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Immer weniger Bundes­länder betei­ligen sich am Blitzer­ma­rathon 2017

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Berlin, 13. April 2017 - Der diesjährige Blitzer­ma­rathon findet am 19. April in verein­zelten Bundes­ländern statt. Die Effizienz der Aktion ist jedoch zweifelhaft. Dies zeigt auch die sinkende Betei­ligung der Bundes­länder. Seit Jahren weist Geblitzt.de, das größte Portal zur Prüfung von Bußgeld­ver­fahren, auf die fehlende Nachhal­tigkeit des umstrit­tenen Marathons hin und belegt dieses mit konstant hohen Anmel­de­zahlen bei der angebo­tenen Dienst­leistung - unabhängig von zusätz­lichen Kontrollen.

Bestä­tigung findet diese Auffassung auch durch Vertreter der Politik. Diese bezweifeln ebenfalls einen nachhal­tigen Effekt. Dementspre­chend nehmen in diesem Jahr nur noch 6 Bundes­länder am Blitzer­ma­rathon teil. Die übrigen Bundes­länder setzen ihre Priori­täten ungleich, was den Einsatz von Polizei­kräften angeht.

Ein weiteres Problem sieht Jan Ginhold, Geschäfts­führer von Geblitzt.de, in der Fehler­quote bei Bußgeld­ver­fahren. “Durch die ohnehin schon hohe Belastung der Behörden, nehmen Fehler während des Blitzer­mar­thons, wahrscheinlich noch zu.” Er empfiehlt Betrof­fenen daher, Bußgeld­ver­fahren immer prüfen zu lassen.

Geblitzt.de bietet als Dienst­leistung die Prüfung der Bußgeld­ver­fahren durch Partner­an­wälte an. In den vergan­genen 4 Jahren wurden knapp 70.000 Anmel­dungen bearbeitet. Für die Qualität des Angebotes sprechen auch über 110.000 Likes auf der Facebook-Seite des Portals.

Weitere Infor­ma­tionen über Geblitzt.de und den angebo­tenen Service finden Sie unter https://www.geblitzt.de/so-funktionierts/

Über Geblitzt.de

Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA GmbH. Seit Mai 2013 ermög­licht Geblitzt.de den Betrof­fenen, ihre Bußgeld­vor­würfe prüfen zu lassen und gegen die Verfahren vorzu­gehen. Darunter fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Überschreitungen, Abstands-Verstöße und Mobiltelefon-Nutzung während der Fahrt.

Geblitzt.de koope­riert dazu bundesweit mit Verkehrs­rechts­an­wälten, die den gesamten Vorgang für die Betrof­fenen bearbeiten. Zeitauf­wendige Treffen mit den Anwälten entfallen. Betroffene regis­trieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und reichen ihre Unter­lagen ein. Anschließend prüfen die Anwälte die erhobenen Vorwürfe. Ist das Bußgeldverfahren

rechtlich anfechtbar, versuchen sie, eine Verfah­rens­ein­stellung oder Straf­mil­derung zu erwirken.

Erlassene Bußgeld­be­scheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen dann keine Bußgelder zahlen sowie eventuelle weitere Sanktionen (z.B. Fahrverbot oder Punkte im Fahreig­nungs­re­gister) hinnehmen.

Sollten Verfahren nicht einge­stellt werden, behalten die Bußgeld­be­scheide ihre Gültigkeit. Erfolgs­un­ab­hängig übernimmt Geblitzt.de im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung alle entstan­denen Kosten.