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Blitzer im Straßen­verkehr und Ihre digitalen Widersacher

Um beim zu schnellen Fahren nicht erwischt zu werden, greift so mancher Autofahrer in die digitale Trick­kiste: mittels Radar­warner oder Blitzer-App wird versucht, dem Verkehrssünder-Schnappschuss zu entgehen. Dennoch ist in Deutschland jede automa­tische und maschi­nelle Warnung vor Geschwin­dig­keits­mes­sungen während der Fahrt verboten. Es drohen ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.

Das Blitzer-Warnapp-Einmaleins: Rechtslage, Schlupflöcher und Alternativen
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Wie funktio­nieren Blitzer-Apps?

Blitzer-Apps funktio­nieren in der Regel auf Grundlage von GPS-Technologie, wie sie jeder vom eigenen Smart­phone in Form des Stand­ort­dienstes kennt. Die GPS-Daten ermög­lichen der App, Ort und Geschwin­digkeit des Fahrzeuges zu messen. Da ebenfalls Daten zu den Stand­orten aller Messan­lagen hinterlegt sind, kann der Fahrer recht­zeitig gewarnt werden und seine Geschwin­digkeit drosseln.

Das Funktio­nieren von Blitzer-Apps gilt insbe­sondere bei fest instal­lierten Radar­fallen als sehr zuver­lässig. Sie können aber auch vor mobilen Messungen warnen, sofern eine ausrei­chend hohe Anzahl an vernetzten Nutzern aus einer Region Verkehrs­daten bereitstellen.

Sind Blitzer-Apps verboten?

Die Rechtslage bezüglich Blitzer-Apps ist laut dem ADAC in Deutschland eindeutig: jede automa­tische Warnung vor Geschwin­dig­keits­mess­an­lagen, ob fest instal­liert oder mobil, ist verboten. Dieses Verbot bezieht sich zum einen auf Warn-Apps, die auf mobilen Endge­räten instal­liert sind, es umschließt aber auch Naviga­ti­ons­software mit Warnfunktion oder physische Radarwarn-Geräte. In § 23 (Absatz 1c) der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) heißt es hierzu:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein techni­sches Gerät nicht betreiben oder betriebs­bereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrs­über­wa­chungs­maß­nahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbe­sondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwin­dig­keits­mes­sungen (Radarwarn- oder Laser­stör­geräte). Bei anderen techni­schen Geräten, die neben anderen Nutzungs­zwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrs­über­wa­chungs­maß­nahmen verwendet werden können, dürfen die entspre­chenden Geräte­funk­tionen nicht verwendet werden.“

Dürfen Beifahrer Warn-Apps verwenden?

Auch als Beifahrer ist die Verwendung einer Blitzer-App nicht gestattet, sofern der Fahrer an der Warnfunktion durch Hören des Alarmtons oder durch Sehen des Displays teilhaben kann. Das hat das Oberlan­des­ge­richt Karlsruhe in seinem Urteil vom Februar 2023 (Akten­zeichen 2 ORbs 35 Ss 9/23) entschieden:

Geklagt hatte nach Infor­ma­tionen der Süddeut­schen Zeitung ein 64-jähriger Autofahrer aus dem Rhein-Neckar-Kreis, der im Januar 2022 in Heidelberg wegen eines Geschwin­dig­keits­ver­stoßes von der Polizei angehalten wurde. Im Zuge der Kontrolle stellten die Beamten gerade noch visuell fest, dass die Beifah­rerin des Mannes eine Blitzer-App verwendet hatte. Der Fahrer wurde in der Folge vom Amtsge­richt (AG) Heidelberg zu einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro verur­teilt. Gegen dieses Urteil legte der PKW-Fahrer Einspruch ein, dem das OLG Karlsruhe aber nicht folgte.

Schlupf­löcher erschweren Strafverfolgung

Wird man dennoch von der Polizei bei der Nutzung von Blitzer-Warnern erwischt, drohen in der Regel ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Doch auch hier gibt es Schlupf­löcher, um ohne Strafe davon­zu­kommen. Beifahrer dürfen Fahrer nicht aufs Display schauen oder den Alarmton der App hören lassen, dies muss aber auch vor Gericht bewiesen werden können. Geblitzt.de Anwalt Christian Marnitz erklärt die schwierige juris­tische Lage wie folgt:

„Wenn ein Fahrer mit illegalen Blitzer-Warnsystemen erwischt wird, kann dies eine Strafe nach sich ziehen. Auch Beifahrer dürfen keine Warn-Apps verwenden, sofern sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze macht – so wurde es kürzlich vom Oberlan­des­ge­richt Karlsruhe entschieden.“

Legale Alter­na­tiven

Wer auf legale Alter­na­tiven zu den Blitzer-Apps zurück­greifen will, sollte das Radio einschalten. Blitzer­mel­dungen im Hörfunk zur Warnung vor Messstellen sind nicht verboten, da sie losgelöst vom aktuellen Standort des Fahrers erfolgen. Es ist sogar gestattet, andere Verkehrs­teil­nehmer mit Handzeichen oder Schildern zu warnen, solange man niemanden behindert, ablenkt oder hierfür die Lichthupe einsetzt.

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Quellen: mz.de, adac.de