Radikale Umweltschützer schlagen in Berlin und Brandenburg zu
Um ihrer Forderung nach einem Tempolimit auf Autobahnen Nachdruck zu verleihen, hat die Aktivistengruppe „Extinction Rebellion“ ein illegales Zeichen gesetzt. So wurden in der Silvesternacht auf dem nördlichen, östlichen und südlichen Berliner Ring sowie den Autobahnen 12 und 13 in Brandenburg zahlreiche Verkehrsschilder abmontiert, die auf die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung hinweisen.
Polizei nimmt Ermittlungen auf
An manchen Stellen wurden Schilder auch einfach mit einem Band durchgestrichen. Insgesamt hat die Polizei 25 Vorfälle registriert. Nun werde im Zuge der Ermittlungen geprüft, ob Diebstahl und andere Ordnungswidrigkeiten vorliegen. Strafverfolgung und Verurteilungen von Klimaaktivisten wären – wie bei Personen, die sich auf Straßen festkleben, um den Verkehr zu blockieren – kein neues Phänomen.
Aktivisten berufen sich auf Forderung der Deutschen Umwelthilfe
„Wenn die Regierung es trotz Klimakrise weiterhin nicht schafft, so etwas Einfaches wie das Tempolimit einzuführen, dann machen wir es halt selbst“, so der Wortlaut einer Aktivistin von „Extinction Rebellion“. Für die Aktivisten wäre ihre Aktion lediglich die Untermauerung der Forderung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nach der Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen.
Die DUH begründet ihr Anliegen mit Verweis auf eine Studie des Umweltbundesamtes, laut der ein Tempolimit auf Autobahnen und generell außerorts ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der CO₂-Emissionen und damit für den Klimaschutz sei.
Schilder-Vandalismus mit Folgen
Das illegale Abmontieren von Verkehrsschildern kann auch für die involvierten Autofahrer folgenschwer sein. Immer wieder erreichen Geblitzt.de Anfragen dieser Art. So berichtete kürzlich ein Verkehrsteilnehmer darüber – mitsamt Fotos als Beweismaterial –, dass er geblitzt worden ist, aber gar nicht wissen konnte, dass Tempo 70 galt, weil das Verkehrsschild verdreht und damit nicht zu erkennen war.
Fehlerhafte Bußgeldverfahren
In Fällen wie diesen sollte man unbedingt Einspruch gegen die Bußgeldvorwürfe einlegen, weil man nicht darauf vertrauen kann, dass den Behörden bekannt ist, dass sich an der betreffenden Stelle ein Schild nicht mehr in der richtigen Position befand. Ein solcher Umstand ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die zuständige Bußgeldstelle und deshalb wird sie den Vorwurf in der Regel nicht von sich aus zurückziehen.
Auch verdeckte und getarnte Blitzer, nicht ordnungsgemäß geeichte und gewartete Messanlagen oder falsche Messergebnisse aufgrund ungünstiger Wetter- und Witterungsbedingungen sind unter Umständen ein Grund für die Bußgeldbehörden, das Verfahren einstellen zu müssen.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quelle: welt.de