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Wann die Fußball-EM-Begeisterung der StVO zuwiderläuft

Die Spiele mögen beginnen! Nicht mehr lange und der Ball rollt auf der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland. Neben vollen Stadien und Fanmeilen sind auch Autofahrer in EM-Stimmung. Dennoch muss man wissen, dass gewisse Verhal­tens­weisen im Straßen­verkehr trotz berech­tigter Begeis­terung ein No-Go sind. Tom Louven, Rechts­anwalt für Verkehrs­recht und Partner­anwalt von Geblitzt.de, erklärt, was es beim Dekorieren von Fahrzeugen mit Fanar­tikeln und bei der Teilnahme an Autokorsos zu beachten gilt.

Deutschland im Fußballfieber: Wenn der Bußgeldkatalog auf die Euphorie-Bremse tritt
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Merchandise in Schwarz-Rot-Gold

Natürlich gehören Schals, Fahnen und Autoauf­kleber in den Farben der deutschen Natio­nal­mann­schaft zu einer EM dazu. Die Sicherheit anderer Verkehrs­teil­nehmer steht dabei jedoch an erster Stelle. So muss etwa die unein­ge­schränkte Sicht des Fahrers stets gewähr­leistet sein. Spiegel­überzüge dürfen nicht dazu führen, dass die Funkti­ons­tüch­tigkeit der Rückspiegel einge­schränkt wird. Genauso sollten Flaggen gut befestigt werden, damit sie nicht auf die Fahrbahn fallen.

Darüber hinaus betont Tom Louven: „Schein­werfer, Blinker und Kennzeichen dürfen durch den Schmuck nicht verdeckt werden. Blinkende und leuch­tende Dekora­tionen sind im und am Auto grund­sätzlich nicht gestattet und können zu Verwar­nungs­geldern von mindestens 20 Euro führen, bei Unfällen sind auch Punkte in Flensburg möglich.“

Autokorsos unter Auflagen

Der Autokorso nach einem Sieg beim Fußball hat auch in Deutschland Tradition. Aller­dings sollten die Nerven der Anwohner nicht zu sehr durch Hupen und Motor­ge­räusche strapa­ziert werden. Auch wenn viele Menschen im Rahmen einer EM toleranter auf Lärm reagieren, muss Rücksicht genommen werden.

Dazu sagt Louven: „Laut Paragraf 30 Absatz 1 der StVO ist unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlos­sener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden. Paragraf 16 Absatz 1 legt außerdem fest, dass die Hupe nur beim Überholen außerhalb geschlos­sener Ortschaften und in Gefah­ren­si­tua­tionen erlaubt ist. Ansonsten droht ein Verwar­nungsgeld in Höhe von mindestens 5 Euro.“

Streaming-Verbot für Autofahrer

In Zeiten von Smart­phone und Tablets kann man Fußball­spiele auch mobil verfolgen. Doch elektro­nische Geräte sind für den Fahrer tabu. Das gute alte Autoradio ist die bessere Alter­native, wenn man nicht gegen die Straßen­ver­kehrs­ordnung verstoßen will. Denn, so Louven: „Ablenkung durch das Mobil­te­lefon kann zu schweren Unfällen führen. Deshalb sieht der Bußgeld­ka­talog mindestens ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg vor, bei Gefährdung anderer Verkehrs­teil­nehmer kann die Strafe noch höher ausfallen.“

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.