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Blitzer-Säulen scheinen sich zu lohnen

In Trier gibt es seit November letzten Jahres neue Blitzer: die Trierer Rotlicht-Säulen. Diese messen sowohl das Überfahren von roten Ampeln als auch die Geschwin­digkeit. Für die Stadt scheinen sich die neuen Blitzer zu lohnen.

Blitzer Bilanz Trier

Lokalo.de hat bei der Stadt Trier nach der Bilanz der Blitzer-Säulen gefragt. Demnach wurden im Dezember mit dem statio­nären Blitzer über 1.150 Stunden Messungen am Martinsufer, in der Luxem­burger Straße und im Wasserweg durch­ge­führt. 2.70 Verstöße waren dabei das Ergebnis. Es kam zu 110 Rotlicht­ver­stößen sowie 2.770 Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen. 30 Fahrverbote stehen dabei für Rotlicht­ver­stöße zur Debatte. Bei den Geschwin­dig­keits­ver­stößen handelt es sich um 2.570 Verwar­nungen und 200 Bußgeld­be­scheide. Dabei könnten sechs Fahrverbote anfallen.

Aus den Verstößen ergeben sich für die Stadt 120.000 Euro an Einnahmen. Laut lokalo.de sei es aber noch nicht sicher, ob die Forde­rungen mit der Bearbeitung auch reali­siert werden können.

Wichtig zu wissen für alle Betrof­fenen ist, dass viele Bußgeld­ver­fahren fehlerhaft sind. Oft kommt es zu falschen oder nicht ausrei­chend belegten Vorwürfen. Für ein korrektes Bußgeld­ver­fahren sind viele Faktoren zu beachten. So können schon nicht korrekt geeichte Messgeräte oder technisch fehler­hafte Blitzer­an­lagen Messergeb­nisse verfäl­schen. Eine Überprüfung des Bußgeld­ver­fahrens ist daher immer empfeh­lenswert. Sollten Sie sich dafür entscheiden, können die Partner­an­wälte von Geblitzt.de Ihren Fall vom Einspruch, über die Prüfung der Ermitt­lungsakte, bis hin zu einer möglichen Einstellung Ihres Verfahrens bearbeiten.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: lokalo.de