Blitzer im Straßenverkehr und Ihre digitalen Widersacher
Um beim zu schnellen Fahren nicht erwischt zu werden, greift so mancher Autofahrer in die digitale Trickkiste: mittels Radarwarner oder Blitzer-App wird versucht, dem Verkehrssünder-Schnappschuss zu entgehen. Dennoch ist in Deutschland jede automatische und maschinelle Warnung vor Geschwindigkeitsmessungen während der Fahrt verboten. Es drohen ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.
Wie funktionieren Blitzer-Apps?
Blitzer-Apps funktionieren in der Regel auf Grundlage von GPS-Technologie, wie sie jeder vom eigenen Smartphone in Form des Standortdienstes kennt. Die GPS-Daten ermöglichen der App, Ort und Geschwindigkeit des Fahrzeuges zu messen. Da ebenfalls Daten zu den Standorten aller Messanlagen hinterlegt sind, kann der Fahrer rechtzeitig gewarnt werden und seine Geschwindigkeit drosseln.
Das Funktionieren von Blitzer-Apps gilt insbesondere bei fest installierten Radarfallen als sehr zuverlässig. Sie können aber auch vor mobilen Messungen warnen, sofern eine ausreichend hohe Anzahl an vernetzten Nutzern aus einer Region Verkehrsdaten bereitstellen.
Sind Blitzer-Apps verboten?
Die Rechtslage bezüglich Blitzer-Apps ist laut dem ADAC in Deutschland eindeutig: jede automatische Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen, ob fest installiert oder mobil, ist verboten. Dieses Verbot bezieht sich zum einen auf Warn-Apps, die auf mobilen Endgeräten installiert sind, es umschließt aber auch Navigationssoftware mit Warnfunktion oder physische Radarwarn-Geräte. In § 23 (Absatz 1c) der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es hierzu:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“
Dürfen Beifahrer Warn-Apps verwenden?
Auch als Beifahrer ist die Verwendung einer Blitzer-App nicht gestattet, sofern der Fahrer an der Warnfunktion durch Hören des Alarmtons oder durch Sehen des Displays teilhaben kann. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom Februar 2023 (Aktenzeichen 2 ORbs 35 Ss 9/23) entschieden:
Geklagt hatte nach Informationen der Süddeutschen Zeitung ein 64-jähriger Autofahrer aus dem Rhein-Neckar-Kreis, der im Januar 2022 in Heidelberg wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes von der Polizei angehalten wurde. Im Zuge der Kontrolle stellten die Beamten gerade noch visuell fest, dass die Beifahrerin des Mannes eine Blitzer-App verwendet hatte. Der Fahrer wurde in der Folge vom Amtsgericht (AG) Heidelberg zu einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der PKW-Fahrer Einspruch ein, dem das OLG Karlsruhe aber nicht folgte.
Schlupflöcher erschweren Strafverfolgung
Wird man dennoch von der Polizei bei der Nutzung von Blitzer-Warnern erwischt, drohen in der Regel ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Doch auch hier gibt es Schlupflöcher, um ohne Strafe davonzukommen. Beifahrer dürfen Fahrer nicht aufs Display schauen oder den Alarmton der App hören lassen, dies muss aber auch vor Gericht bewiesen werden können. Geblitzt.de Anwalt Christian Marnitz erklärt die schwierige juristische Lage wie folgt:
„Wenn ein Fahrer mit illegalen Blitzer-Warnsystemen erwischt wird, kann dies eine Strafe nach sich ziehen. Auch Beifahrer dürfen keine Warn-Apps verwenden, sofern sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze macht – so wurde es kürzlich vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.“
Legale Alternativen
Wer auf legale Alternativen zu den Blitzer-Apps zurückgreifen will, sollte das Radio einschalten. Blitzermeldungen im Hörfunk zur Warnung vor Messstellen sind nicht verboten, da sie losgelöst vom aktuellen Standort des Fahrers erfolgen. Es ist sogar gestattet, andere Verkehrsteilnehmer mit Handzeichen oder Schildern zu warnen, solange man niemanden behindert, ablenkt oder hierfür die Lichthupe einsetzt.
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