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Keine Lösung in Sachen Bußgeldkatalog

Tacho vom Fahrzeug

Die überar­beitete Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) vom 28. April 2020 brachte viel Ärger mit sich und die Bundes­länder setzten schluss­endlich den neuen Bußgeld­ka­talog wegen eines Formfehlers aus. Wochenlang disku­tierten Politiker daher über eine neue StVO sowie mögliche Strafen. Heute wurde nun endlich mit einer Lösung gerechnet, denn der Bundesrat hat über die Änderungen im Straßen­ver­kehrs­recht abgestimmt. Die neuen Vorschläge wurden aller­dings abgelehnt. Was das nun für Verkehrs­teil­nehmer bedeutet, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de .

Fehlende Rechts­si­cherheit im Straßenverkehr

Ursprünglich sah der neue Bußgeld­ka­talog ein einmo­na­tiges Fahrverbot bereits ab einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts vor. Bei gerin­geren Überschrei­tungen waren die Bußgelder im Vergleich zum alten Bußgeld­ka­talog doppelt so hoch angesetzt.
Die zur Abstimmung gestellte neue Kompro­miss­lösung sah vor, dass die Fahrverbote nur im Zusam­menhang mit beson­deren Gefah­ren­stellen bleiben sollten. An den Stellen, an denen sie im Vergleich zur April-Novelle entfallen sollten, waren nochmals höhere Bußgelder angedacht. Als Gefah­ren­stelle galt unter anderem, wenn ein bestehendes Tempo­limit von 30 km/h durch die Verkehrs­zeichen 136 (Kinder), das Zusatz­zeichen 1012-50 (Schule) oder das Zusatz­zeichen 2012-51 (Kinder­garten) ergänzt wird. Gleiches war für die Verkehrs­zeichen Autobahn (330.1) und Baustelle (123) angedacht. Außerhalb dieser sensiblen Zonen sollte statt­dessen ein höheres Bußgeld verhängt werden. Ab 21 km/h Geschwin­dig­keits­über­schreitung sollten innerorts 100 Euro und außerorts 70 Euro fällig werden.

„Es ist Wahnsinn, dass es immer noch keine Lösung in Sachen StVO gibt“, findet Jan Ginhold, Geschäfts­führer und Betreiber von Geblitzt.de. „Wir benötigen endlich Rechts­si­cherheit. Es kann nicht sein, dass Verkehrs­teil­nehmer so lange Zeit keine Klarheit haben. Wichtig ist, dass die Verhält­nis­mä­ßigkeit wieder­her­ge­stellt wird. Die Idee, nur an sensiblen Orten wie Kinder­gärten Fahrverbote auszu­sprechen, begrüßen wir daher. Aller­dings stellt sich die Frage, wieso es bei dem überar­bei­teten Vorschlag eine Art „Geschwin­dig­keits­rabatt“ zu geben scheint. Bei Verstößen bis 21 km/h müssen Autofahrer mit doppelt so hohen Strafen wie vorher rechnen. Ab 21 km/h Überschreitung wächst das Strafmaß nur noch wenig an. Auch sind die Diffe­renzen zwischen den Verstößen dann nicht mehr so groß. Bei den sehr drasti­schen Verstößen ab 41 km/h und mehr steigen die Bußgelder überhaupt nicht. Auch die weiteren Sanktionen, wie Punkte und Fahrverbote werden hier nicht mehr angetastet. Insgesamt ist die Verhält­nis­mä­ßigkeit nicht mehr gegeben und man trifft weitest­gehend die „Falschen“, nämlich in der Regel keine rücksichts­losen Fahrer oder angeb­lichen Raser. Bußgelder werden vor allem in den Bereichen erhöht, in denen es die meisten Bußgeld­be­scheide gibt und das sind oftmals Alltags­si­tua­tionen oder verse­hent­liche Verstöße. Wir von www.geblitzt.de wünschen uns, dass die Verhält­nis­mä­ßigkeit wieder­her­ge­stellt und Sanktionen wieder stärker diffe­ren­ziert werden.“

„Zudem reicht es leider nicht aus, die Bußgelder zu erhöhen. Die Bußgeld­stellen müssen sicher­stellen, dass Bußgeld­ver­fahren fehlerfrei sind. Denn oft genug gibt es Defizite. Es wird auch die Belastung der Gerichte steigen. Höhere Sanktionen werden zu mehr Einsprüchen führen und die Richter fordern schon jetzt mehr Personal. Vielleicht sollte man da etwas weiter­denken.“, so Ginhold weiter. 

Ginhold fügt hinzu: „Dadurch, dass der Kompro­miss­vor­schlag vom Bundesrat nun abgelehnt wurde, fangen wir wieder von vorne an. Ich frage mich langsam, wo das hinführen soll und habe wenig Verständnis für dieses Chaos. Es muss endlich eine Lösung her“.

Hilfe im Bußgeld­ver­fahren über Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwalts­kanz­leien zusammen, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte der Partner­kanz­leien ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.