• Lesedauer:3 min Lesezeit

Radikale Umwelt­schützer schlagen in Berlin und Brandenburg zu

Um ihrer Forderung nach einem Tempo­limit auf Autobahnen Nachdruck zu verleihen, hat die Aktivis­ten­gruppe „Extinction Rebellion“ ein illegales Zeichen gesetzt. So wurden in der Silves­ter­nacht auf dem nördlichen, östlichen und südlichen Berliner Ring sowie den Autobahnen 12 und 13 in Brandenburg zahlreiche Verkehrs­schilder abmon­tiert, die auf die Aufhebung der Geschwin­dig­keits­be­grenzung hinweisen.

Aktivisten sabotieren Straßenverkehr: Verkehrsschilder zur Aufhebung des Tempolimits heimlich abgebaut
diver­sitiy / shutterstock.com

Polizei nimmt Ermitt­lungen auf

An manchen Stellen wurden Schilder auch einfach mit einem Band durch­ge­strichen. Insgesamt hat die Polizei 25 Vorfälle regis­triert. Nun werde im Zuge der Ermitt­lungen geprüft, ob Diebstahl und andere Ordnungs­wid­rig­keiten vorliegen. Straf­ver­folgung und Verur­tei­lungen von Klima­ak­ti­visten wären – wie bei Personen, die sich auf Straßen festkleben, um den Verkehr zu blockieren – kein neues Phänomen.

Aktivisten berufen sich auf Forderung der Deutschen Umwelthilfe

„Wenn die Regierung es trotz Klima­krise weiterhin nicht schafft, so etwas Einfaches wie das Tempo­limit einzu­führen, dann machen wir es halt selbst“, so der Wortlaut einer Aktivistin von „Extinction Rebellion“. Für die Aktivisten wäre ihre Aktion lediglich die Unter­mauerung der Forderung der Deutschen Umwelt­hilfe (DUH) nach der Einführung eines Tempo­limits auf Autobahnen.

Die DUH begründet ihr Anliegen mit Verweis auf eine Studie des Umwelt­bun­des­amtes, laut der ein Tempo­limit auf Autobahnen und generell außerorts ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der CO₂-Emissionen und damit für den Klima­schutz sei.

Schilder-Vandalismus mit Folgen

Das illegale Abmon­tieren von Verkehrs­schildern kann auch für die invol­vierten Autofahrer folgen­schwer sein. Immer wieder erreichen Geblitzt.de Anfragen dieser Art. So berichtete kürzlich ein Verkehrs­teil­nehmer darüber – mitsamt Fotos als Beweis­ma­terial –, dass er geblitzt worden ist, aber gar nicht wissen konnte, dass Tempo 70 galt, weil das Verkehrs­schild verdreht und damit nicht zu erkennen war.

Fehler­hafte Bußgeldverfahren

In Fällen wie diesen sollte man unbedingt Einspruch gegen die Bußgeld­vor­würfe einlegen, weil man nicht darauf vertrauen kann, dass den Behörden bekannt ist, dass sich an der betref­fenden Stelle ein Schild nicht mehr in der richtigen Position befand. Ein solcher Umstand ist nicht Gegen­stand der Prüfung durch die zuständige Bußgeld­stelle und deshalb wird sie den Vorwurf in der Regel nicht von sich aus zurückziehen.

Auch verdeckte und getarnte Blitzer, nicht ordnungs­gemäß geeichte und gewartete Messan­lagen oder falsche Messergeb­nisse aufgrund ungüns­tiger Wetter- und Witte­rungs­be­din­gungen sind unter Umständen ein Grund für die Bußgeld­be­hörden, das Verfahren einstellen zu müssen.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quelle: welt.de