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Ein deutscher Urlauber soll in Öster­reich horrende Summe wegen Besitz­störung zahlen

Ein Parkknöllchen kann in der Regel mit einer zweistel­ligen Summe beglichen werden. Nicht so bei einem deutschen Autofahrer, der in Öster­reich für einen kurzen Moment auf Privat­grund­stück gefahren ist. Wie der SWR berichtet, fordert der Anwalt des Eigen­tümers nun ein Bußgeld in Höhe von 345 Euro.

T3 Bus wendet auf Privatgrundstück in Kitzbühel und erhält Bußgeld.
Anze Furlan / shutterstock.com

Kostspie­liges Wende­ma­növer auf Privatgrundstück

Das Problem: Der Mann war beim Wenden mit seinen Hinter­reifen in die Einfahrt zu dem Grund­stück gefahren und hatte dabei sowohl das öster­rei­chische Sackgas­sen­schild übersehen als auch ein Schild auf dem Grund­stück mit der Aufschrift „Hier nicht wenden“.

In dem anwalt­lichen Schreiben wird ihm vorge­worfen, das Grund­stück des Mandanten in der Kirch­gasse in Kitzbühel unbefugt befahren zu haben, was einer Störung des ruhigen Besitzes des Anwohners gleich­komme. Die zu zahlende Summe beinhalte auch die Überwachungs- und Rechts­an­walts­kosten. Fotos einer Überwa­chungs­kamera waren dem Schreiben beigefügt. Bei Verwei­gerung der Zahlung würde es noch teurer werden. 

Bußgeld wegen beanspruchter Pflasterung?

Der betroffene Autofahrer wehrt sich und gibt zu bedenken, dass er nur für einen kleinen Moment mit den Hinter­rädern seines Fahrzeugs die fremde Einfahrt touchiert habe. Eine Begrenzung zum Privat­grund­stück habe er zudem nicht erkennen können.

Der SWR ging der Sache auf den Grund und machte sich selbst ein Bild vor Ort mit dem Ergebnis, dass sich die Pflas­terung der Einfahrt kaum von der Pflas­terung der Straße unter­scheiden würde. Auf Anfrage teilt der Anwalt aus Nieder­sachsen mit, warum sein Mandant eine solch hohe Bußgeld­for­derung für das unerlaubte Wenden verlangt:

„Die Pflas­terung ist nicht für die ständigen und regel­mä­ßigen Wende­ma­növer unbefugter Dritter ausgelegt und wird dadurch deutlich mehr beansprucht, als wenn der Hof nur von den berech­tigten Fahrzeugen befahren wird. Durch die erhöhte Beanspru­chung unter­liegt die Pflas­terung einer erhöhten Belastung, die insbe­sondere bei Wende­ma­növern noch einmal stark zunimmt.“

Grundstücks-Ärger in Kitzbühel kein Einzelfall

Der vorlie­gende Fall in der Kirch­gasse ist auch weiteren Autofahrern zum Verhängnis geworden. Das hat sogar die regionale Presse auf das überwachte Grund­stück aufmerksam gemacht. Nicht gut für den Tourismus, findet wohl auch der Bürger­meister von Kitzbühel, Dr. Klaus Winkler, der das Vorgehen des Grund­stücks­be­sitzers als „extrem unanständig“ und „Abkas­sie­rerei“ bezeichnet.

Besitz­stö­rungs­klagen auf dem Vormarsch

Besitz­stö­rungs­klagen dieser Art kommen in Öster­reich deutlich häufiger als in Deutschland vor. Das öster­rei­chische Pendant zum ADAC, der ÖAMTC, weist darauf hin, dass die Gerichte in Öster­reich dabei häufig zugunsten des Grund­be­sitzers entscheiden würden. Bei hohen dreistel­ligen Bußgeld­for­de­rungen sollte man sich als Autofahrer daher Rechts­be­ratung holen, auch wenn die Gefahr bestehe, dass die Gegen­seite bei einem Einspruch Klage einreicht.

Laut ADAC steigt auch in Deutschland die Zahl der Besitz­stö­rungs­klagen an. Hierzu­lande läge der Fokus aller­dings auf der Ahndung von Parkver­stößen auf Privat­grund­stücken. Daran beteiligt wären zudem Betreiber von Apps und Webseiten, die das Melden von Falsch­parken verein­fachen, sodass in den letzten Jahren ein regel­rechtes Abmahn­system entstanden sei, um Autofahrer abzuzocken.

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Quelle: SWR