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Auch Zulas­sungs­prüfung für Nachfolger Leivtec XV4 abgesagt

Das Drama um den Leivtec XV3 hat ein Ende. Nachdem der Blitzer lange Zeit in der Kritik stand, hat der Hersteller nun angekündigt, den Leivtec XV3 vollständig aus dem Verkehr zu ziehen. Das Problem waren falsche Messergeb­nisse. Diese führten schließlich dazu, dass der Blitzer von vielen Gerichten nicht mehr als standar­di­siertes Messgerät gesehen worden war. Das ist aber noch nicht alles. Denn auch ein Nachfol­ge­gerät soll es vom Hersteller nicht geben.

bild blitzer leivtec xv3 wird nicht mehr eingesetzt 1

Leivtec XV3

Viele Fälle, in denen es um den Blitzer Leivtec XV3 ging, wurden in letzter Zeit einge­stellt. Doch wie es mit dem Blitzer weitergeht, wusste keiner so recht. Nun hat die Firma Leivtec in einem Brief an die Kunden mitge­teilt, dass sie darauf verzichten wollen, einen erneuten Antrag auf Ergänzung der Gebrauchs­an­weisung bei der Physikalisch-Technischen Bundes­an­stalt (PTB) zu stellen. 

Wir erinnern uns: Die Änderung der Gebrauchs­an­weisung war bereits die Antwort des Herstellers, als im Oktober 2020 unabhängige Sachver­ständige die Fehler­haf­tigkeit des Gerätes bestä­tigten. Geholfen hatte dies jedoch wenig. Die dokumen­tierten Messfehler traten weiterhin auf.

Weiterhin kündigte die Firma an, auch auf eine langwierige Zulas­sungs­prüfung des Nachfol­ge­gerät Leivtec XV4 zu verzichten.

„Wir von Geblitzt.de begrüßen die Entscheidung der Firma Leivtec. Dennoch ist es ein geringer Trost für dieje­nigen, die zu Unrecht geblitzt wurden.“, so Jan Ginhold, Geschäfts­führer und Betreiber von Geblitzt.de. „Bei der langen Vorge­schichte des Blitzers ist es das einzig Vernünftige. Verkehrs­teil­nehmer können so wenigstens bezüglich des Leivtec XV3 sicher sein, dass keine Messfehler mehr passieren und sie dafür gerade­stehen müssen“.

Bei dem Thema Leivtec XV3 ist vor allem inter­essant, wie schnell ein eigentlich standar­di­siertes Messver­fahren doch zu Messfehlern führen kann. Die Argumen­tation, dass standar­di­sierte Messgeräte durch ihre Zulassung keine Messfehler außerhalb der Toleranz aufweisen können, ist damit nicht korrekt.

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