Wann die Fußball-EM-Begeisterung der StVO zuwiderläuft
Die Spiele mögen beginnen! Nicht mehr lange und der Ball rollt auf der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland. Neben vollen Stadien und Fanmeilen sind auch Autofahrer in EM-Stimmung. Dennoch muss man wissen, dass gewisse Verhaltensweisen im Straßenverkehr trotz berechtigter Begeisterung ein No-Go sind. Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, erklärt, was es beim Dekorieren von Fahrzeugen mit Fanartikeln und bei der Teilnahme an Autokorsos zu beachten gilt.
Merchandise in Schwarz-Rot-Gold
Natürlich gehören Schals, Fahnen und Autoaufkleber in den Farben der deutschen Nationalmannschaft zu einer EM dazu. Die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer steht dabei jedoch an erster Stelle. So muss etwa die uneingeschränkte Sicht des Fahrers stets gewährleistet sein. Spiegelüberzüge dürfen nicht dazu führen, dass die Funktionstüchtigkeit der Rückspiegel eingeschränkt wird. Genauso sollten Flaggen gut befestigt werden, damit sie nicht auf die Fahrbahn fallen.
Darüber hinaus betont Tom Louven: „Scheinwerfer, Blinker und Kennzeichen dürfen durch den Schmuck nicht verdeckt werden. Blinkende und leuchtende Dekorationen sind im und am Auto grundsätzlich nicht gestattet und können zu Verwarnungsgeldern von mindestens 20 Euro führen, bei Unfällen sind auch Punkte in Flensburg möglich.“
Autokorsos unter Auflagen
Der Autokorso nach einem Sieg beim Fußball hat auch in Deutschland Tradition. Allerdings sollten die Nerven der Anwohner nicht zu sehr durch Hupen und Motorgeräusche strapaziert werden. Auch wenn viele Menschen im Rahmen einer EM toleranter auf Lärm reagieren, muss Rücksicht genommen werden.
Dazu sagt Louven: „Laut Paragraf 30 Absatz 1 der StVO ist unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden. Paragraf 16 Absatz 1 legt außerdem fest, dass die Hupe nur beim Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften und in Gefahrensituationen erlaubt ist. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von mindestens 5 Euro.“
Streaming-Verbot für Autofahrer
In Zeiten von Smartphone und Tablets kann man Fußballspiele auch mobil verfolgen. Doch elektronische Geräte sind für den Fahrer tabu. Das gute alte Autoradio ist die bessere Alternative, wenn man nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen will. Denn, so Louven: „Ablenkung durch das Mobiltelefon kann zu schweren Unfällen führen. Deshalb sieht der Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg vor, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann die Strafe noch höher ausfallen.“
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
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