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Saarbrücker General­staats­an­walt­schaft hat recht­liche Bedenken

Das saarlän­dische Innen­mi­nis­terium hat entschieden, dass die Polizei im Saarland die vorhan­denen Laser­mess­pis­tolen ab sofort nicht mehr nutzen. Der Grund dafür sind recht­liche Bedenken seitens der Saarbrücker General­staats­an­walt­schaft. Darüber berichtete kürzlich das Online­portal der Tages­zeitung DIE RHEINPFALZ.

bild aus fuer lasermesspistolen im saarland 1

Der Zeitung zufolge betrifft die neue Anordnung zwei Geräte im Saarland. Demnach stehen der Polizei nur noch 16 Geräte zur Verfügung. Zuvor wurde auch schon der Blitzer Traffistar S 350 von der Nutzung ausge­schlossen. Das Messgerät speicherte keine Rohmess­daten. Diese sind aber seit Juli 2019 im Saarland notwendig, damit ein Blitzer als rechts­konform angesehen wird. Denn nur so können sich Verkehrs­teil­nehmer vertei­digen, wenn ihnen ein Verkehrs­verstoß vorge­worfen wird.

Die Saarbrücker General­staats­an­walt­schaft bemän­gelte nun, dass die Laser­mess­pis­tolen keine Beweis­fotos liefern. Wer verdächtigt wird, zu schnell gefahren zu sein, muss von der Polizei für eine Ausweis­kon­trolle angehalten werden. Dies sei der General­staats­an­walt­schaft aller­dings zu unsicher. Sollte es nämlich zu einem Einspruch kommen, können nur die Zeugen­aus­sagen der Polizei und keine Fotos angeführt werden. Ob die Polizei sich Monate später jedoch noch an Einzel­fälle erinnert, ist zweifelhaft.

DIE RHEINPFALZ gibt zu bedenken, dass die saarlän­di­schen Behörden irgendwann keinen Blitzer mehr haben, der den Ansprüchen der Richter genügen. Zudem führt sie die Meinung der Physikalisch-Technische Bundes­an­stalt an, die Autofahrer hätten sich damit zu begnügen, dass die Blitzer bereits auf Zuver­läs­sigkeit geprüft worden sind. Wie gründlich diese Prüfungen sind und wie viele Autofahrer zu Unrecht deswegen beschuldigt wurden, hat man zur Genüge in den letzten Monaten gesehen (siehe Artikel: „Führt Behör­den­ver­sagen zur Verur­teilung unschul­diger Autofahrer?“ und „Software­fehler in Blitzer-Säule“).

Norma­ler­weise gilt: Solange sich Betroffene nicht gegen Verkehrs­ver­stöße wehren, werden kritische Blitzer weiterhin genutzt. Die Saarbrücker General­staats­an­walt­schaft hat sich dem Prinzip nun aber wider­setzt und die Laser­pis­tolen bereits zuvor aus dem Betrieb genommen, so DIE RHEINPFALZ. Das Innen­mi­nis­terium des Saarlandes habe zudem erklärt, dass bisherige Sanktionen zwar nicht zurück­ge­nommen werden, laufende Verfahren werden aber „voraus­sichtlich“ einge­stellt. Weiterhin werde sich das Amtsge­richt St. Ingbert um die Bußgeld­be­scheide kümmern, die noch nicht rechts­kräftig, aber schon erlassen sind.

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Quelle: die RHEINPFALZ