Blitzer zur Vermeidung von Lärm im Straßenverkehr
Geschwindigkeitsmessungen haben sich im Kampf gegen Tempoverstöße auf deutschen Straßen längst bewährt. Das vorrangige Ziel: Raser aus dem Verkehr ziehen, um die körperliche Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Wie aber verhindert man unnötigen Lärm durch getunte Autos? Sogenannte Lärmblitzer können Abhilfe schaffen. Doch wie funktionieren die Messgeräte und wo sind sie bereit im Einsatz?
Lärmintensive Hobbyschrauber
In der Tuning-Szene führen laut aufheulende Motoren oder ein knatternder Auspuff zu anerkennenden Blicken unter Gleichgesinnten. Für Außenstehende ist der Sound in der Regel eher Lärmbelästigung. Gleiches gilt für Autoradio-Lautstärke auf volle Pulle drehen, Hupkonzerte beim Autokorso und quietschende Reifen infolge von überflüssigen Wendemanövern. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Lautstärkevorgaben der StVO
Grundsätzlich ist bewusst herbeigeführter Lärm laut Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt. In § 30 Absatz 1 heißt es: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.“ Bei Verstößen kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro fällig werden.
Wer sein Fahrzeug tunt, macht sich laut § 19 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schuldig, wenn dadurch „das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ Tuning an sich führt bereits zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Wer dennoch fährt, muss mit einem Bußgeld von maximal 90 Euro sowie – bei wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit – mit einem Punkt in Flensburg rechnen.
Grenzwerte in Deutschland
Zunächst gilt festzuhalten, dass der zulässige Pegel von Fahrzeuglärm in der Regel nicht über das zulässige Maximum von 72 dB(A) hinausgehen darf, wobei die Grenzwerte mancher Sportwagen, Lkw und Motorräder häufig höher liegen.
Angesichts der nachgewiesenen gesundheitlichen Belastung – wenn Betroffene wie Anwohner an einer Autobahn dem Lärm sogar in der Nacht permanent ausgesetzt sind – soll der Wert im Zuge der mehrphasigen EU-Akustikgesetzgebung ab 2028 nur noch 68 dB(A) betragen dürfen.
Wegen Lärm geblitzt
Da der Poser-Lärm in deutschen Städten ein zunehmendes Problem geworden ist, geht die Polizei vielerorts gezielt auf Tätersuche. Dafür werden hörbar zu laute Fahrzeuge aus dem Verkehr gewunken und inspiziert. Finden die Beamten bzw. der hinzugezogene Experte in der Werkstatt illegal verbaute Teile, kann ein Fahrzeug sogar aus dem Verkehr gezogen werden. Bei manuellen Kontrollen werden jedoch nur punktuell lärmende Verkehrsteilnehmer dingfest gemacht. Effektiver könnte der Einsatz von speziellen Messgeräten sein.
Diesbezüglich gab es hierzulande lediglich eine Testphase in Berlin. Mithilfe des Prototyps eines Lärmblitzers wurde von Ende Mai bis Ende Juli 2024 bei motorisierten Verkehrsteilnehmern auf dem Kurfürstendamm der Bundeshauptstadt ganz genau hingehört. Die technische Ausstattung borgten sich die Berliner Behörden in Frankreich, wo man diese Form der Verkehrsüberwachung wie auch in Großbritannien und in den USA bereits mehrfach getestet hat.
So funktioniert ein Lärmblitzer
Die Blitzer-Modelle messen mit mehreren Mikrofonen im Zehntelsekundentakt den Dezibel-Pegel der passierenden Pkw, Lkw und Motorräder. Wenn ein Fahrzeug den Lärmpegel überschritten hat, wird das Nummernschild automatisch fotografiert. In der Folge kann der Fahrzeugtyp bei der Zulassungsbehörde abgefragt werden, um einen Abgleich zwischen der gemessenen Lärmintensität und dem jeweiligen Grenzwert herzustellen.
Rund 2500 Fahrzeuge als Krachmacher identifiziert
Auch wenn es in Berlin zunächst nicht darum ging, ertappten Verkehrsteilnehmern einen Bußgeldbescheid auszustellen, sprechen die Ergebnisse für sich: Insgesamt 2469 Fahrzeuge überschritten die festgelegte Lärmgrenze. Mehr als die Hälfte der Verstöße wurden durch Fahrer von Krafträdern begangenen, rund ein Drittel der Lärmverstöße entfielen auf Busse und Lkw und lediglich 19 Prozent der geblitzten Fahrzeuge waren Pkw. Den negativen Spitzenwert erreichte ein Auto mit 111 dB(A).
Viel Lärm um nichts?
Allerdings ist ein regulärer Einsatz von Lärmblitzern im Berliner Straßenverkehr momentan mehr als fraglich. Vor allem der juristische Aspekt dürfte einer offiziellen Einführung der Technik noch im Wege stehen. So gibt es in der StVO bislang keinen Passus, der es den Behörden erlaubt, lautstarke Autofahrer infolge einer maschinellen Lärmmessung mit einem Bußgeld zu sanktionieren.
Zudem fehlt dem Bußgeldkatalog eine Dezibel-Staffelung, anhand derer man die Höhe der Bußgelder zuordnen könnte. Auch die technischen Voraussetzungen – wie die Frage, ob bei einer Lärmmessung nicht auch Zweitgeräusche von Autos auf der Gegenfahrbahn in die Messung einfließen – sind noch nicht abschließend geklärt.
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