Verkehrspolizei dokumentiert über 100 Verstöße in zwei Stunden
Auf den Bundesstraßen B27 und B10 bei Zuffenhausen haben zahlreiche Fahrer in einer baustellenbedingten Staukolonne keine Rettungsgasse gebildet. Die zuständige Verkehrspolizei dokumentierte die Verstöße mit mehreren Dashcams und verhängte nach Informationen der Stuttgarter Zeitung 117 Fahrverbote für die Dauer von einem Monat. Zudem kommen auf die Betroffenen zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von mindestens 200 Euro zu.
Geduldsprobe für Autofahrer
Der Grund für den Stau ist die Sanierung der Lärmschutzwände an der B 27 auf Höhe Friedrichswahl Richtung Kornwestheim, während auf der B 10/27 zwischen Zuffenhausen-Nord und Neuwirtshaus Straßenbelagsarbeiten zugange sind. So kommt es, dass im Bereich Zuffenhausen bis zum 2. Dezember streckenweise nur eine Fahrspur zur Verfügung steht, was mit Stauzeiten von rund 30 Minuten einhergeht.
Weil die Anzahl der Rettungsgassen-Verstöße im Raum Stuttgart grundsätzlich angestiegen ist, hat die Polizei mehr als 100 Streifenwagen mit jeweils vier Dashcams ausgestattet, um die Ahndung von Vergehen noch besser dokumentieren zu können. Allerdings steht für die 650.000 Euro teure Technik noch die Überprüfung der Datenschutzkonformität aus.
So bildet man eine Rettungsgasse
Bei allem Verständnis für von Staus genervte Autofahrer, muss stets darauf geachtet werden, eine Rettungsgasse zu bilden. Kommt es zu einer Nichtbeachtung dieser Regel, kann das Bußgeld bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Sirene sogar auf 320 Euro ansteigen.
Eine Rettungsgasse muss bei zwei-, drei- und vierspurigen Autobahnen bereits gebildet werden, wenn der Verkehr ins Stocken gerät. Dabei gilt: Wer sich auf dem linken Fahrstreifen befindet, hat immer nach links auszuweichen. Auf den übrigen Fahrstreifen muss man nach rechts fahren.
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Quelle: stuttgarter-zeitung.de