• Lesedauer:4 min Lesezeit

Welche Bußgelder drohen Autofahrern nun?

Bereits im April 2020 versuchte die Bundes­re­gierung eine Novelle der Straßen­ver­kehrs­ordnung auf den Weg zu bringen, schei­terte aber an einem Formfehler. Sowohl vor als auch nach der Novelle gab es viele Strei­tig­keiten um die neuen Regelungen. Daher hat es einige Zeit gedauert, bis die Politiker sich am 8. Oktober 2021 auf eine neue Version einigen konnten. Diese tritt nun heute, am 9. November 2021, in Kraft. Welche Bußgelder nun gelten und was passiert, wenn Sie Ihren Bußgeld­be­scheid nach dem 9. November erhalten, erfahren Sie hier.

Ein Kraftfahrzeug wird in der Innenstadt geblitzt

Neuer Bußgeld­ka­talog: Verstöße ab dem 9. November 2021

Die Frage, wann die neuen Regelungen denn nun gelten, ist recht einfach zu beant­worten. Wichtig ist der Zeitpunkt des Verkehrs­ver­stoßes. Wann Sie den Bußgeld­be­scheid erhalten, ist für die Frage nach den gültigen Sanktionen unbedeutend. Bei einem Verstoß vor dem 9. November gilt also noch der alte Bußgeld­ka­talog. Verkehrs­teil­nehmern, denen vorge­worfen wird, einen Verkehrs­verstoß ab dem 9. November begangen zu haben, müssen mit Sanktionen des neuen Bußgeld­ka­talogs rechnen.

Sollen Sie beispiels­weise am 7. November 2021 17 km/h zu schnell gefahren sein, müssen Sie mit einer Verwarnung von 35 Euro rechnen. Wird Ihnen vorge­worfen am 12. November 17 km/h zu schnell gewesen zu sein, wären es 70 Euro Bußgeld.

Entscheidend für die Sanktion ist also der Bußgeld­ka­talog, der zum Zeitpunkt des Verkehrs­ver­stoßes gültig war.

Diese Sanktionen gelten ab dem 9. November 2021

Eine der größten Verän­de­rungen sind die erhöhten Sanktionen für Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen. Bei Tempo­ver­stößen zahlen Verkehrs­teil­nehmer nun nahe doppelt so viel wie vorher:

Pkw (ohne Anhänger) sowie andere Kraft­fahr­zeuge (wie z.B. Motor­räder) mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse bis 3,5 t

Innerorts

Neuer Bußgeld­ka­talog 2023 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 70 € 
21 - 25 km/h 115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Außerorts

Neuer Bußgeld­ka­talog 2023 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 20 € 
11 - 15 km/h 40 € 
16 -20 km/h 60 € 
21 - 25 km/h 100 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 150 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
41 - 50 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
61 - 70 km/h 600 €  2 Punkte  2 Monate 
über 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Halte- & Parkverstöße

Weitere Verän­de­rungen des neuen Bußgeld­ka­ta­loges betreffen das Halten und Parken. Damit soll insbe­sondere schwä­chere Verkehrs­teil­nehmer geschützt werden. Unter Halten versteht man eine gewollte Fahrt­un­ter­bre­chung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veran­lasst ist. Wer hingegen sein Fahrzeug ohne die Möglichkeit sofor­tigen Eingreifens verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Bei einem Halte- und Parkverstoß sind zum einen viele neue Regelungen hinzu­ge­kommen und zum anderen haben sich die Sanktionen auch hier stark erhöht.

Parkverstoß

Bußgeld­ka­talog 2023 
Verstoß  Qualifizierung  Regelsatz  Punkt(e)
An einer engen oder unüber­sicht­lichen Straßen­stelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt  Parken  35 € 
… mit Behinderung  55 € 
… länger als 1 h  55 € 
… länger als 1 h mit Behinderung  55 € 
… länger als 1 h mit Behin­derung und Rettungs­fahrzeug im Einsatz behindert  100 €  1 Punkt 
Unzulässig geparkt, in den Fällen, in denen das Halten verboten ist  Parken im Halteverbot  25 € 
… mit Behinderung  40 € 
… länger als 1 h  40 € 
… länger als 1 h mit Behinderung  50 € 
Verbots­widrig auf einem Geh- und Radweg  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 €  1 Punkt 
… länger als 1 h  70 €  1 Punkt 
… länger als 1 h mit Behinderung  80 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  80 €  1 Punkt 
… mit Sachbeschädigung  100€  1 Punkt 
Vor oder in amtlich gekenn­zeich­neten Feuer­wehr­zu­fahrten geparkt  Parken  55 € 
… dadurch Rettungs­fahrzeug behindert  100 €  1 Punkt 
Unzulässig geparkt  Parken  10 € 
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt  Parken  55 € 
Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt  Parken  55 € 
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt  Parken  55 € 
Unzulässig in zweiter Reihe geparkt  Parken  55 € 
… mit Behinderung  80 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  90 €  1 Punkt 
… mit Sachbeschädigung  110 €  1 Punkt 
… länger als 15 Min.  85 €  1 Punkt 
… länger als 15 Min. mit Behinderung  90 €  1 Punkt 
Im Fahrraum von Schie­nen­fahr­zeugen geparkt  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
Unzulässig geparkt in den Fällen der Zeichen 224 (Halte­stelle), 245 (Busson­der­fahr­streifen), 299  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
… mit Gefährdung  80 € 
… mit Sachbeschädigung  100 € 
… länger als 3 h  70 € 
… länger als 3 h mit Behinderung  80 € 
… länger als 3 h mit Gefährdung  80 € 
… länger als 3 h mit Sachbeschädigung  100 € 
An einer abgelau­fenen Parkuhr, ohne vorge­schriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der Höchst­park­dauer geparkt  Parken  20 € 
… Ablauf bis zu 30 min.  20 € 
… Ablauf bis zu 1 h  25 € 
… bis zu 2 h  30 € 
… bis zu 3 h  35 € 
… länger als 3 h  40 € 
Entgegen Zeichen 239 auf einem Gehweg, Geh- und Radweg (Zeichen 240, 241, 242.1) geparkt oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 trotz Verkehrs­verbot dort geparkt  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
… länger als 3 Stunden  70 € 
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabelle für Halte­ver­stöße .

Halte­verstoß

Bußgeld­ka­talog 2023 
Verstoß  Qualifizierung  Regelsatz  Punkt(e)
Halten auf einem Fußgängerüberweg  Halten  20 € 
… mit Behinderung  35 € 
Halten unzulässig in zweiter Reihe  Halten  55 € 
… mit Behinderung  70 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  80 €  1 Punkt 
… mit Sachbeschädigung  100 €  1 Punkt 
Unzulässig auf Schutz­streifen für den Radverkehr gehalten  Halten  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
… mit Gefährdung  80 € 
… mit Sachbeschädigung  100 € 
Unzulässig gehalten in den Fällen der Zeichen 245 (Busson­der­fahr­streifen), 299 (Zick-Zack-Linie) Halten  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
… mit Gefährdung  80 € 
… mit Sachbeschädigung  100 € 
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabelle für Parkver­stöße .

Wird Ihnen ein Verkehrs­verstoß vorgeworfen?

Die Sanktionen des Bußgeld­ka­ta­loges haben sich zwar erhöht, die Fehler der Bußgeld­ver­fahren werden jedoch nicht weniger werden. Immer noch kommt es häufig zu falschen Messergeb­nissen oder nicht ausrei­chend belegten Vorwürfen. Etwa ein Drittel der Bußgeld­ver­fahren ist fehlerhaft. Durch die neuen und höheren Sanktionen lohnt es sich nun umso mehr, den Bußgeld­be­scheid prüfen zu lassen. Neben den Vorwürfen von Geschwindigkeits-, Abstands-, Wechsellicht-, Mobiltelefon-, Überhol- und Vorfahrts­ver­stößen prüfen die Partner­an­wälte von Geblitzt.de ab jetzt auch Park- sowie Halte­ver­stöße ab einem Bußgeld von 60 Euro.

Um nicht ungerecht­fertigt zur Kasse gebeten zu werden, können Betroffene jetzt auch Vorwürfe in Sachen Park- und Halte­verstoß ab 60 Euro von den Partner­an­wälten von Geblitzt.de prüfen lassen.

Hilfe im Bußgeld­ver­fahren über Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwalts­kanz­leien zusammen, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte der Partner­kanz­leien ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozess­fi­nan­zierung. Haben auch Sie einen Bußgeld­be­scheid erhalten? Melden Sie sich auf www.geblitzt.de an.