Blitzer-Säulen scheinen sich zu lohnen
In Trier gibt es seit November letzten Jahres neue Blitzer: die Trierer Rotlicht-Säulen. Diese messen sowohl das Überfahren von roten Ampeln als auch die Geschwindigkeit. Für die Stadt scheinen sich die neuen Blitzer zu lohnen.
Lokalo.de hat bei der Stadt Trier nach der Bilanz der Blitzer-Säulen gefragt. Demnach wurden im Dezember mit dem stationären Blitzer über 1.150 Stunden Messungen am Martinsufer, in der Luxemburger Straße und im Wasserweg durchgeführt. 2.70 Verstöße waren dabei das Ergebnis. Es kam zu 110 Rotlichtverstößen sowie 2.770 Geschwindigkeitsüberschreitungen. 30 Fahrverbote stehen dabei für Rotlichtverstöße zur Debatte. Bei den Geschwindigkeitsverstößen handelt es sich um 2.570 Verwarnungen und 200 Bußgeldbescheide. Dabei könnten sechs Fahrverbote anfallen.
Aus den Verstößen ergeben sich für die Stadt 120.000 Euro an Einnahmen. Laut lokalo.de sei es aber noch nicht sicher, ob die Forderungen mit der Bearbeitung auch realisiert werden können.
Wichtig zu wissen für alle Betroffenen ist, dass viele Bußgeldverfahren fehlerhaft sind. Oft kommt es zu falschen oder nicht ausreichend belegten Vorwürfen. Für ein korrektes Bußgeldverfahren sind viele Faktoren zu beachten. So können schon nicht korrekt geeichte Messgeräte oder technisch fehlerhafte Blitzeranlagen Messergebnisse verfälschen. Eine Überprüfung des Bußgeldverfahrens ist daher immer empfehlenswert. Sollten Sie sich dafür entscheiden, können die Partneranwälte von Geblitzt.de Ihren Fall vom Einspruch, über die Prüfung der Ermittlungsakte, bis hin zu einer möglichen Einstellung Ihres Verfahrens bearbeiten.
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Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quelle: lokalo.de