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Darf die Polizei ein Mobil­te­lefon nach Blitzer-Apps durchsuchen?

Blitzer-Apps sind schnell instal­liert und können dem Autofahrer helfen, recht­zeitig über ein Geschwin­dig­keits­mess­gerät infor­miert zu werden. Doch diese Art der Blitzer-Warnung ist in Deutschland nicht erlaubt. Wie aber stellt die Polizei fest, dass eine solche App verwendet wurde? FOCUS Online bringt Licht ins Dunkel der Blitzer-Angelegenheit.

Mann sieht im Auto auf sein Handy und möchte eine Blitzer-App prüfen.

75 Euro und ein Punkt in Flensburg

Wer als Teilnehmer im Straßen­verkehr eine Blitzer-App verwendet und dabei von der Polizei erwischt wird, muss im Zweifel ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro zahlen und erhält einen Punkt im Fahreig­nungs­re­gister. So besagt § 23 Abs. 1c der Straßen­ver­kehrs­ordnung:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein techni­sches Gerät nicht betreiben oder betriebs­bereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrs­über­wa­chungs­maß­nahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbe­sondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwin­dig­keits­mes­sungen (Radarwarn- oder Laser­stör­geräte). Bei anderen techni­schen Geräten, die neben anderen Nutzungs­zwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrs­über­wa­chungs­maß­nahmen verwendet werden können, dürfen die entspre­chenden Geräte­funk­tionen nicht verwendet werden.“

Begrün­deter Tatver­dacht als recht­liche Voraussetzung

Grund­sätzlich aber stellt sich die Frage, wie die Polizei beweisen kann, dass man eine Warn-App zurate gezogen hat. Um das Handy zu beschlag­nahmen und zu durch­suchen, benötigten die Beamten einen begrün­deten Tatver­dacht. Andern­falls muss der Fahrer sein Mobil­te­lefon nicht aushändigen.

Denkbar wäre zum Beispiel, dass die Polizisten im Zuge einer Verkehrs­kon­trolle den Signalton einer Blitzer-App vernehmen. Da diese Situation aller­dings relativ unwahr­scheinlich ist, kommt es in der Praxis selten vor, dass eine Blitzer-App auf dem Smart­phone von der Polizei entdeckt wird.

Legale Möglich­keiten der Blitzer-Warnung

Neben der illegalen Nutzung einer Blitzer-App gibt es auch rechtlich einwand­freie Möglich­keiten, sich über poten­zielle Blitzer auf der Strecke schlau zu machen. So infor­mieren die regel­mä­ßigen Durch­sagen von diversen Radio­sendern über Messgeräte in der jewei­ligen Region. Auch im Internet kann man sich bereits vor Fahrt­an­tritt auf einschlä­gigen Seiten über die Blitzer-Standorte informieren. 

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Quelle: focus.de