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Verkehrs­po­lizei dokumen­tiert über 100 Verstöße in zwei Stunden

Auf den Bundes­straßen B27 und B10 bei Zuffen­hausen haben zahlreiche Fahrer in einer baustel­len­be­dingten Stauko­lonne keine Rettungs­gasse gebildet. Die zuständige Verkehrs­po­lizei dokumen­tierte die Verstöße mit mehreren Dashcams und verhängte nach Infor­ma­tionen der Stutt­garter Zeitung 117 Fahrverbote für die Dauer von einem Monat. Zudem kommen auf die Betrof­fenen zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von mindestens 200 Euro zu.

Auf einer Autobahn werden mehrere Verstöße von Fahrzeugen, bei Bildung einer Rettungsgasse festgehalten.
Stefan Weis / shutterstock.com

Gedulds­probe für Autofahrer

Der Grund für den Stau ist die Sanierung der Lärmschutz­wände an der B 27 auf Höhe Fried­richswahl Richtung Kornwestheim, während auf der B 10/27 zwischen Zuffenhausen-Nord und Neuwirtshaus Straßen­be­lags­ar­beiten zugange sind. So kommt es, dass im Bereich Zuffen­hausen bis zum 2. Dezember strecken­weise nur eine Fahrspur zur Verfügung steht, was mit Stauzeiten von rund 30 Minuten einhergeht. 

Weil die Anzahl der Rettungsgassen-Verstöße im Raum Stuttgart grund­sätzlich angestiegen ist, hat die Polizei mehr als 100 Strei­fen­wagen mit jeweils vier Dashcams ausge­stattet, um die Ahndung von Vergehen noch besser dokumen­tieren zu können. Aller­dings steht für die 650.000 Euro teure Technik noch die Überprüfung der Daten­schutz­kon­for­mität aus.

So bildet man eine Rettungsgasse

Bei allem Verständnis für von Staus genervte Autofahrer, muss stets darauf geachtet werden, eine Rettungs­gasse zu bilden. Kommt es zu einer Nicht­be­achtung dieser Regel, kann das Bußgeld bei Behin­derung von Einsatz­fahr­zeugen mit Blaulicht und Sirene sogar auf 320 Euro ansteigen.

Eine Rettungs­gasse muss bei zwei-, drei- und vierspu­rigen Autobahnen bereits gebildet werden, wenn der Verkehr ins Stocken gerät. Dabei gilt: Wer sich auf dem linken Fahrstreifen befindet, hat immer nach links auszu­weichen. Auf den übrigen Fahrstreifen muss man nach rechts fahren.

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Quelle: stuttgarter-zeitung.de