Drastische Strafe für nur zwei km/h über dem Tempolimit
Viele italienische Kommunen treiben Bußgelder für Verkehrsverstöße deutscher Touristen über Inkasso-Firmen ein. Mehr als zwei Jahre nach einem Urlaub in Italien bekommt Stefan S. aus Parsdorf eine Zahlungsaufforderung von einem solchen Unternehmen. Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von lediglich zwei km/h, soll er stolze 298,82 Euro zahlen. Doch dürfen italienische Behörden überhaupt so vorgehen?
Teures Andenken an den Italien-Urlaub
Als der 52-jährige Mann aus Parsdorf bei München die Forderung von einem Kölner Inkassobüro liest, ist sein Erstaunen groß. Merkur.de berichtet über den Inhalt des Briefes und schreibt: „[Stefan S.] soll im Juli 2021 im Italien-Urlaub mit seinem Motorrad zwei […] [Kilometer pro Stunde] zu schnell gefahren sein.“ Er sei nämlich mit 92 km/h statt der erlaubten 90 km/h unterwegs gewesen. Dafür wird er nun aufgefordert, eine Rechnung von etwa 300 Euro zu begleichen.
Wie aus einem Verwarnungsgeld 300 Euro wurde
Die Zahlungsaufforderung des Inkasso-Unternehmens kommt Stefan S. sehr kurios vor. Der Brief ist zum einen an die Anschrift seiner Eltern adressiert und zum anderen hat ihn nie ein entsprechender Bußgeldbescheid erreicht. Auch ein Blitzerfoto wurde dem Motorradfahrer nicht zugeschickt. „Erst als ich per Mail mehrfach nachgefragt habe, habe ich das Radarfoto bekommen“, erzählt er im Gespräch mit Merkur.de.
Den Bußgeldbescheid der italienischen Behörde erhält der 52-Jährige zum ersten Mal vom Inkassobüro. Laut diesem Schreiben hätte er eigentlich nur 53,80 Euro für den Tempoverstoß zahlen müssen. Wieso die Strafe drastisch erhöht wurde, weiß das Nachrichtenportal: „Weil er diesen Betrag aber nie beglichen hat, erhöhte sich die Forderung auf 110,90 Euro.“ Die restlichen 187,92 Euro hat mutmaßlich das Unternehmen für deren erbrachte Arbeit dem Betroffenen in Rechnung gestellt. Für Stefan S. steht eins fest: „Ich werde diese Forderung nicht bezahlen!“
Dürfen Inkassobüros Bußgelder eintreiben?
Diese Praxis, Inkasso-Unternehmen für das Eintreiben von Bußgeldern aus Italien anzuheuern, ist dem ADAC bereits seit Längerem bekannt. Darin sieht der Club einen klaren Verstoß gegen die Datenschutzverordnung: „Die Weitergabe personenbezogener Daten einer öffentlich-rechtlichen Behörde an ein privates Unternehmen halten wir für unzulässig.“
Hinzu kommt, dass eigentlich nur das Bundesamt für Justiz dafür zuständig ist, Bußgelder und Strafen aus dem EU-Ausland zu vollstrecken. Auslandsjurist Michale Nessen vom ADAC sagt zu dieser gängigen Inkasso-Praxis: „Eine Beteiligung privater Inkasso-Unternehmen ist hierzulande nicht vorgesehen, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.“
Musterverfahren mit Erfolgsaussichten
In der Rechtsberatung des Automobilclubs gehören solche Fälle, wie der des Motorradfahrers, seit Jahren zu den Top-Themen. Nun gehen sie mit rechtlichen Mitteln gegen die Vorgehensweise des beliebten Urlaubslandes vor. Mithilfe von zwei Musterverfahren wollen sie die italienischen Behörden künftig davon abhalten, Inkassobüros zur Vollstreckung von Bußgeldverfahren in Deutschland zu beauftragen.
Eine ähnliche datenschutzrechtliche Beschwerde hatte zum Beispiel in Österreich bereits Erfolg: „Hier gab die Datenschutzbehörde im vergangenen Jahr einem Autofahrer Recht, der nach einem Tempoverstoß in Italien Post von einem österreichischen Inkasso-Unternehmen bekommen hatte. Der Mann berief sich gegenüber der Behörde auf die Verletzung seines Rechts auf Löschung und Geheimhaltung seiner Daten.“
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