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Wie Sie den inter­na­tio­nalen Führer­schein beantragen können

Viele Urlauber möchten auch auf Auslands­reisen nicht auf unein­ge­schränkte Mobilität verzichten. Kommt man doch erst mit einem Mietwagen in den Genuss, die weitläu­figen Landschaften in Eigen­regie zu erkunden. Doch vor allem außerhalb Europas braucht es dafür einen inter­na­tio­nalen Führer­schein. Lesen Sie hier, für welche Länder man das Dokument benötigt, wo man es beantragen kann und welche Kosten dabei anfallen.

bild Internationaler Fuehrerschein 2

Geltungs­be­reiche des deutschen Führerscheins

Wer außerhalb der Europäi­schen Union und des Europäi­schen Wirtschafts­raums, wie in den USA oder in asiati­schen Staaten, mit dem Auto fahren will, benötigt einen inter­na­tio­nalen Führer­schein. Laut Empfeh­lungen des ADAC sollte man diesen jedoch auch innerhalb des europäi­schen Raums zur Hand haben, wenn man in Albanien, Moldau und Russland unterwegs ist.

Ausnahmen gibt es auch für minder­jährige Führer­schein­in­haber. Diese müssen sich vor Reise­an­tritt darüber infor­mieren, ob ihre in Deutschland ausge­stellte Fahrerlaubnis vor Ort akzep­tiert wird. Zudem kann der inter­na­tionale Führer­schein erst ab 18 Jahren beantragt werden.

Der inter­na­tionale Führer­schein als Zusatzdokument

Im Prinzip ist der inter­na­tionale Führer­schein nicht als eigen­ständige Fahrerlaubnis zu betrachten, sondern als Ergänzung zum natio­nalen Führer­schein. Wird im Ausland, wie etwa beim Mieten eines Leihwagens oder im Rahmen einer Verkehrs­kon­trolle, nach dem Führer­schein gefragt, müssen beide Dokumente vorgelegt werden.

Der inter­na­tionale Führer­schein beinhaltet die ins Englische, Russische, Spanische und Franzö­sische übersetzten Angaben zu den Perso­nalien des Führer­schein­in­habers sowie zu dessen Fahrzeugklassen-Zugehörigkeit und zur Gültig­keits­dauer des Dokuments. Auf diese Weise soll den örtlichen Polizei­be­amten und Autodienst­leistern die Überprüfung der Echtheit des Führer­scheins bzw. die Gültigkeit der Fahrerlaubnis verein­facht werden.

Vorge­hens­weise und Kosten für Antragsteller

Um den Antrag für einen inter­na­tio­nalen Führer­schein zu stellen, müssen Sie sich bei der für Ihren Wohnort zustän­digen Fahrerlaub­nis­be­hörde melden. Benötigt werden Ihr Perso­nal­ausweis oder Reisepass, der EU-Kartenführerschein und ein biome­tri­sches Lichtbild. Je nach Verfah­rens­weise der lokalen Behörden ist die Beantragung auch online möglich.

Die Kosten für den inter­na­tio­nalen Führer­schein belaufen sich in Deutschland auf 15 bis 20 Euro. Wer sich das Dokument zuschicken lässt, muss zudem für die Versand­kosten aufkommen. Besitzt der Fahrer noch den grauen oder rosafar­benen Papier- bzw. Plastik­füh­rer­schein, ist er im Zuge der Beantragung des inter­na­tio­nalen Führer­scheins dazu verpflichtet, das alte Dokument in einen EU-Führerschein im Scheck­kar­ten­format umzutau­schen. Dafür werden je nach Bundesland zusätzlich rund 25 bis 30 Euro veranschlagt.

Gültig­keits­dauer des inter­na­tio­nalen Führerscheins

Aufgrund seiner vielschich­tigen Historie gibt es den inter­na­tio­nalen Führer­schein in zwei Varianten. Die gängigste Form basiert auf den Bestim­mungen des Wiener Straßen­ver­kehrs­ab­kommens von 1968. Diese Ausfer­tigung hat eine Haltbar­keitszeit von drei Jahren. Daneben kann ein inter­na­tio­naler Führer­schein auch nach dem Muster des Pariser Überein­kommens über den Kraft­fahr­zeug­verkehr aus dem Jahr 1926 mit einer Gültig­keits­dauer von einem Jahr ausge­stellt werden.

Ganz gleich, für welche Option man sich entscheidet – eine Verlän­gerung des inter­na­tio­nalen Führer­scheins ist grund­sätzlich nicht möglich. Statt­dessen muss das Dokument nach Ablauf der Frist erneut beantragt werden.

Mögliche Sanktionen

Wer im Ausland ohne den inter­na­tio­nalen Führer­schein „erwischt“ wird, kann mit einer Ermahnung davon­kommen. Abhängig von den Geset­zes­vor­schriften des jewei­ligen Staates können aber auch saftige Bußgelder verhängt oder die Still­legung bzw. Ingewahrs­am­nahme des Fahrzeuges angeordnet werden.

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