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Wann das Arbeitsamt den C-Führerschein bezuschusst

Für einige Berufs­gruppen gehört der Führer­schein wie die Butter zum Brot. Ohne Fahrerlaubnis sollte man sich schließlich nicht hinter das Lenkrad eines Taxis, Busses oder Lastkraft­wagen setzen. Was aber, wenn das nötige Kleingeld fehlt? Um Jobsu­chende bestmöglich zu vermitteln, gibt es insbe­sondere für angehende Lkw-Fahrer die Möglichkeit, beim Erwerb des kostspie­ligen Führer­scheins finan­ziell vom Arbeitsamt unter­stützt zu werden. Erfahren Sie hier, welche Voraus­set­zungen ein Antrag­steller erfüllen muss und wann der Zuschuss nicht infrage kommt.

Lkw-Führerschein vom Arbeitsamt.
Skryp­nykov Dmytro / shutterstock.com

Bildungs­gut­schein für angehende Brummifahrer

Förde­rungs­maß­nahmen gibt es viele. Mit welchem Instrument aber greift der Staat poten­zi­ellen Lkw-Fahrern unter die Arme? Das Zauberwort heißt Bildungs­gut­schein. Doch nicht jeder kann in den Genuss dieser Finanz­spritze kommen. Der Betroffene muss Arbeitslosen- oder Bürgergeld empfangen und somit bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter gemeldet sein. Auch wer akut von Arbeits­lo­sigkeit bedroht ist, darf sich Hoffnung machen.

Antrags­mo­da­li­täten im Blick behalten

Der Bildungs­gut­schein dient demnach als Baustein zur Beendigung der Arbeits­lo­sigkeit bzw. deren Prävention. Die Maßnahme wird in der Regel nur dann bewilligt, wenn eine konkrete Chance für den Betrof­fenen besteht, auf dem Arbeits­markt Fuß zu fassen.

Außerdem muss der Antrag­steller gesund­heitlich geeignet sein und sollte keine Einträge im Fahreig­nungs­re­gister zu verzeichnen haben. In der Regel ist auch ein bereits erwor­bener Führer­schein der Klasse B sowie das Mindest­alter von 21 Jahren Voraus­setzung für die Kosten­über­nahme des Lkw-Führerscheins.

Auf den Bildungs­gut­schein besteht jedoch kein Rechts­an­spruch. Vielmehr gilt es, den Verwen­dungs­grund dafür im Gespräch mit dem Sachbe­ar­beiter vom Jobcenter oder Arbeitsamt plausibel vorzu­tragen. Auch sollten Anwärter alle relevanten Infor­ma­tionen zu der anvisierten Fortbildung und dem in Aussicht stehenden Arbeit­geber bereithalten.

Hundert­pro­zentige Kosten­über­nahme möglich

Erachtet das Arbeitsamt das Förde­rungs­an­liegen als sinnvoll, kann der Bildungs­gut­schein schriftlich beantragt werden. Im Idealfall werden die Kosten vollum­fänglich gedeckt und der Lkw-Führerschein kann in Angriff genommen werden. Aller­dings ist ein Zeitfenster zu beachten. So müssen die Fahrschul­stunden zwar nicht an einem Stück, aber innerhalb des schriftlich vermerkten Gültig­keits­zeit­raums absol­viert werden.

Zuschüsse für Beschäftigte

Neben der beruf­lichen Einglie­derung kann der Gutschein vom Arbeitsamt auch ausge­stellt werden, um einen Arbeit­nehmer höher zu quali­fi­zieren. Unter Umständen betei­ligen sich die jewei­ligen Unter­nehmen an den Kosten des Lkw-Führerscheins. Führt doch der Erwerb einer Fahrerlaubnis für Lastkraft­wagen häufig zu einer Win-win-Situation, da der Angestellte in der Folge vom Arbeit­geber flexibler einge­setzt werden kann.

Hierfür bietet das Arbeitsamt die Förderung der beruf­lichen Weiter­bildung von Beschäf­tigten an. Das Förder­pro­gramm wird vorzugs­weise kleineren Unter­nehmen in Aussicht gestellt, um deren Wettbe­werbs­fä­higkeit mithilfe von vielseitig ausge­bil­deten Mitar­beitern zu stärken.

Zuschuss-Varianten

Die finan­zi­ellen Zuwen­dungen können in Form von Zuschüssen zum Arbeits­entgelt und zu den Lehrgangs­kosten oder der Zahlung eines Quali­fi­zie­rungs­geldes im Falle struk­tur­wan­del­be­dingter Anfor­de­rungs­ver­än­de­rungen erbracht werden. Aller­dings ist die Bewil­ligung an bestimmte Bedin­gungen geknüpft. Dazu gehört, dass die beruf­liche Weiter­bildung mehr als 120 Stunden umfasst und dass ihr Bildungs­träger für die Förderung zugelassen ist.

Darüber hinaus müssen Fertig­keiten und Kennt­nisse vermittelt werden, die für den Beschäf­tigten langfristig und nicht nur betriebs­spe­zi­fisch von Nutzen sind. Bei der zeitlichen Ausge­staltung hingegen spielt es keine Rolle, ob die Weiter­bildung in Vollzeit, Teilzeit oder berufs­be­gleitend in den Arbeits­alltag integriert wird.

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