Fristen und Kosten bei KFZ-Ummeldung
Wer ein Auto neu kauft oder in einen neuen Zulassungsbezirk zieht, muss sein Auto „unverzüglich“ ummelden. Versäumen Autobesitzer die Ummeldung, drohen Bußgelder.
Wichtig ist, dass Sie alle Unterlagen dabeihaben, wenn Sie zur zuständigen Behörde gehen, um ihr Auto umzumelden. Fehlt etwas, müssen Sie ansonsten noch einmal hin. Um das Auto umzumelden, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat
- Das alte Kennzeichen, wenn ein Wechsel erforderlich ist
- COC-Papier (bei Importfahrzeug)
Ziehen Sie innerhalb des Zulassungsbezirks um, müssen Sie nur die Adresse in der Zulassung des Autos umtragen lassen.
Fristen und Kosten der Ummeldung
Ändert sich der Halter eines Fahrzeugs, fallen ungefähr 20 Euro an. Dies gilt aber nur, wenn das Auto im Zulassungsbezirk bleibt. Muss dieser gewechselt werden, kann das Ummelden ca. 30 Euro kosten. Bei einem Umzug zahlen Autobesitzer bei einer Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk ca. 27 Euro. Wer sein Auto nicht „unverzüglich“ ummeldet, riskiert ein Verwarngeld von 15 Euro beziehungsweise bei einem Halterwechsel 40 Euro. Gehen mehr als sechs Monate ins Land, können bis zu 100 Euro Bußgeld auf den Betroffenen zukommen.
Hilfe im Bußgeldverfahren über Geblitzt.de
Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung. Haben auch Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Melden Sie sich auf www.geblitzt.de an.
Auto ummelden: Welche Fristen gelten?
Was wird für eine KFZ-Ummeldung benötigt?
Wer ein Auto neu kauft oder in einen neuen Zulassungsbezirk zieht, muss sein Auto „unverzüglich“ ummelden. Versäumen Autobesitzer die Ummeldung, drohen Bußgelder.
Wichtig ist, dass Sie alle Unterlagen dabeihaben, wenn Sie zur zuständigen Behörde gehen, um ihr Auto umzumelden. Fehlt etwas, müssen Sie ansonsten noch einmal hin. Um das Auto umzumelden, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat
- Das alte Kennzeichen, wenn ein Wechsel erforderlich ist
- COC-Papier (bei Importfahrzeug)
Ziehen Sie innerhalb des Zulassungsbezirks um, müssen Sie nur die Adresse in der Zulassung des Autos umtragen lassen.
Fristen und Kosten der Ummeldung
Ändert sich der Halter eines Fahrzeugs, fallen ungefähr 20 Euro an. Dies gilt aber nur, wenn das Auto im Zulassungsbezirk bleibt. Muss dieser gewechselt werden, kann das Ummelden ca. 30 Euro kosten. Bei einem Umzug zahlen Autobesitzer bei einer Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk ca. 27 Euro. Wer sein Auto nicht „unverzüglich“ ummeldet, riskiert ein Verwarngeld von 15 Euro beziehungsweise bei einem Halterwechsel 40 Euro. Gehen mehr als sechs Monate ins Land, können bis zu 100 Euro Bußgeld auf den Betroffenen zukommen.
Hilfe im Bußgeldverfahren über Geblitzt.de
Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung. Haben auch Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Melden Sie sich auf www.geblitzt.de an.