Monate nicht mehr Auto fahren, der Entzug des Führer­scheins gilt mindestens für die Dauer eines halben Jahres. Doch wie kann man Fahrverbot und Führer­schein­entzug verhindern? Neben der Konsul­tierung eines Anwalts gibt es auch andere Wege, ein volles Punkte­konto im Fahreig­nungs­re­gister zu vermeiden.

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Zum einen spielt der Faktor Zeit eine Rolle, denn Punkte verjähren. Je nach Schwere der Tat liegt die Tilgungs­frist aller­dings in einem Zeitraum zwischen 30 Monaten und zehn Jahren. Wenn Sie noch nicht mehr als fünf Punkte gesammelt haben, können Sie zudem einmal in fünf Jahren einen Punkt durch die Teilnahme an einem Fahreig­nungs­se­minar abbauen. Wo Sie sich im Falle eines drohenden Punktes helfen lassen können, erfahren sie im folgenden Absatz.

Bußgeld­vor­würfe anfechten mit Geblitzt.de

Wer geblitzt wurde und einen möglichen Führer­schein­entzug verhindern möchte, kann die ihm zur Last gelegten Vorwürfe dank des kompe­tenten Service von Geblitzt.de prüfen lassen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

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