Saarbrücker Generalstaatsanwaltschaft hat rechtliche Bedenken
Das saarländische Innenministerium hat entschieden, dass die Polizei im Saarland die vorhandenen Lasermesspistolen ab sofort nicht mehr nutzen. Der Grund dafür sind rechtliche Bedenken seitens der Saarbrücker Generalstaatsanwaltschaft. Darüber berichtete kürzlich das Onlineportal der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ.
Der Zeitung zufolge betrifft die neue Anordnung zwei Geräte im Saarland. Demnach stehen der Polizei nur noch 16 Geräte zur Verfügung. Zuvor wurde auch schon der Blitzer Traffistar S 350 von der Nutzung ausgeschlossen. Das Messgerät speicherte keine Rohmessdaten. Diese sind aber seit Juli 2019 im Saarland notwendig, damit ein Blitzer als rechtskonform angesehen wird. Denn nur so können sich Verkehrsteilnehmer verteidigen, wenn ihnen ein Verkehrsverstoß vorgeworfen wird.
Die Saarbrücker Generalstaatsanwaltschaft bemängelte nun, dass die Lasermesspistolen keine Beweisfotos liefern. Wer verdächtigt wird, zu schnell gefahren zu sein, muss von der Polizei für eine Ausweiskontrolle angehalten werden. Dies sei der Generalstaatsanwaltschaft allerdings zu unsicher. Sollte es nämlich zu einem Einspruch kommen, können nur die Zeugenaussagen der Polizei und keine Fotos angeführt werden. Ob die Polizei sich Monate später jedoch noch an Einzelfälle erinnert, ist zweifelhaft.
DIE RHEINPFALZ gibt zu bedenken, dass die saarländischen Behörden irgendwann keinen Blitzer mehr haben, der den Ansprüchen der Richter genügen. Zudem führt sie die Meinung der Physikalisch-Technische Bundesanstalt an, die Autofahrer hätten sich damit zu begnügen, dass die Blitzer bereits auf Zuverlässigkeit geprüft worden sind. Wie gründlich diese Prüfungen sind und wie viele Autofahrer zu Unrecht deswegen beschuldigt wurden, hat man zur Genüge in den letzten Monaten gesehen (siehe Artikel: „Führt Behördenversagen zur Verurteilung unschuldiger Autofahrer?“ und „Softwarefehler in Blitzer-Säule“).
Normalerweise gilt: Solange sich Betroffene nicht gegen Verkehrsverstöße wehren, werden kritische Blitzer weiterhin genutzt. Die Saarbrücker Generalstaatsanwaltschaft hat sich dem Prinzip nun aber widersetzt und die Laserpistolen bereits zuvor aus dem Betrieb genommen, so DIE RHEINPFALZ. Das Innenministerium des Saarlandes habe zudem erklärt, dass bisherige Sanktionen zwar nicht zurückgenommen werden, laufende Verfahren werden aber „voraussichtlich“ eingestellt. Weiterhin werde sich das Amtsgericht St. Ingbert um die Bußgeldbescheide kümmern, die noch nicht rechtskräftig, aber schon erlassen sind.
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Quelle: die RHEINPFALZ