Ein Schritt für mehr Verkehrssicherheit und Klimaschutz
Der Berliner Senat stimmte einer Änderung der Parkgebühren-Ordnung (ParkGebO) zum neuen Jahr zu. Ab Januar 2023 dürfen Autofahrer beim Parken in Berlin nicht nur tiefer in die Tasche greifen, auch werden Sie sich die Parkplätze, wie bisher, mit zweirädrigen Teilnehmern teilen müssen. Mit einem entscheidenden Unterschied: Fahrräder und Co. parken kostenlos.
Die ab dem neuen Jahr geltenden Richtlinien sollen die Verkehrssicherheit stärken und den Klimaschutz im Zuge der Mobilitätswende unterstützen. So sieht die Regelung vor, dass die Parkgebühren wie in anderen Bundesländern erhöht werden. Wie bisher ein, zwei und drei Euro pro Stunde werden die Gebühren nun auf zukünftig zwei, drei und vier Euro pro Stunde angepasst.
Um zweirädrige Verkehrsteilnehmer zu animieren, die Parkflächen für Fahrzeuge zu nutzen, erhofft sich der Senat von der gebührenfreien Parkmöglichkeit für zum Beispiel Lasten- oder Fahrräder, eine höhere Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen auf Gehwegen.
Welche Fortbewegungsmittel dürfen nun kostenfrei abgestellt oder geparkt werden?
Folgende Fortbewegungsmittel dürfen ab Januar 2023 ohne Gebühren auf Parkflächen für Fahrzeuge geparkt oder abgestellt werden:
- Fahrräder
- Pedelecs
- Lastenräder
- Leichtkrafträder
- Motorräder
E-Mobilität und Carsharing
Zudem sieht die neue Parkgebühren-Ordnung vor, dass E-Autos nur die Hälfte der derzeitigen geltenden Parkgebühren entrichten sollen. Carsharing-Fahrzeuge werden von einer Erhöhung der Parkgebühren ausgeschlossen. Einzige Voraussetzung für Carsharing-Anbieter ist, die Teilnahme am sogenannten Handy Parken.
Kritik aus der FDP
Auch den ersten Gegenwind aus der FDP-Fraktion gab es bereits, so kritisierte der verkehrspolitische Sprecher Felix Reifschneider: „Weil der links-grüne Senat scheitert, geschützte Fahrradstellplätze und -parkhäuser an S- und U-Bahnstationen zu bauen, sollen jetzt massenhaft Autoparkplätze zu Radstellplätzen umgewandelt werden“.
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Quelle: Berlin.de, Morgenpost.de